Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 – geprüfte Fassung –, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden zusammen mit der Einladung für die Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 27.05.2014 verschickt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

a)       den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 zu beschließen,

 

b)       1.            das Defizit des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 264.620,30 € aus der       Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre zu
           entnehmen.

 

2.                    den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 946.100,28 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen und

 

c)       die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Gesamtüberschuss aus 2011 beträgt damit 681.479,98 €.

 

Jens Brooksiek trägt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 in den wichtigsten Zahlen vor. In diesem Zusammenhang wird auf die neue Beschlussvorschlage verwiesen.

 

Ausschussmitglied Karl-Dieter Jelken nimmt ab 15.37 Uhr an der Sitzung teil.

 

Edgar Weiss bezieht sich auf Seite 17 des Prüfungsberichtes zum Jahresabschluss 2011 des Landkreises Aurich und bittet darum, dass zukünftig bereits vor der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt die Verwendung evtl. Überschüsse bzw. Entnahmen aus Rücklagen beschlossen werden sollen. Es wird daraufhin von der Verwaltung mitgeteilt, dass die Höhe der Überschüsse bzw. Rücknahmen erst nach Prüfung durch das RPA richtig festgestellt sind. Aufgrund des Prüfungsvermerkes auf Seite 16 Punkt 5.2 „Liquiditätskredite“ möchte Edgar Weiss eine Aufstellung über die Verwendung von Liquiditätskrediten haben. Hierzu wird ihm seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass dieses nicht möglich ist, da diese Mittel für sämtliche anfallenden Ausgaben verwendet werden können. In diesem Zusammenhang spricht Edgar Weiss die im Prüfungsvermerk erwähnten 1,5 Mio. Euro als zweijährigen Kassenkredit an und möchte wissen, wofür dieses Geld benötigt worden ist. Dieses wird ihm seitens der Verwaltung ausreichend erläutert. Des Weiteren möchte er eine Liste darüber haben, aus welchen Maßnahmen die nicht in Anspruch genommenen Kredite stammen. Jens Brooksiek teilt ihm daraufhin mit, dass dieses nicht möglich ist, da für den Haushalt das Gesamtdeckungsprinzip gilt und Kredite so spät wie möglich aufgenommen werden, um hiermit unnötige Zinszahlungen zu verhindern.

 

In Bezug auf Seite 64 Punkt 7.12  „Vermietung von Immobilien der Stadt“ weist Edgar Weiss darauf hin, dass er empfiehlt, eine grundsätzliche Prüfung aller Mietfälle in Bezug auf einer angemessenen Erhöhung durchzuführen. Er bittet in diesem Zusammenhang für alle Mietobjekte der Stadt eine Liste zu fertigen, in deren die Quadratmeterzahl und die Miethöhe aufgelistet sind. Hierüber erfolgte eine allgemeine Aussprache und es wird festgestellt, dass der hierzu erforderliche Verwaltungsaufwand zu hoch ist. Die Verwaltung gibt den Hinweis, dass sich bei der übersandten Beschlussvorschlage BV/057/2014 unter B.2 ein Fehler eingeschlichen hat. Es wurde hier die Zahl 650.173,51 € aus dem Vorjahr genannt. Aus diesem Grunde wurde hierzu eine neue Beschlussvorlage in der Sitzung ausgehändigt. Der neue Betrag lautet 946.100,28 €.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Zu a) Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu b.1) Der Beschuss erfolgt einstimmig.

Zu b. 2) Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu c) Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

 


Abstimmungsergebnis: