Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst die politische Diskussion abzuschließen und dann gegebenenfalls die erforderlichen Haushaltsmittel für 2017 vorzusehen.


Sachverhalt:

 

Die Gruppe Wiesmoorer Bündnis hat beantragt, Haushaltsmittel für die Erstellung eines Hundeauslaufplatzes in den Haushalt 2016 aufzunehmen. Bei ca. 5.000 qm Fläche (also ca. 50 m * 100 m) werden die Kosten mit ca. 20.000 € geschätzt. Hierin ist im Wesentlichen ein Zaun von ca. 300 m Länge enthalten. Um den Platz auch während der Brut- und Setzzeit nutzen zu können, müssen die Wildtiere herausgehalten werden. Dazu ist eine Zaunhöhe von mindestens 1,4 Metern erforderlich. Die Kosten betragen je lfd. Meter 45,00 € inklusive Aufbau durch den Baubetriebshof, Fundamente usw. Dies ergibt bei 300 m 13.500 €. Eventuell muss das Grundstück außerdem noch hergerichtet werden. Auch eine Drainage könnte erforderlich werden.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau hat sich in der Sitzung am 21.12.2015 mit der Thematik beschäftigt und der Verwaltung den Auftrag gegeben, mögliche Grundstücke und die entstehenden Kosten zu ermitteln.

 

Ausschussmitglied Weiss trägt den Antrag der Gruppe WB vor und erläutert diesen ausführlich.

 

Als Standort für den Hundeauslaufplatz sieht die Gruppe WB die sogenannte Schafswiese beim Moorkolonat im Landschaftspark als geeignet an.

 

Der TOP 6.1 wird hier mit abgehandelt, da die Gruppe GfW ebenfalls einen Antrag auf Einrichtung eines Hundeauslaufplatzes gestellt hat.

 

Ausschussmitglied Sievers, GfW, trägt den Antrag vor und erläutert diesen. Von der Verwaltung wird anhand einer Beamer-Projektion die Lage des Grundstückes vorgestellt und man geht davon aus, dass für diese Fläche mindestens einen Zaun von 1,40 Höhe und ca. 575 m Länge erforderlich ist. Außerdem sind sicherlich noch Arbeiten am Geländeprofil sowie Drainage u.ä. erforderlich. Die Kosten belaufen sich nach vorläufigen Berechnungen auf ca. 40.000,00 €.

 

Ausschussmitglied Weiss ist der Auffassung, dass ein sogenannter Schafszaun völlig ausreichend ist und die Kosten aus seiner Sicht sich auf 10.000 bis 15.000,00 € belaufen dürften. Außerdem weist er darauf hin, dass im Jahre 2014 die Hundesteuer erhöht worden ist und somit Mehreinnahmen von 82.400,00 € im Haushalt eingeplant sind. Ein Teil dieser Einnahmen sollten den Hundebesitzern wieder zu Gute kommen.

 

Der BGM macht deutlich, dass ein Hundeauslaufplatz ausreichend dimensioniert sein muss und wenn möglich, auch parkähnlich angelegt werden sollte. Eine solche Fläche ist auch zu unterhalten, was dann durch einen Trägerverein gewährleistet werden müsste. Die Einrichtung eines solchen Hundeauslaufplatzes bedarf einer gründlichen Vorbereitung.  So sind sicherlich eine Änderung des Flächennutzungsplanes unter Beachtung von Immissionswerten usw. erforderlich. Er tendiert dafür, die Situation so zu belassen, wie sie sich momentan darstellt und den Antrag des Jagdpächters auf Ausweitung des Leinenzwanges abzulehnen und damit auf den Hundeauslaufplatz zu verzichten. Sofern es politisch allerdings gewünscht wird, soll aus seiner Sicht die Planung weiter vorbereitet und dann ggf. 2017 hierfür Mittel eingeplant werden.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich allgemein für diesen Vorschlag aus und stimmen diesem einstimmig zu. 

 


Abstimmungsergebnis: