Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Vergaberichtlinie für Baugrundstücke in der vorgelegten Form zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag der SPD-Stadtratsgruppe Wiesmoor auf Schaffung einer Regelung für eine bevorzugte Vergabe von städtischen Baugrundstücken für Wohnbebauung an Käufer, die nachweislich noch keinen Grundbesitz haben, vor.

 

Das Angebot stadteigener Baugrundstücke deckt nach den Erfahrungen der letzten Jahre bei weitem nicht die Nachfrage der Kaufinteressenten. Die Grundstücke werden deshalb aus Gründen der Fairness im Losverfahren  vergeben. Mit Ausnahme der Unterscheidung zwischen Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken findet keine weitere Steuerung der Zuteilung statt. 

Die SPD-Stadtratsfraktion begründet ihren Antrag damit, jungen Kaufinteressenten, die mit dem Grunderwerb in der Regel das erste Eigenheim für die Familie schaffen wollen, attraktive Bauplätze zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Regelung soll der Verbleib dieser Gruppe gesichert und deren Zuzug in die Stadt Wiesmoor gefördert werden. Die damit verbundene Kauf- und Steuerkraft, eine Verbesserung der demografischen Entwicklung, sowie die Sicherstellung der Auslastung der Wiesmoorer Kindergärten, Kindertagestätten und Schulen ist dabei nach Ansicht der SPD-Stadtratsgruppe nicht zu unterschätzen.

 

Im aktuellen Baugebiet „Haferweg“ hatten sich rd. 90 Kaufinteressenten für 30 Baugrundstücke beworben. Die Grundstücke wurden somit im Losverfahren vergeben. Viele junge Kaufinteressenten, die mit dem Grundstückserwerb eine Existenzgründung für die Familie schaffen wollten, gingen dabei leer aus und brachten anschließend gegenüber der Verwaltung ihren Unmut hierüber zum Ausdruck.

 

Seitens der Verwaltung wurde deshalb der dieser Vorlage beigefügte „Entwurf einer Vergaberichtlinie für Baugrundstücke“ unter Berücksichtigung  der Erfahrungen mit den letzten Baugebieten erstellt.

Das Ausschussmitglied R. Zigan betritt den Raum, 15:33Uhr.

 

Der Vorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt 4 und erteilt der Antragstellerin das Wort. Ausschussmitglied Feiler erläutert nochmals den bekannten und bereits behandelten Antrag und erklärt, dass die Antragstellerin dem Vorschlag der Verwaltung folgt.

Hierzu erläutert die Verwaltung nochmals den Entwurf einer Vergaberichtlinie für städtische Baugrundstücke. Dieser wurde in den Fraktionen und Gruppe bereits ausführlich diskutiert.

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt den Vorschlag der Verwaltung und eröffnet die Aussprache.

 

Ausschussmitglied Weiss erhält das Wort und bemängelt die Sitzungsvorlage und Vorgehensweise der Verwaltung. Die Gruppe WB fühlt sich bei der Behandlung von Anträgen benachteiligt, so Weiss.

 

BGM Völler erwidert, dass alle vier im Rat der Stadt Wiesmoor vertretenden Gruppen und Fraktionen gleich behandelt werden. Ein Antrag an die Stadt reicht aus. Die Verwaltung wird diesen dann bearbeiten.

 

Ausschussmitglied de Buhr kann die Wortmeldung von Herrn Weiss nicht nachvollziehen, da diese Thematik bereits hinlänglich diskutiert wurde.

 

Der Ausschussvorsitzende bittet die Ausschussmitglieder, sich bitte in ihren Wortmeldungen auf den Tagesordnungspunkt zu beziehen.

 

Ausschussmitglied Weiss vermisst in der Vergaberichtlinie den Aspekt Sozialer Wohnungsbau. Laut Herrn Weiss sollte ein Prozentsatz x an Bauflächen für den Sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden.

 

Ausschussmitglied Feiler teilt mit, dass die Gruppe SPD die Problematik ebenfalls diskutiert und verweist auf den Tagesordnungspunkt 8 dieser Sitzung. Hierzu soll ein Antrag gestellt werden.

 

Der Vorsitzende Reder stellt an die Verwaltung die Frage, wie der Soziale Wohnungsbau sichergestellt werden kann.

 

Die Verwaltung teilt mit, dass dieses im Einzelfall geprüft werden müsse. Die Verwaltung kann jedoch die Diskussion nicht nachvollziehen, da laut  vorliegendem Entwurf alle Gesellschaftsgruppen berücksichtigt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende schenkt der Verwaltung das Vertrauen und erwartet, dass diese mit Augenmaß handelt.

 

Ausschussmitglied Feiler betont nochmal, dass die Antragstellerin der Vorlage folgt und wünscht nun die Abstimmung.

 

Ausschussmitglied Weiss wünscht eine Ergänzung zum Sozialen Wohnungsbau mit der Maßgabe, dass 10% der Wohnbauflächen für den Sozialen Wohnungsbau drei Jahre bereitzuhalten seien. Herr Weiss stellt hierzu mündlich einen entsprechenden Antrag.   

 

BGM Völler stellt klar, dass die Aufgabe an die Verwaltung die Erstellung einer Richtlinie zur Vergabe von städtischen Baugrundstücken war. Derzeit stünden jedoch keine Grundstücke zur Verfügung.

Vielmehr könne man die Bauleitplanung als Instrument zur Realisierung von Geschosswohnungsbau oder Mehrfamilienhäusern in künftigen Baugebieten nutzen. Eine starre Regelung durch Prozentsätze hält er für nicht erforderlich.

 

Ausschussmitglied Zigan ergänzt, dass Sozialer Wohnungsbau nicht überall sinnvoll sei und dieser durchaus zu Konfliktpunkten führen kann.

 

Ausschussmitglied Weiss erwidert, dass man Sozialen Wohnungsbau nicht mit Konfliktpunkten gleichsetzen möge. Er wünscht die Ergänzung als Antrag zu behandeln.

 

Ausschussmitglied de Buhr fordert, den Entwurf der Vergaberichtlinie gemäß der Vorlage zu beschließen. Es sei genügend Zeit vergangen, um Änderungswünsche oder Ergänzungen an die Verwaltung heranzutragen.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt die Aussprache und lässt über den Antrag des Ausschussmitgliedes Weiss bezüglich der Ergänzung abstimmen.

 

Die Abstimmung erfolgt mit 1 Ja-Stimme und 7 Nein-Stimmen. Der Antrag auf Ergänzung des Entwurfes der Vergaberichtlinie ist somit abgelehnt.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt gemäß Vorlage abstimmen.

Der Empfehlungsbeschluss ergeht mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.

 

Der Tagesordnungspunkt 4 wird geschlossen.


Abstimmungsergebnis: