Beschlussvorschlag:
Nichtbefassung.
Friedrich Völler führt in den
TOP ein und stellt fest, dass es Gründe geben kann wie Krankheit oder Urlaub,
die zu Verzögerungen der Protokolle führt. Er schlägt die Nichtbefassung mit
diesem Antrag vor.
Edgar Weiss erläutert den
Antrag und weist darauf hin, dass es nach so langer Zeit häufig nicht mehr
möglich ist, die Richtigkeit der Protokolle zu überprüfen. So sei in dem
Protokoll nicht explizit ausgeführt worden, dass keine Freileitung gewünscht
sei, sondern Erdverkabelung.
Friedrich Völler stellt danach fest, dass dem Antrag auf Nichtbefassung gefolgt wird.
Antragstext:
Mit Schreiben vom
13.05.2014 beantragt das Ratsmitglied Edgar Weiss für die Ratssitzung folgenden
Tagesordnungspunkt:
Sitzungsprotokollführung
durch die Verwaltung
- Beratung und Beschlussfassung über die Einhaltung
der Geschäftsordnung durch die Verwaltung und die eventuelle Änderung der
Geschäftsordnung
- Überprüfung der Durchführung der in o. g. Sitzung
gefassten Beschlüsse seitens der Verwaltung
Der Antrag war der Vorlage
als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung möchte hierzu
wie folgt Stellung nehmen:
zu a.)
Hintergrund für diesen Antrag
ist, dass die Fertigstellung des letzten Protokolls der Sitzung des
Fachausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau mehr Zeit in
Anspruch genommen hat, als dieses üblicherweise der Fall ist.
Gem. § 18 Abs. 3 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wiesmoor, ist eine
Ausfertigung des Protokolls allen Ratsmitgliedern alsbald nach jeder Sitzung zu
übersenden, möglichst jedoch nach spätestens 14 Tagen.
Der Verwaltung ist durchaus
bewusst, dass die 14-Tages-Frist deutlich überschritten wurde, möchte aber
darauf hinweisen, dass im Fachbereich 3 zurzeit ein hohes Arbeitsaufkommen
herrscht (Torfabbau, Hochspannung, Erweiterung Kläranlage) und zudem in diesen
Zeitraum die Osterferien, mit dem verbundenen Urlaub von Mitarbeitern der
Verwaltung, fielen.
Weiterhin möchte die
Verwaltung deutlich betonen, dass die verspätete Fertigstellung von Protokollen
nicht die Regelmäßigkeit darstellt.
zu b.)
In der Fachausschusssitzung
am 09.04.2014 wurden folgende Tagesordnungspunkte beraten:
- TOP 3
Raumordnungsverfahren für den Neubau einer 380-kV-Leitung UW Emden / Ost –
UW Conneforde
Hier:
Erarbeitung der kommunalen Stellungnahme
Die
Stellungnahme wurde am 14.04.2014 durch die Verwaltung verschickt.
- TOP 4
Antrag der Gruppe GfW vom 30.12.2013 bzgl. des Bebauungsplans D8, Windpark
Hinrichsfehn
Zum
Antrag erfolgte eine Aussprache, jedoch keine Beschlussfassung.
- TOP 5
Antrag der Gruppe GfW vom 04.02.2014 bzgl. der 110-kV-Freileitung
(Erdverkabelung: Trassen- und Kostenfindung)
Der
Antrag wurde in die Fraktionen verwiesen.
- TOP 6
Antrag der Gruppe GfW vom 11.12.2013 bzgl. der Entwicklung eines
Fremdenverkehrskonzeptes
Der
Antrag wurde in die Fraktionen verwiesen.
- TOP 7
Antrag der SPD-Fraktion vom 10.03.2014 bzgl. der Ausgliederung des
Umspannwerkes Wiesmoor-Mitte
Der
Antrag wurde in die Fraktionen verwiesen.
Ein Versäumnis seitens der
Verwaltung aufgrund nicht ausgeführter Beschlüsse ist nicht erkennbar.
Beim vorliegenden Antrag handelt es sich um einen
Antrag gemäß § 56 NKomVG. Das Antragsrecht umfasst das Recht, den Antrag
einzubringen und kurz zu begründen, warum sich der Rat mit dem Antrag befassen
soll.
Ein Anspruch auf sachliche
(inhaltliche) Behandlung und sachliche Beschlussfassung besteht nicht. Nach der
Einbringung und Begründung kann der Rat folglich über den Antrag durch Geschäftsordnungsbeschluss
(auch Absetzung und Nichtbefassung) entscheiden.
Abstimmungsergebnis: