Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Zu a) Es ergeht der Beschluss, den Antrag der Anlieger auf Durchführung weitergehender baulicher verkehrsberuhigender Maßnahmen für den Anemonenweg abzulehnen.

 

Zu b) Es ergeht der Beschluss, den Antrag der Anwohner auf Durchführung weitergehender baulicher verkehrsberuhigender Maßnahmen für die Mullberger Straße abzulehnen.


Sachverhalt:

 

Zu a) Für den Anemonenweg werden zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung in der dortigen 30er-Zone seitens der Anwohner verkehrsberuhigende Maßnahmen beantragt. Begründet wird dieser Antrag mit dem hohen Verkehrsaufkommen und der Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten. Eine vom Ordnungsamt veranlasste VN-Messung (24 Stunden) hat eine V 85 (d.h., die Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird) einen Wert von 32 km/h und eine max. Fahrzeugbelastung von gut 700 Fahrzeugen für 24 Stunden ergeben. Der Schwerlastanteil lag bei 3,5 %. Diese Ergebnisse stellen für eine 30er-Zone einen Normalwert da. Im Jahre 2008 ist ein gleichlautender Antrag bereits einmal im Fachausschuss behandelt worden. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind seitdem gesunken, die Fahrzeugbelastung ist leicht gestiegen.

 

Sämtliche möglichen verkehrsbehördlichen Maßnahmen, wie Beschilderungen und Markierungen, sind getroffen. Eine Verkehrsüberwachung findet in unregelmäßigen Abständen statt.

 

Aus diesem Grunde hat die Verkehrskommission im Rahmen der letzten Bereisung festgestellt, dass weiterer Handlungsbedarf hier nicht gegeben ist. In vergleichbaren Fällen wurden weitergehende bauliche Maßnahmen ebenfalls nicht veranlasst. Aus diesem Grunde wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den vorliegenden Antrag abzulehnen.

 

Zu b) Für die Mullberger Straße werden zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung seitens der Anwohner verkehrsberuhigende Maßnahmen beantragt. Begründet wird dieser Antrag mit der Verkehrsbelastung und der zusätzlichen Lärmbelastung durch die Oldenburger Straße. Ursprünglich war daneben auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h beantragt worden, die jedoch durch die Verkehrskommission bereits abgelehnt wurde.

 

Eine vom Ordnungsamt veranlasste VN-Messung (24 Stunden) hat eine V 85 (d.h., die Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird) von 57 km/h ergeben, die Verkehrsbelastung lag bei rd. 1.500 Fahrzeugen pro Tag, wobei der Schwerlastanteil bei 5 % lag. Die Mullberger Straße ist eine Stadtstraße mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung. Die gemessenen Werte stellen einen Normalwert da.

 

Die Verkehrsüberwachung des Landkreises Aurich hat an der Mullberger Straße verschiedene Messpunkte eingerichtet, die in unregelmäßigen Abständen bemessen werden. Für die Mullberger Straße sind seitens der Verkehrskommission die Anbringung weiterer 50 km/h-Piktogramme angeordnet, die Umsetzung erfolgt im Frühjahr 2016. Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen, wie z.B. weitere Beschilderungen, sind nicht nötig und möglich. In vergleichbaren Fällen wurden weitergehende Maßnahmen ebenfalls nicht getroffen. Aus diesem Grunde wird seitens der Verwaltung kein weiterer Handlungsbedarf gesehen.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, auch diesen Antrag der Anwohner abzulehnen.

 

Nach einer ausgiebigen Diskussion über das Entsprechen von Anliegerwünschen, die Berücksichtigung von Krankenfahrzeugen sowie die Finanzierung und Klassifizierung  der Mullberger Straße und der Vorstellung der bisher durchgeführten und geplanten Maßnahmen wurde eine Abstimmung zur Beschlussvorlage der Verwaltung durchgeführt.


Abstimmungsergebnis: