Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Sitzung vorgestellten Maßnahmen sollten bis zum 15. Februar 2017 verfeinert  und dann dem Amt in Aurich in Form eines Förderantrages vorgelegt werden. Inwieweit der kommunale Finanzierungsanteil für 2017 aufgebracht werden kann, müssen die Beratungen u.a. im Ausschuss für Haushalt und Finanzen zeigen.


Sachverhalt:

 

Über die gemeinsame Dorferneuerung zusammen mit der Gemeinde Friedeburg wurde in der letzten Sitzung dieses Ausschusses am 28.09.2016 ausführlich berichtet. Um hier auf Wiederholungen zu verzichten, ist nachstehend der entsprechende Protokollauszug aus der Sitzung wiedergegeben:

 

„Gemäß VA-Beschluss vom 06.02.2012 wurde gemeinsam mit der Gemeinde Friedeburg die Aufnahme der Dörfer Marcardsmoor, Mullberg, Wiesederfehn auf Wiesmoorer Seite und Wiesedermeer, Upschört, Wiesede und Hesel auf Friedeburger Seite in das Dorferneuerungsprogramm beantragt. Der Aufnahmeantrag wurde am 07.03.2012 beim damaligen Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Aurich, eingereicht. Mit Schreiben vom 20.06.2012 teilte das LGLN, Regionaldirektion Aurich, mit, dass Wiesmoor mit den Ortschaften Wiesederfehn, Mullberg und Marcardsmoor in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen wurde. Die o. g. Ortschaften bilden zusammen mit den Ortschaften Wiesedermeer, Wiesede/Upschört, Hesel und Bentstreek in der Gemeinde Friedeburg das Dorferneuerungsgebiet „Marcardsmoor-Wiesede“. Im Herbst 2012 wurde dann der Planungsauftrag zur Erstellung eines Dorferneuerungsplanes an die Planungsgruppe Ländlicher Raum aus Emden vergeben. Unter intensiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der einzelnen Dörfer (Bürgerversammlungen, Arbeitskreissitzungen, Haushaltsbefragung, Landwirtschaftsbefragung) hat das Büro die Arbeiten begleitet und den Dorfentwicklungsplan vorgelegt.

 

Seit März 2013 hat der Arbeitskreis bestehend aus den Vertretern der teilnehmenden Dörfer in 12 Arbeitskreissitzungen zusammen mit der Planungsgruppe Ländlicher Raum und Verwaltungsvertretern Bestandsaufnahmen, Bestandsbewertungen, Entwicklungs- und Maßnahmenkonzepte diskutiert und beraten. Die Ergebnisse finden sich alle in dem nunmehr vorliegenden Dorfentwicklungsplan der Dorferneuerungsregion Marcardsmoor-Wiesede wieder.

 

In der Abschlusssitzung des gemeinsamen Arbeitskreises am 07.05.2015 wurde der Dorfentwicklungssplan von den Mitgliedern des Arbeitskreises an die Bürgermeister beider Kommunen übergeben.

 

Nach Beschlussfassung der jeweiligen Gremien über den Gesamtplan ist er beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) in Aurich einzureichen. Das ArL prüft den Dorfentwicklungssplan und legt fest, welche Maßnahmen mit den Zielen der derzeit gültigen Förderperiode vereinbar sind. Erst nach der Anerkennung des ArL kann von den jeweiligen Verwaltungen nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem Arbeitskreis und entsprechenden politischen Beschlüssen unter der jeweiligen Voraussetzung, dass Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, eine Beantragung von Fördermitteln für einzelne Maßnahmen erfolgen.

 

Um Missverständnissen vorzubeugen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Dorfentwicklungsplan um ein strategisches, informelles Instrument der kommunalen Planung handelt, vergleichbar mit einem Leitbild. Die darin beschriebenen Entwicklungsziele und Maßnahmen, welche der Arbeitskreis – bestehend aus Einwohnerschaft, Verwaltung und Planungsbüro – erarbeitet hat, sind als Empfehlungen an die politisch gewählten Entscheidungsträger/-innen zu verstehen. Daneben besteht für die im Dorfentwicklungsplan genannten Maßnahmen – die richtlinienkonforme Anerkennung durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems vorausgesetzt – die Möglichkeit der Förderung über das niedersächsische Dorferneuerungsprogramm.

 

Der Dorfentwicklungsplan bietet mit seinen 63 Maßnahmen ein breites Möglichkeitenspektrum zur Förderung der zukünftigen Entwicklung der 8 Dörfer. Voraussetzung für eine Förderung nach der ZILE-Richtlinie ist die Nennung einer Maßnahme im Dorferneuerungsplan mit Beschreibung ihres Inhalts. Die im vorliegenden Planwerk bereits enthaltenen Entwurfsskizzen dienen der Veranschaulichung der bisherigen Ideen. Desgleichen ist die für Dorfentwicklungspläne geforderte grobe Kostenschätzung nicht mit der Kostenschätzung einer Genehmigungsplanung vergleichbar, sondern soll eine erste Vorabschätzung der finanziellen Aufwände vor der konkreten Planung ermöglichen.

 

Jede in den Gremien der beiden Kommunen zur Umsetzung vorgeschlagene Maßnahme muss somit im Zuge der Umsetzungsphase der Dorferneuerung zu gegebener Zeit detailliert ausgeplant, ausführlich beraten und im regulären Prozedere einzeln verabschiedet werden.     

 

Der Dorfentwicklungsplan liegt allen Ratsmitgliedern in Form einer CD vor. Den einzelnen Gruppen und der Fraktion wurde in 2015 ein gedrucktes Exemplar zur Verfügung gestellt.

 

Der Rat stimmte dem Dorfentwicklungsplan in seiner Sitzung am 23.07.2016 zu. Mit Schreiben vom 23.12.2015 teilt das Amt für regionale Landesentwicklung Weser – Ems mit,  dass der vorgelegte Dorfentwicklungsplan für Marcardsmoor – Wiesede als Fördergrundlage gemäß Ziffer 3.6.2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) gemäß RdErl.d.ML vom 19.08.2015 (Nds. MBl. S.1096 ff.) geeignet ist.

 

Nach einem Wettbewerbsverfahren wurde der Auftrag für die geforderte Umsetzungsbegleitung an das Büro Planungsgruppe Ländlicher Raum, Emden am 02.08.2016 erteilt. Eine Informationsveranstaltung zum Beginn der Umsetzungsphase fand sodann zusammen mit der Gemeinde Friedeburg am 30. August 2016 in Wiesede statt.

 

Soweit die Finanzsituation der Stadt es zulässt, sind nunmehr entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklungsplanung auf den Weg zu bringen. Fertig ausgearbeitete Anträge sind bis zum 15. Februar 2017 beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser – Ems, Geschäftsstelle Aurich vorzulegen.

 

Der Ausschussvorsitzende erteilt Fachbereichleiter J. Bohlen das Wort.

 

Fachbereichsleiter J. Bohlen erläutert, wie bereits in der Sitzungsvorlage dargestellt, über den Beamer nochmals ausführlich den Werdegang der Dorfentwicklungsplanes „Wiesmoor – Friedeburg“. Hierzu wird die genehmigte Planung sowie der Maßnahmenkatalog erläutert.

Fachbereichsleiter Bohlen betont, dass es sich bei dem Maßnahmenkatalog um ein Konzept handelt und dieser bei Bedarf ergänzt werden kann.

Fachbereichsleiter Bohlen betont nochmals, dass es sich um ein gemeinsames Projekt zweier Kommunen mit 8 Ortschaften handelt und für eine Realisierung das sog. Kirchturmdenken abgelegt werden müsse.

Für die Wiesmoorer Ortschaften werden als Projekte beispielhaft u.a. die energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Wiesederfehn, der Dorfplatz mit Bühne in Marcardsmoor und der Freizeitbereich Mullberg genannt.

Wünschenswert sei  auch ein gemeinsames Startprojekt Wiesmoor / Friedeburg, um den gemeinsamen Charakter zu betonen.

 

Am 17.10.2016 wird im Friedeburger Rathaus ein Termin zur Abstimmung des weiteren Vorgehens mit den Verwaltungen, den Obleuten der Ortschaften sowie dem Planungsbüro stattfinden.

 

Weiterhin werden die einzelnen Fördersätze und das Rankingsystem zur Förderung öffentlicher und privater Maßnahmen anhand von Beispielen erläutert.

Mögliche Förderanträge müssen jeweils bis zum 15.02. jährlich beim ArL vorliegen. Die Anträge zu den jeweiligen Maßnahmen müssen bei Abgabe fertig ausgearbeitet sein, so Fachbereichsleiter Bohlen. Hierzu ist gemäß den Förderrichtlinien ein Planungsbüro zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel müssen bereitgestellt sein.

Fachbereichsleiter J. Bohlen schließt seine Ausführungen.

 

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Aussprache und erteilt Ausschussmitglied Cordes das Wort.

 

Ausschussmitglied Cordes erkundigt sich zur Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel und fordert, dass in den künftigen Haushaltsplanungen genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen müssten, um die im Maßnahmenplan beschriebenen Projekte realisieren zu können.

 

Fachbereichsleiter J. Bohlen verweist auf die anstehenden Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2017. Diese stünden sicherlich für November 2016 an. Viele Projekte seien ja bereits angedacht. Das Gesamtkonzept bzw. der Maßnahmenplan sollten jedoch berücksichtigt werden.

 

Die Ausschussmitglieder Weiss und Sievers wünschen hier eine Diskussion im Ausschuss für Haushalt und Finanzen.

 

Ausschussmitglied de Buhr erkundigt sich nach der maximalen Förderung.

 

Der BGM und Fachbereichsleiter J. Bohlen erläutern, dass es eine maximale Förderung von 73% des Investitionsvolumens geben könne. Dieses sei jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig.

 

Ausschussmitglied Weiss erkundigt sich nach der Laufzeit der Gesamtmaßnahme.  

 

Der BGM nennt das Jahr 2021 zzgl. 2 Jahre für die Realisierung. Er wünscht sich ein gemeinsames Startprojekt sowie ein Startprojekt für jede der beteiligten Ortschaften, wobei das Mullberger Projekt Freizeittreff sicherlich noch schärfer definiert werden müsse. Der BGM tendiert dazu, mehrere Projekte anzumelden.

 

Ausschussmitglied Feiler erkundigt sich, wie viele Projekte für das Jahr 2018 angemeldet werden könnten.

 

Der BGM kann dieses nicht beziffern, da nicht bekannt sei, in welcher Höhe Haushaltsmittel in Jahr 2018 zur Verfügung stehen.

 

Ausschussmitglied Cordes fordert, dass die erforderliche Feinplanung nun zügig aufgenommen werden sollte.

 

Ausschussmitglied Weiss pflichtet Ausschussmitglied Cordes bei.

 

Fachbereichsleiter Bohlen sagt zu, dass sich die Verwaltung bezüglich der Terminplanung und der Feinplanung mit den Obleuten in Verbindung setzt und die Sachstände erfragt. Bezüglich der Auftragsvergabe an ein oder mehrere Ing.-Büros sind noch einige Fragen mit dem ArL zu klären, so Fachbereichsleiter J. Bohlen.

 

Der BGM hat eine abschließende Bitte. Man möge in den beteiligten Ortschaften das Kirchturmdenken beiseite schieben und gemeinsam tätig werden.

Das ihm vorliegende Schreiben der Dorfgemeinschaft Wiesedefehn vermittele einen negativen Eindruck bzgl. der Dorfentwicklung und des Maßnahmenplans. Der BGM hat den Eindruck, dass mit diesem Schreiben unnötiger Druck aufgebaut werde.

 

Ausschussmitglied Cordes entgegnet, dass man in Wiesederfehn Angst vor einer Luftblase habe und von der Auftaktveranstaltung enttäuscht sei. Es sollte keinesfalls Druck aufgebaut werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder beendet die Aussprache und schließt den Tagesordnungspunkt.“

 

Wie bekannt, sind Dorferneuerungsmaßnahmen innerhalb der Stadt Wiesmoor in den Ortsteilen Marcardsmoor und Wiesederfehn sowie in Mullberg vorgesehen. Ausführliche Antragsunterlagen für eine Förderung müssen bis zum 15. Februar 2017 beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Aurich vorgelegt werden.

Das mit der Umsetzungsbegleitung beauftragte Ing. Büro Planungsgruppe Ländlicher Raum, Emden, war zwischenzeitlich zusammen mit den jeweiligen Arbeitskreismitgliedern und weiteren Personen aus den Dorfgemeinschaften sowie mit der Verwaltung vor Ort. Das Büro wird bis zur Sitzung entsprechende Planungsunterlagen erstellen, die dann dort vorgestellt werden. Folgende Maßnahmen sind unter der Voraussetzung der finanziellen Machbarkeit angedacht:

Marcardsmoor: Hier soll der Dorfplatz weiter in den Mittelpunkt gestellt werden. Neben einem Dach für die Bühne soll evtl. ein kleiner Pavillon zum Verweilen errichtet werden.

Wiesederfehn: Am Hopelser Weg steht das Dorfgemeinschaftshaus im Vordergrund der Dorferneuerungsmaßnahmen. Vorrangig ist hier eine energetische Ertüchtigung des Gebäudes vorgesehen.

Mullberg: Im Bereich der Fläche zwischen der Zuwegung zum Friedhof und dem Boßel-Huus östlich des Birkhahnweges ist unter größtmöglicher Beibehaltung des Baumbestandes ein Freizeitbereich mit Sitzgelegenheiten und einem Pavillon vorgesehen.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder eröffnet den Tagesordnungspunkt 4 und erteilt Fachbereichsleiter Bohlen das Wort.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erläutert kurz die Entwicklung der gemeinsamen Dorferneuerung Wiesmoor – Friedeburg bis zum heutigen Datum. Den neuen, seit 14.11.2016 im Rat der Stadt Wiesmoor befindlichen Ratsmitgliedern, werden die Unterlagen zur gemeinsamen Dorferneuerung Wiesmoor – Friedeburg in Form einer CD zur Verfügung gestellt. Fachbereichsleiter Bohlen berichtet von den gemeinsam mit der Planungsgruppe Ländlicher Raum bezüglich der Startprojekte durchgeführten Terminen in den Ortschaften Marcardsmoor, Mullberg sowie Wiesederfehn.

Für die anstehenden Startprojekte hat Frau Fauerbach-Geiken von der Planungsgruppe Ländlicher Raum aus Emden die Ideen und Wünsche aus den einzelnen Ortschaften mitgenommen und an Hand von Entwurfsskizzen zusammengetragen. Die Entwürfe werden im Anschluss von Frau Fauerbach-Geiken vorgestellt. Die Entwürfe liegen dem Protokoll als Anlage bei.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder erteilt Frau Fauerbach-Geiken von der Planungsgruppe Ländlicher Raum das Wort.

 

Frau Fauerbach-Geiken bedankt für das Wort und begrüßt die Anwesenden.

Sie betont die Wichtigkeit der Startprojekte für die jeweiligen Ortschaften, um die Ernsthaftigkeit der Gesamtmaßnahme Dorferneuerung zu unterstreichen. Frau Fauerbach-Geiken betont, dass derzeit genügend Fördergelder durch das Land Niedersachsen zur Verfügung stehen. Zudem teilt Frau Fauerbach-Geiken den Ausschussmitgliedern mit, dass sich die Förderrichtlinien geändert und sich somit neue Förderungen ergeben haben. Zukünftig wird es u.a. ab dem Jahr 2017 zwei Stichtage zur Einreichung von Anträgen geben.

Über den Beamer stellt Frau Fauerbach-Geiken die Entwürfe der Startprojekte in den Ortschaften Marcardsmoor, Mullberg sowie Wiesedefehn vor.

Beginnend mit der Gestaltung des Dorfplatzes in Marcardsmoor  wird die dortige Situation an Hand einer Zeichnung erläutert. Die Maßnahme mit geplanter Schaffung einer Schutzhütte, der Überdachung der vorhandenen Bühne sowie Anlegung von Wegen im benachbarten Gehölz bedeutet eine Aufwertung des Dorfplatzes. Zusätzlich wird die Einbindung des vorhandenen Kellergebäudes im Bereich des Gehölzes in das Programm geprüft. Ein Infopunkt kann das Startprojekt abrunden.

Frau Fauerbach-Geiken fährt mit dem Freizeittreff Mullberg fort. Um eine Verbindung zu Marcardsmoor herzustellen und die Gemeinsamkeit zu unterstreichen, ist auch hier die Schaffung einer Schutzhütte sowie eines Infopunktes analog Marcardsmoor angedacht. Zusätzlich sollen im auch dort vorhandenen Gehölz Wege und eine kleine Waldbühne entstehen. Diese könnten z. B. für Sportveranstaltungen und Gottesdienste genutzt werden.

Zum Abschluss wird der Entwurf für Wiesedefehn gezeigt. Der Entwurf zur Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses wird nach Vorstellung des Ist-Zustandes erläutert.

Geplant ist die energetische Sanierung des Daches mit anschließender Nutzung des Bodenraumes, Umbau der Küche, die Schaffung einer Behindertentoilette und der Verlegung des Eingangsbereiches. Hierzu soll das Dorfgemeinschaftshaus um ca. 2,25m verlängert werden.

Frau Fauerbach-Geiken beendet Ihre Ausführungen.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder bedankt sich und eröffnet die Aussprache.

 

Ausschussmitglied Schlösser erkundigt sich, ob ein Mehr an zur Verfügung stehenden Geldern auch gleichzeitig höhere Zuwendungen bedeutet.

 

Frau Fauerbach-Geiken erklärt, dass die genauen Förderhöhen derzeit nicht festgelegt sind. Sie geht bei den gezeigten Maßnahmen von einer Förderung zwischen 40 – 60% aus. Für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshaues könnte die Förderung eventuell höher ausfallen.

 

Ausschussmitglied Feiler erkundigt sich nach den Kosten für die gezeigten Entwürfe.

 

Fachbereichsleiter Bohlen schlägt vor, dass die Planungen an die Obleute in den Ortschaften weitergeleitet werden. Diese sollten dann kurzfristig eine Rückmeldung geben, ob die Planungen  entsprechend den Entwürfen weiter verfolgt werden können. Erst dann können verlässliche Kosten ermittelt und weitere Diskussionen bezüglich der Finanzierung geführt werden. Fachbereichsleiter Bohlen benennt die überschlägig ermittelten Kosten mit 198.000€ brutto für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses, 121.000€ für den Dorfplatz Marcardsmoor und 110.000€ für die Freizeitfläche in Mullberg. Hierbei handelt es sich Gesamtkosten, von denen die jeweilige Förderung abzuziehen ist. Diese Projekte wurden entsprechend der vorliegenden Prioritätenliste, die von den jeweiligen Obleuten in den Dörfern erstellt wurde, ausgewählt.

 

Ausschussmitglied Kruse erkundigt sich nach den bereits angemeldeten Haushaltsmitteln 2016.

 

BGM Völler teilt mit, dass für das Haushaltsjahr 2016 nur die Haushaltsmittel für die derzeitigen Planungen bereitgestellt worden sind. Über die Haushaltsmittel für die anstehenden Investitionen 2017 muss in den anstehenden Haushaltsberatungen beraten werden. Jedoch ist BGM Völler bis dato von einer höheren Förderquote ausgegangen. Auch die anschließenden Unterhaltungsaufwendungen sollten in den Planungen berücksichtigt werden. Diese können keinesfalls durch die Stadt allein bewältigt werden.

 

Ausschussmitglied Weiss schlägt vor, die Planungen wie vorgestellt weiter zu verfolgen und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss zu fassen, da die vorgestellten Maßnahmen der Prioritätenliste für die einzelnen Ortschaften entsprechen.

Weiter erkundigt sich Ausschussmitglied Weiss nach dem Förderzeitraum.

 

BGM Völler teilt mit, dass der Förderzeitraum bis Ende 2021 zzgl. 24 Monate Realisierungszeitraum beträgt. Ferner möchte der BGM betonen, dass sich in diesem langen Zeitraum schon im Hinblick auf die Förderung durch EU-Mittel.

natürlich auch die allgemeinen Rahmenbedingungen ändern können.

 

Frau Fauerbach-Geiken betont nochmals die hohe Priorität der Startprojekte für die Ortschaften und bietet ihre Unterstützung bei den Haushaltsberatungen an.  Sie sieht hohe Chancen für eine Förderzusage durch das ArL in Aurich. Ferner möchte sie darauf hinweisen, dass auch private Haushalte für ihre Projekte entsprechende Anträge stellen mögen, um in den Genuss einer Förderung im Rahmen der Dorferneuerung zu kommen. 

 

Ausschussmitglied Fr. Fick-Tiggers erkundigt sich, ob auch die Sanierung der Friedhofskapelle im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms erfolgen soll.

 

BGM Völler teilt mit, dass bezüglich der Sanierung der Friedhofskapelle bereits Gespräche mit der Gemeinde Friedeburg, dem Kirchenkreisamt Aurich und der örtlichen Kirchengemeinde geführt worden sind.

Die kurzfristig notwenigen Arbeiten sollen außerhalb des Dorferneuerungsprogrammes durchgeführt werden. Die anfallenden Kosten werden gedrittelt.

 

Ausschussmitglied Weiss erkundigt sich, ob nicht eine finanzielle Ausgewogenheit bezüglich der Ausgaben für die Projekte in den Ortschaften notwendig sei.

 

Frau Fauerbach-Geiken erklärt, dass dieses Ansinnen nicht zielführend sein kann. Jedoch liegt hier die Entscheidung auf Seiten der Politik.

 

Ausschussmitglied Kruse hält den Zeitplan für sehr eng gefasst. Er fragt weiter, ob Obleute und Bürger zu den Entwürfen Stellung nehmen sollen.

 

Frau Fauerbach-Geiken schlägt vor, dass nur die Obleute beteiligt werden. Die Bürger in den Ortschaften können eventuell nach den Gesprächen mit den Obleuten von diesen informiert werden.

 

Fachbereichsleiter Bohlen fügt hinzu, dass die jetzt präsentierten Planungen mit den Obleuten vor Ort abgesprochen seien.

 

Ausschussmitglied Fr. Fick-Tiggers wünscht eine Chance auf Haushaltmittel zur Realisierung für das Haushaltsjahr 2017. Die Bürgerinnen und Bürger in den Außenbereichen sollten das Gefühl haben, dass auch Haushaltsmittel in den Außenbereichen investiert werden.

 

BGM Völler entgegnet, dass sehr wohl jährlich hohe Summen für die Außenbereiche, u. a. für den Straßenbau, bereitgestellt werden.

 

Ausschussmitglied Feiler erkundigt sich, nach welchen Kriterien über die Höhe der jeweiligen Förderquote entschieden wird.

 

Frau Fauerbach-Geiken kann derzeit hierzu keine Aussage treffen. Hochbaumaßnahmen genießen erfahrungsgemäß eine höhere Förderung.

 

Ausschussmitglied Kruse erkundigt sich, ob Eigenleistung förderfähig ist.

 

Frau Fauerbach-Geiken erklärt, dass nur Material als Eigenleistung angerechnet werden kann. Arbeitsleistung wird nicht angerechnet.

 

Ausschussmitglied Weiss erkundigt sich, ob es bis zu den Haushaltsberatungen im Januar belastbare Zahlen gibt, sofern die Planungen so weiterverfolgt werden.

 

Frau Fauerbach-Geiken sagt dieses zu.

 

Ausschussmitglied Schlösser erkundigt sich, ob es noch andere Fördermöglichkeiten, u.a. N-Bank oder KfW gibt.

 

Frau Fauerbach-Geiken erklärt, dass diese nicht kombinierbar seien und auch die Förderhöhe <50% liege.

 

Ausschussmitglied Zigan erkundigt sich, wie man sich die Sicherung und Unterhaltung der Anlagen nach deren Fertigstellung vorstellen kann.

 

Frau Fauerbach-Geiken sieht hier die Bürger der Ortschaft in der Pflicht.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schließt der Ausschussvorsitzende die Aussprache. Er bedankt sich bei Frau Fauerbach-Geiken für ihre Ausführungen.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt gemäß der Vorlage abstimmen.

 

Die Abstimmung erfolgt einstimmig.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder schließt den Tagesordnungspunkt 4.

 

Frau Fauerbach-Geiken und 4 Zuschauer verlassen die Sitzung um 16:10 Uhr.