Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der Gruppe GfW auf eine veränderte Darstellung des Stellenplanes der Stadt Wiesmoor wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

 

Von der Gruppe GfW wurde mit Antrag vom 19.09.2015 für die Haushaltssatzung 2016 eine neue Darstellung des Stellenplanes der Stadt Wiesmoor beantragt.

 

Die Verwaltung möchte in diesem Zusammenhang auf Folgendes hinweisen. Zur besseren Darstellung der vorhandenen Stellen und zur geforderten Qualitätsverbesserung hat die Verwaltung seit dem Haushaltsjahr 2015 das Zusatzmodul  „Stellenplan“ des über die kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) verwendeten Personalabrechnungsverfahrens „P&I Loga“ im Einsatz. In diesem Modul sind alle Funktionen zusammengefasst, die für die Stellenbewirtschaftung für die öffentliche Verwaltung erforderlich sind. Über die Anwendung lassen sich Stellen besetzen oder sperren sowie Vermerke anbringen. Es wird die Gesamtorganisationsstruktur abgebildet und die Zuordnung von Mitarbeiter/-in und Stelle erfolgt höchst flexibel.

 

Dennoch wird die Darstellung eines Stellenplanes durch die verbindlichen Haushaltsmuster der Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) vorgegeben. So auch bei der Stadt Wiesmoor. Es besteht daher keine Möglichkeit, einen Stellenplan nach seinen Wünschen und Vorstellungen umzustellen. Zudem besteht für die Verwaltung, aus den von der GfW vorgetragen Gründen, keinerlei Notwendigkeit hierfür.

 

1.        Forderung GfW: Fortlaufende Nummerierung der Stellen im Stellenplan.

 

Eine fortlaufende Nummerierung erfolgt innerhalb des Stellenplanes. Die Haushaltsmuster geben jedoch vor, dass im Stellenplan zwischen Beamte (Teil A) und Beschäftigten (Teil B) zu unterscheiden ist.

 

2.        Forderung GfW: Jede Stelle im Stellenplan wird mit den Namen des Stelleninhabers versehen.

 

Die Verwaltung hat der Haushaltssatzung 2015 eine Stellenbesetzungsliste anhand Verwaltungsstruktur beigefügt. Diese zusätzliche Darstellung ist eine Ergänzung zu den vorgegebenen verbindlichen Haushaltsmustern und dient der generell besseren Übersichtlichkeit. Die Verwaltung hat aus Datenschutzgründen die Namen der einzelnen Mitarbeiter/-innen aus der Stellenbesetzungsliste entfernt. Diese datenschutzrechtliche Auffassung der Verwaltung, wurde zwischenzeitlich durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wiesmoor (KDO) bestätigt.

 

3.        Forderung GfW: Jede Stelle wird mit einer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe versehen.

 

Jede Stelle im Stellenplan ist bereits mit der entsprechenden Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe versehen.

 

Begründet wird der Antrag durch die GfW damit, dass im Haushalt 2015 ein Einstellungsstopp verankert wurde und es trotzdem wiederholt zu Einstellungen gekommen ist.

 

Die Verwaltung möchte darauf hinweisen, dass man auch bei der Stadt Wiesmoor nicht vor personellen Veränderungen (z. B. Kündigung, Krankheit, zusätzliche Öffnungszeiten im Bereich  Kindergärten/Krippen usw.) geschützt ist. So ist auch wichtiger Bestandteil des Einstellungsstopps, dass dieser durch den Verwaltungsausschuss aufgehoben werden kann. Bei den von der GfW im Antrag aufgeführten Einstellungen, bis auf die Vertretungskraft im Vorzimmer des Bürgermeisters, handelt es sich um Einstellungen, die im Rahmen des Stellenplanes durch Beschluss des Verwaltungsausschusses vorgenommen wurden. Lediglich bei der Stelle im Büro des Bürgermeisters, handelt es sich um eine Stelle als Krankheitsvertretung. Aber auch hier, liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Verwaltungsausschusses zu einer befristeten Einstellung vor.

 

Die Verwaltung möchte abschließend noch auf  Folgendes hinweisen. Wie in den Vorjahren sind alle ausgewiesenen Stellen  - auch für Teilzeitkräfte - als Vollzeitstellen (1,0) ausgewiesen. Hintergrund ist, dass in Folge einer Erhöhung der Arbeitszeit die erfahrungsgemäß im Haushaltsjahr in Einzelfällen erforderlich ist, die Vorgaben des Stellenplanes hinsichtlich des Stellenumfangs überschritten werden und somit kein Handlungsspielraum verbleibt. Dieses betrifft beispielsweise die Erhöhung der Arbeitszeit für das erzieherische Personal in den Kindergärten und Krippen, bei Ableistung von Diensten in Randzeiten (Früh- und Spätdienst) oder auch eine nur geringfügige Anpassung der Arbeitszeit einzelner Reinigungskräfte. Diese Änderungen sind zu Beginn des Haushaltsjahres nicht absehbar.
Der volle Stellenplan gibt den Umfang der Stellenplanermächtigung wieder. Gegenübergestellt ist der Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme (Ist-Umfang).  Der Ist-Umfang ist auch Grundlage für die Berechnung der Personalaufwendungen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der GfW aufgrund der vorgetragenen Gründe abzulehnen.

 

Ausschussmitglied Sievers stellt den Antrag der Gruppe GfW vor.

 

Der Beschluss geht nach Beschlussvorlage und der Antrag der GfW wird mit 2 Nein-Stimmen und 6 Ja-Stimmen abgelehnt.


Abstimmungsergebnis: