Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Sofern doch ein Erfordernis für die Beschlussfassung über die vorgenannte Beauftragung an das RPA seitens des Rates der Stadt Wiesmoor gesehen wird, schlägt die Verwaltung vor, diese beiden Anträge des WB und der GfW zur Vorbereitung in die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses zu verweisen. Eine direkte Beschlussfassung durch den Rat ist mangels der Vorbereitung im Verwaltungsausschuss nicht möglich.


Sachverhalt:

 

Der Verwaltung liegen zwei Anträge der Gruppe WB vom 22.07.2015 und der Gruppe GfW vom 24.09.2015 bzgl. eines Prüfungsauftrages an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Aurich zum Torfabbau am Amsel- und Drosselweg vor. Begründet werden die Anträge damit, dass den Gruppen zum Abbauantrag vom 02.11.2007 mit einer abzubauenden Torfmenge von 1.184.713 Kubikmetern zu 0,70 €/Kubikmeter und 829.299,-- € als städtische Einnahme kein Ausschreibungs- oder andere Angebotsverfahren bekannt sind. Hier soll das RPA prüfen, ob die Vergabe an ein Torfabbauunternehmen mit dem Vergaberecht in Einklang steht. Außerdem soll das RPA überprüfen, ob die genannten Leistungen im Wiederverfüllungsvertrag in Höhe von 500.000,-- € bis ca. 1.637.000,-- € ohne die Einholung eines Gegenangebotes so vergeben werden durften.

 

In einem Gespräch mit dem Rechnungsprüfungsamt Aurich, Herrn Broers und Herrn Smit, unter Beteiligung der Fraktions- und Gruppenvorsitzenden Herrn Sievers, Herrn Weiss, Herrn Kleen und Herrn Jelken, sowie dem Leiter des Baubetriebshofes, Herrn Burlager, dem Fachbereichsleiter des Fachbereiches 3, Herrn Bohlen und dem Bürgermeister, Herrn Völler, am 29.06.2015 wurde die Angelegenheit nochmals eingehend erörtert. Das Rechnungsprüfungsamt erklärte hierbei abschließend, dass man seitens des RPA keine Notwendigkeit sieht, hier von sich aus noch weiter zu  prüfen. Wenn, dann nur, wenn ein Prüfungsauftrag an das RPA vergeben wird.

 

Angelehnt an das genannte Gespräch am 29.06.2015 und der dort getätigten Aussage des RPA, dass keine Veranlassung gesehen wird, von sich aus weiter zu prüfen und im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten, sieht die Verwaltung keine Veranlassung für eine Beschlussfassung, den von dem WB und der GfW geforderten Prüfungsauftrag an das RPA zu vergeben.

 

Ratsmitglied Weiss, WB, erläutert seinen Antrag. Nach seiner Ansicht könnte es sein, dass das Vergaberecht nicht eingehalten wurde. Er ersucht den Ratsvorsitzenden, den Antrag vorzulesen.

 

Ratsvorsitzender Grohn liest den Antrag der Gruppe WB vom 22.07.2015 bezüglich eines Prüfungsauftrages an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Aurich zum Torfabbau am Amsel- und Drosselweg vor.

 

Ratsmitglied Weiss, WB, möchte wissen, ob der Verkauf des Torfes, welcher sich auf den verpachteten Flächen befindet, ausgeschrieben wurde. Fachbereichsleiter 3, Herr Bohlen, erklärt hierzu, dass die Firma Wilshusen die Abbaugenehmigung bereits inne hatte. Die Stadt Wiesmoor hat hier lediglich eingegriffen, um eine Wiedervernässung der Flächen zu verhindern. Der Torfabbau wäre so oder so durchgelaufen. Eine Ausschreibung hat nicht stattgefunden.

 

BGM Völler weist unter Bezugnahme auf den Antrag auf das Gespräch mit dem RPA am 29.06.2015 hin und zitiert aus der Vorlage der Verwaltung. Ein solcher Prüfungsauftrag kostet Geld und es kommt laut Aussage des BGM Völler nichts anderes dabei heraus als bei dem oben genannten Gespräch mit dem RPA. BGM Völler merkt an, ob so mit Steuergeldern umgegangen werden soll.

 

Ratsmitglied F. Jelken, CDU, erklärt, dass er bei dem Gespräch mit dem RPA dabei war und deshalb die Notwendigkeit der erneuten Prüfung ebenfalls nicht sieht. Nach seiner Ansicht gibt es wichtigere Sachen, die mit dem Geld erledigt werden können.

 

Ratsmitglied Weiss, WB, weist auf die finanzielle Entwicklung der Stadt Wiesmoor hin und betont, dass diese nicht gut aussieht. Deshalb wiederholt er nochmals seine Forderung zur Vergabe seines Prüfungsauftrages an das RPA. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass dieser Prüfungsauftrag auch vom jedem Ratsmitglied einzeln vergeben werden kann. Nach seiner Ansicht ist hierfür ein Ratsbeschluss nicht erforderlich.

 

Ratsvorsitzender Grohn möchte wissen, ob der Antrag der GfW vom 24.089.2015 inhaltlich sinngemäß genauso lautet wie der Antrag des WB.

 

Ratsmitglied Sievers, GfW, kann dieses bejahen und weist gleichzeitig darauf hin, dass das Gespräch mit dem RPA am 29.06.2015 von ihm initiiert wurde. Dieses Gespräch hat für ihn die Frage nach der rechtmäßigen Vergabe noch verstärkt. Hier nach Geld zu fragen, ist nach seiner Meinung lächerlich. Zum Gespräch mit dem RPA erläutert er, dass er das hier ganz anders sieht. Das Gespräch mit dem RPA hat sein Misstrauen noch verstärkt.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ratsvorsitzender Grohn lässt daraufhin, wie von Ratsmitglied Weiss, WB, gefordert, über die beiden Anträge abstimmen:

 

  1. Der Antrag der Gruppe WB vom 22.07.2015 bezüglich eines Prüfungsauftrages an das Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Aurich zum Torfabbau am Amsel- und Drosselweg wird mit 19 Nein zu 6 ja-Stimmen abgelehnt.

 

2. Der Antrag der Gruppe GfW vom 24.09.2015 bezüglich eines Prüfungsauftrages an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Aurich zum Torfabbau am Amsel- und Drosselweg wird mit 19 Nein zu 6 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Ratsvorsitzender Grohn weist darauf hin, dass die in der Geschäftsordnung vorgeschriebene Sitzungszeit von 2,5 Stunden abgelaufen ist. Er lässt daher über die Weiterführung der Sitzung abstimmen.

 

Die Weiterführung der Sitzung wird einstimmig beschlossen.