Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

a) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 zu beschließen,

 

b) 1.        das Defizit des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 470.554,41 € aus der Rücklage  aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre zu entnehmen,

 

 2.         den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 265.979,56 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen,

 

3.        zur Anpassung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich an den Überschuss aus der Betriebsabrechnung für die zentrale Abwasserbeseitigung in Höhe von 191.839,75 €, Vorjahr 333.994,51 €, dem Sonderposten für den Gebührenausgleich die Differenz in Höhe von 142.154,76 € zu entnehmen

 

und

 

 c)        die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Gesamtüberschuss aus 2013 beträgt damit 265.979,56 €.

 


Sachverhalt:

 

Fortsetzung der Sitzung am 21.01.2016

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 – geprüfte Fassung –, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden im September 2015 verschickt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Jens Brooksiek berichtet über den Jahresabschluss 2013.

 

Ausschussmitglied Weiss, WB, nimmt um 18.27 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Ausschussmitglied Sievers, GfW, spricht sich gegen die Zustimmung zum Jahresabschluss 2013 aus, da die Mängel, die im Prüfungsbericht für das Jahr 2012 aufgeführt waren, im Jahr 2013 nicht abgestellt worden sind.

 

Anmerkung des Protokollführers: Der Jahresabschluss 2012 wurde erst im Jahr 2015 geprüft und somit war das Jahr 2013 bereits vergangen und aufgeführte Mängel konnten somit nicht mehr abgestellt werden.

 

Ausschussmitglied Weis, WB, bezieht sich auf Seite 40 des Prüfungsberichtes für das Jahr 2013. Dort gibt das Prüfungsamt den Hinweis, dass die Stadt ihre Leistung an die LWTG entsprechend dem EU-Beihilferecht beurteilen soll. Ggf. besteht die Gefahr einer Rückzahlungspflicht für die gewährten Leistungen, auch für die Vorjahre. BGM Völler teilt daraufhin mit, dass die Gefahr bei allen Kommunen besteht und der Prüfungsvermerk vorsorglich als Hinweis zu verstehen ist. Es wird sich bereits in dieser Angelegenheit gekümmert und zu gegebener Zeit berichtet.

 

Jens Brooksiek erklärt dazu, dass die Zuschüsse, die vom Land geflossen sind, modifiziert sind, d.h., diese Zuschüsse wurden der EU gemeldet. Eine Rückzahlungsverpflichtung daraus besteht nicht. Es handelt sich hier lediglich um die Förderung der Stadt an die LWTG. Allerdings ist dieses ein sehr komplexes Thema und muss gründlich aufgearbeitet werden.

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag wie folgt abgestimmt:  

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Punkt a) 2 Enthaltungen, 6 Ja-Stimmen

Punkt b) 1, 2 und 3 werden zusammengefasst: 2 Enthaltungen, 6 Ja-Stimmen.

Punkt c): 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung, 6 Ja-Stimmen.

 

Ende der Sitzung am 21.01.2016: 18.44 Uhr.