Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, dem Verwaltungsausschuss gem. § 25a Abs. 2 GemHKVO die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert über 100,00 € bis 2.000,00 € zu übertragen.


Sachverhalt:

 

Grundsätzlich ist der Rat gem. § 111 Abs. 7 NkomVG für die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (im folgenden Zuwendungen genannt) zuständig.

 

Davon abweichend ist der Bürgermeister gem. § 25 a Abs. 1 Satz 1 GemHKVO für Zuwendungen bis 100,00 € zuständig.

 

Der Rat kann gem. § 25 a Abs. 2 GemHKVO die Zuständigkeit für die Annahme von Zuwendungen über 100,00 € bis 2.000,00 € an den Verwaltungsausschuss übertragen.


Abstimmungsergebnis: