Sitzung: 27.05.2014 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/057/2014
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2011 – geprüfte Fassung –, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 und die dazu erarbeitete
Stellungnahme wurden zusammen mit der Einladung für die Sitzung des Ausschusses
für Haushalt und Finanzen am 27.05.2014 verschickt.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10
NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die
Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.
Die Verwaltung schlägt vor,
a) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 zu
beschließen,
b) 1. das
Defizit des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 264.620,30 € aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses der Vorjahre zu
entnehmen.
2.
den Überschuss
des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 946.100,28 € in die Rücklage aus
Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen und
c) die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Der Gesamtüberschuss aus 2011
beträgt damit 681.479,98 €.
Jens Brooksiek trägt den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 in den wichtigsten Zahlen vor. In
diesem Zusammenhang wird auf die neue Beschlussvorschlage verwiesen.
Ausschussmitglied Karl-Dieter
Jelken nimmt ab 15.37 Uhr an der Sitzung teil.
Edgar Weiss bezieht sich auf
Seite 17 des Prüfungsberichtes zum Jahresabschluss 2011 des Landkreises Aurich
und bittet darum, dass zukünftig bereits vor der Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt die Verwendung evtl. Überschüsse bzw. Entnahmen aus
Rücklagen beschlossen werden sollen. Es wird daraufhin von der Verwaltung
mitgeteilt, dass die Höhe der Überschüsse bzw. Rücknahmen erst nach Prüfung
durch das RPA richtig festgestellt sind. Aufgrund des Prüfungsvermerkes auf
Seite 16 Punkt 5.2 „Liquiditätskredite“ möchte Edgar Weiss eine Aufstellung
über die Verwendung von Liquiditätskrediten haben. Hierzu wird ihm seitens der
Verwaltung mitgeteilt, dass dieses nicht möglich ist, da diese Mittel für
sämtliche anfallenden Ausgaben verwendet werden können. In diesem Zusammenhang
spricht Edgar Weiss die im Prüfungsvermerk erwähnten 1,5 Mio. Euro als
zweijährigen Kassenkredit an und möchte wissen, wofür dieses Geld benötigt
worden ist. Dieses wird ihm seitens der Verwaltung ausreichend erläutert. Des
Weiteren möchte er eine Liste darüber haben, aus welchen Maßnahmen die nicht in
Anspruch genommenen Kredite stammen. Jens Brooksiek teilt ihm daraufhin mit,
dass dieses nicht möglich ist, da für den Haushalt das Gesamtdeckungsprinzip
gilt und Kredite so spät wie möglich aufgenommen werden, um hiermit unnötige
Zinszahlungen zu verhindern.
In Bezug auf Seite 64 Punkt
7.12 „Vermietung von Immobilien der
Stadt“ weist Edgar Weiss darauf hin, dass er empfiehlt, eine grundsätzliche Prüfung
aller Mietfälle in Bezug auf einer angemessenen Erhöhung durchzuführen. Er
bittet in diesem Zusammenhang für alle Mietobjekte der Stadt eine Liste zu
fertigen, in deren die Quadratmeterzahl und die Miethöhe aufgelistet sind.
Hierüber erfolgte eine allgemeine Aussprache und es wird festgestellt, dass der
hierzu erforderliche Verwaltungsaufwand zu hoch ist. Die Verwaltung gibt den
Hinweis, dass sich bei der übersandten Beschlussvorschlage BV/057/2014 unter
B.2 ein Fehler eingeschlichen hat. Es wurde hier die Zahl 650.173,51 € aus dem
Vorjahr genannt. Aus diesem Grunde wurde hierzu eine neue Beschlussvorlage in
der Sitzung ausgehändigt. Der neue Betrag lautet 946.100,28 €.
Der Ausschussvorsitzende
lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Zu a) Der Beschluss erfolgt
einstimmig.
Zu b.1) Der Beschuss erfolgt
einstimmig.
Zu b. 2) Der Beschluss
erfolgt einstimmig.
Zu c) Der Beschluss erfolgt
einstimmig.
Abstimmungsergebnis: