Ratsvorsitzender Grohn gibt den anwesenden Zuhörern Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

a)       Herr G.W. aus Marcardsmoor bedankt sich für die Stellungnahme auch im Namen aller anderen Marcardsmoorer und erntet hierfür sehr viel Beifall.

 

b)       Frau M.F.-T aus Marcardsmoor findet es gut, dass die Landwirtschaft in Marcardsmoor weiter geführt werden darf. Sie vermisst nur das generelle Verbot von Mastställen. Fachbereichsleiter Bohlen erläutert hierzu, dass Mastställe nach § 35 BauGB privilegiert sind. Um hier ein Verbot zu erreichen, benötigt man eine Konzentrationsplanung, entweder im RROP oder auf kommunaler Ebene in Form der Flächennutzungsplanung. Nach seiner Einschätzung funktioniert das nicht, da es sicherlich im Stadtgebiet geeignete Flächen für derartige Anlagen gebe.