Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag des Ratsherrn Edgar Weiss wird abgelehnt.

 

Im Rahmen der Aussprache stellt Edgar Weiss einen Änderungsantrag: Bei Tagesordnungspunkten, die im nichtöffentlichen Teil behandelt werden, soll die Verwaltung eine Begründung liefern, warum der Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil behandelt wird. Zugleich zieht er den bisherigen Antrag zurück.

 

 


 

Antragstext:

 

Mit Schreiben vom 07.05.2014 beantragt das Ratsmitglied Edgar Weiss sämtliche Beschlüsse, die im Zusammenhang mit dem Torfabbau in der Stadt Wiesmoor stehen, ab sofort in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Der Antrag war der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung möchte darauf hinweisen, dass das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bereits eine eindeutige Regelung bzgl. der Öffentlichkeit von Sitzungen des Rates beinhaltet. Gem. § 64 S. 1 NKomVG sind Sitzungen des Rates öffentlich, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern.

 

Bei dem öffentlichen Wohl kann es sich um das der Kommune handeln, z. B. Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken, Erschließungsabsichten oder Erörterung des prozesstaktischen Vorgehens in einem von der Kommune geführten Rechtsstreit.

 

Berechtigte Interessen Einzelner sind alle rechtlich geschützten oder anerkannten Interessen, z. B. der Schutz der sensiblen Persönlichkeitssphäre. Die Angelegenheiten bei denen sensible personenbezogene Daten zur Sprache gebracht werden, sind deshalb in nicht öffentlichen Sitzungen zu behandeln und unterliegen damit der Vertraulichkeit.

 

Eine abschließende Aufzählung in welchen Fällen das öffentliche Wohl oder berechtigte Interesse Einzelner betroffen sind und damit der Vertraulichkeit unterliegen, wurde vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Konkret bedeutet dies, dass bei unklaren Sachverhalten eine Einzelfallprüfung erforderlich ist, ob ein geheimhaltungsbedürftiger Inhalt vorhanden ist und die Öffentlichkeit für einzelne Angelegenheiten auszuschließen ist.

 

Eine pauschale Beschlussfassung, dass alle Angelegenheiten die im Zusammenhang mit dem Torfabbau stehen in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen sind, ist daher nicht möglich.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Bei Tagesordnungspunkten, die im nichtöffentlichen Teil behandelt werden, soll die Verwaltung eine Begründung liefern, warum der Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil behandelt wird. Zugleich zieht er den bisherigen Antrag zurück.