Sitzung: 20.01.2016 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/006/2016
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
schlägt vor,
a) den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 zu beschließen,
b) 1. das
Defizit des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 470.554,41 € aus der
Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre zu entnehmen,
2. den Überschuss des außerordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 265.979,56 € in die Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen,
3. zur
Anpassung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich an den Überschuss aus der
Betriebsabrechnung für die zentrale Abwasserbeseitigung in Höhe von 191.839,75
€, Vorjahr 333.994,51 €, dem Sonderposten für den Gebührenausgleich die Differenz
in Höhe von 142.154,76 € zu entnehmen
und
c)
die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Der
Gesamtüberschuss aus 2013 beträgt damit 265.979,56 €.
Sachverhalt:
Fortsetzung der Sitzung am 21.01.2016
Der Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2013 – geprüfte Fassung –, der Bericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und die dazu
erarbeitete Stellungnahme wurden im September 2015 verschickt.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.
Jens Brooksiek
berichtet über den Jahresabschluss 2013.
Ausschussmitglied
Weiss, WB, nimmt um 18.27 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Ausschussmitglied
Sievers, GfW, spricht sich gegen die Zustimmung zum Jahresabschluss 2013 aus,
da die Mängel, die im Prüfungsbericht für das Jahr 2012 aufgeführt waren, im
Jahr 2013 nicht abgestellt worden sind.
Anmerkung des Protokollführers: Der
Jahresabschluss 2012 wurde erst im Jahr 2015 geprüft und somit war das Jahr
2013 bereits vergangen und aufgeführte Mängel konnten somit nicht mehr
abgestellt werden.
Ausschussmitglied
Weis, WB, bezieht sich auf Seite 40 des Prüfungsberichtes für das Jahr 2013.
Dort gibt das Prüfungsamt den Hinweis, dass die Stadt ihre Leistung an die LWTG
entsprechend dem EU-Beihilferecht beurteilen soll. Ggf. besteht die Gefahr
einer Rückzahlungspflicht für die gewährten Leistungen, auch für die Vorjahre.
BGM Völler teilt daraufhin mit, dass die Gefahr bei allen Kommunen besteht und
der Prüfungsvermerk vorsorglich als Hinweis zu verstehen ist. Es wird sich
bereits in dieser Angelegenheit gekümmert und zu gegebener Zeit berichtet.
Jens Brooksiek
erklärt dazu, dass die Zuschüsse, die vom Land geflossen sind, modifiziert
sind, d.h., diese Zuschüsse wurden der EU gemeldet. Eine
Rückzahlungsverpflichtung daraus besteht nicht. Es handelt sich hier lediglich
um die Förderung der Stadt an die LWTG. Allerdings ist dieses ein sehr
komplexes Thema und muss gründlich aufgearbeitet werden.
Sodann wird über den
Beschlussvorschlag wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
Punkt a) 2
Enthaltungen, 6 Ja-Stimmen
Punkt b) 1, 2 und 3
werden zusammengefasst: 2 Enthaltungen, 6 Ja-Stimmen.
Punkt c): 1
Nein-Stimme, 1 Enthaltung, 6 Ja-Stimmen.
Ende der Sitzung am 21.01.2016: 18.44 Uhr.