Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB sollte für die Aufstellung des Bebauungsplanes A 8 der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Wiesmoor versucht bereits seit dem Jahr 2008, das Areal der früheren Festhalle neu zu entwickeln. Zwischenzeitliche Ideen und Projekte haben sich jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen immer wieder zerschlagen. Nunmehr gibt es mit den Herren Tjarks und Lübben von der Firma Traba Wiesmoor Investoren, die hier ein attraktives Objekt umsetzen wollen. Die Maßnahme wurde in der öffentlichen Ratssitzung am 31. Oktober 2016 ausführlich vorgestellt. Der Beschluss zum Verkauf des Festhallengrundstückes von ca. 5900 qm wurde vom Rat gefasst. 

 

Auf dem Gelände soll eine Wohnanlage in 2 1/2geschossiger Bauweise im gehobenen Segment mit bis zu vier Gebäudekomplexen entstehen. In den Gebäuden soll Mietwohnraum zu erschwinglichen Preisen angeboten werden. Einzelhandel soll hier nicht angesiedelt werden. Räume für freie Berufe (Rechtsanwälte, Architekten u.a.) sollen dagegen mit ausgewiesen werden.

 

Um für die Maßnahme die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes mit der Kennziffer A 8 vorgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den Bereich zwischen Amselweg und Narzissenstraße sowie zwischen der Marktstraße und der Mullberger Straße.

 

In der Sitzung werden die Grundzüge der Planung vorgestellt.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder eröffnet den Tagesordnungspunkt 5 und erteilt der Verwaltung das Wort.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erläutert kurz den Sachverhalt. Hierzu zeigt er einen Lageplan mit dem geplanten Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes A8 der Stadt Wiesmoor zwischen Marktstraße und Mullberger Straße. Fachbereichsleiter Bohlen ergänzt, dass die vorhandene Bebauung zudem planungsrechtlich abgesichert werden soll.

 

Ausschussmitglied Weiss fragt, ob es keine weiteren Details zum Bebauungsplan A8 gibt.

 

Fachbereichsleiter Bohlen verneint dieses und erklärt, dass es nur um einen Empfehlungsbeschluss zu dem aufzustellenden Bebauungsplan A8 geht. Jedoch erläutert er kurz die denkbaren Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Verwaltung möchte die Planungen in einem Gespräch jedoch vorab mit dem Landkreis Aurich Mitte Dezember abstimmen.

 

Ausschussmitglied Fr. Fick-Tiggers erkundigt sich nach dem Verkaufstermin.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erläutert, dass die Vorbereitungen zum Kaufvertrag angelaufen sind, ein Beurkundungstermin aber noch nicht feststeht.

 

Ausschussmitglied Schlösser erkundigt sich, ob auch die Belange der angrenzenden  Kindergärten, auch im Hinblick auf eine Zuwegung, berücksichtigt werden.

 

Fachbereichsleiter Bohlen betont, dass auch diese Belange berücksichtig werden.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schließt der Ausschussvorsitzende die Aussprache.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder verließt den Beschlussvorschlag und lässt gemäß der Vorlage hierzu abstimmen.

 

Die Abstimmung verfolgt einstimmig.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt 5.

 

BGM Völler verlässt um 16:20 Uhr die Sitzung.


Abstimmungsergebnis: