Sitzung: 25.03.2015 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: AN/015/2015
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung schlägt vor,
1. die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu
beschließen und
2. zu beschließen, dass die Gebühren auch für auswärtige Nutzer gelten.
Antragstext:
Die GfW beantragt mit
Schreiben vom 19.01.2015, über die Friedhofsgebühren zu beraten. Sie hat dazu
einen Gebührenvorschlag erarbeitet.
Die CDU hat ebenfalls einen
Vorschlag dazu erarbeitet.
Der Ausschuss für Haushalt
und Finanzen hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 dazu einen Kompromissvorschlag
erarbeitet und einstimmig beschlossen. Dieser Empfehlungsbeschluss ist als
Anlage beigefügt. Im übrigen wird auf das Protokoll zur Sitzung des Ausschusses
für Haushalt und Finanzen verwiesen.
Die Verwaltung bittet den Verwaltungsausschuss zusätzlich um einen ausdrücklichen Beschluss, dass die Gebühren auch für auswärtige Nutzer gelten. Der Verwaltungsausschuss hatte am 22.03.1982 beschlossen, dass für auswärtige Nutzer für die Benutzung einer Totenkammer und einer Friedhofskapelle die doppelte Gebühr in Form eines privatrechtlichen Vertrages erhoben werden soll. Hiervon sind bis auf äußerst wenige Ausnahmen Einwohner aus den Nachbargemeinden, insbesondere aus Großefehn betroffen, die im „Grenzgebiet“ wohnen. Die Verwaltung ist der Meinung, dass hierfür die „normale“ Gebühr gelten sollte.