Sitzung: 20.01.2016 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: AN/245/2015/1
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, zunächst die politische Diskussion abzuschließen und dann gegebenenfalls die erforderlichen Haushaltsmittel für 2017 vorzusehen.
Sachverhalt:
Die Gruppe
Wiesmoorer Bündnis hat beantragt, Haushaltsmittel für die Erstellung eines
Hundeauslaufplatzes in den Haushalt 2016 aufzunehmen. Bei ca. 5.000 qm Fläche
(also ca. 50 m * 100 m) werden die Kosten mit ca. 20.000 € geschätzt. Hierin
ist im Wesentlichen ein Zaun von ca. 300 m Länge enthalten. Um den Platz auch
während der Brut- und Setzzeit nutzen zu können, müssen die Wildtiere
herausgehalten werden. Dazu ist eine Zaunhöhe von mindestens 1,4 Metern
erforderlich. Die Kosten betragen je lfd. Meter 45,00 € inklusive Aufbau durch
den Baubetriebshof, Fundamente usw. Dies ergibt bei 300 m 13.500 €. Eventuell
muss das Grundstück außerdem noch hergerichtet werden. Auch eine Drainage
könnte erforderlich werden.
Der Ausschuss für
Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau hat sich in der Sitzung am
21.12.2015 mit der Thematik beschäftigt und der Verwaltung den Auftrag gegeben,
mögliche Grundstücke und die entstehenden Kosten zu ermitteln.
Ausschussmitglied
Weiss trägt den Antrag der Gruppe WB vor und erläutert diesen ausführlich.
Als Standort für den
Hundeauslaufplatz sieht die Gruppe WB die sogenannte Schafswiese beim
Moorkolonat im Landschaftspark als geeignet an.
Der TOP 6.1 wird
hier mit abgehandelt, da die Gruppe GfW ebenfalls einen Antrag auf Einrichtung
eines Hundeauslaufplatzes gestellt hat.
Ausschussmitglied
Sievers, GfW, trägt den Antrag vor und erläutert diesen. Von der Verwaltung
wird anhand einer Beamer-Projektion die Lage des Grundstückes vorgestellt und
man geht davon aus, dass für diese Fläche mindestens einen Zaun von 1,40 Höhe
und ca. 575 m Länge erforderlich ist. Außerdem sind sicherlich noch Arbeiten am
Geländeprofil sowie Drainage u.ä. erforderlich. Die Kosten belaufen sich nach
vorläufigen Berechnungen auf ca. 40.000,00 €.
Ausschussmitglied
Weiss ist der Auffassung, dass ein sogenannter Schafszaun völlig ausreichend
ist und die Kosten aus seiner Sicht sich auf 10.000 bis 15.000,00 € belaufen
dürften. Außerdem weist er darauf hin, dass im Jahre 2014 die Hundesteuer
erhöht worden ist und somit Mehreinnahmen von 82.400,00 € im Haushalt
eingeplant sind. Ein Teil dieser Einnahmen sollten den Hundebesitzern wieder zu
Gute kommen.
Der BGM macht deutlich,
dass ein Hundeauslaufplatz ausreichend dimensioniert sein muss und wenn
möglich, auch parkähnlich angelegt werden sollte. Eine solche Fläche ist auch
zu unterhalten, was dann durch einen Trägerverein gewährleistet werden müsste.
Die Einrichtung eines solchen Hundeauslaufplatzes bedarf einer gründlichen
Vorbereitung. So sind sicherlich eine
Änderung des Flächennutzungsplanes unter Beachtung von Immissionswerten usw.
erforderlich. Er tendiert dafür, die Situation so zu belassen, wie sie sich
momentan darstellt und den Antrag des Jagdpächters auf Ausweitung des
Leinenzwanges abzulehnen und damit auf den Hundeauslaufplatz zu verzichten.
Sofern es politisch allerdings gewünscht wird, soll aus seiner Sicht die
Planung weiter vorbereitet und dann ggf. 2017 hierfür Mittel eingeplant werden.
Die
Ausschussmitglieder sprechen sich allgemein für diesen Vorschlag aus und
stimmen diesem einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis: