Sitzung: 11.06.2014 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/026/2014
Sachverhalt:
Der Geltungsbereich der Planung umfasst in erster
Linie den Schulstandort der Grundschule
„Am Ottermeer“ mit seinen Nebenanlagen wie neuer
Sportplatz und Parkflächen. Daneben sind die Flächen für das „Poller Tee-Huus“
sowie Waldflächen und die Anlagen des Friedhofs an der Pollerstraße einschl.
Friedhofskapelle mit den dazugehörigen Parkplätzen an der Jadestraße mit
aufgenommen. Das Plangebiet hat eine Größe von 2,71 ha. Mit den Darstellungen
im Flächennutzungsplan soll die bisherige bauliche Nutzung gesichert und
bedarfsgerecht erweitert werden.
Die Planung wird in der Sitzung ausführlich von der
Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf
F-Plan, Umweltbericht, Begründung, Schalltechnisches Gutachten) waren in Form
einer CD der VA-Vorlage vom 27. März 2014 beigefügt.
Das Planverfahren wurde mit
der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet. 47 Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 25.06.2010 mit Fristsetzung zum 02.08.2010 gehört. Eine
Beschlussfassung im VA hierzu, obwohl nicht erforderlich, gab es bereits in der
Sitzung am 23.08.2010.
Eine
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 04.08.2010 im
Sitzungssaal des Rathauses statt Hier waren 18 Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Wiesmoor anwesend.
Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 24.02.2014 bis einschließlich
28.03.2014. 52 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die
Auslegung informiert. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet.
Von dritter Seite liegt eine Stellungnahme vor.
Um das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind jeweils zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes
folgende Beschlüsse erforderlich:
Zu a: Die Niederschrift über die am 04.08.2010
stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von
der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung
vorgetragen und ausführlich erläutert. Die Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu b: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB
werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen war der Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu c: Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2
BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten
sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in
der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden.
Zu d: Der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung gem. § 2a BauGB
ist zur Kenntnis zu nehmen. Aufgrund des § 1 Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004
Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013
(Bundesgesetzblatt I 2013, Seite 1548) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.12.2013 (Nds.
GVBL. S. 307), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 46. Änderung des
Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, beschließen
(Feststellungsbeschluss). Die Begründung einschließlich der Anlage ist zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.
März 2014 entsprechende Empfehlungsbeschlüsse gefasst.
Beschlussvorschlag:
Wie oben vorgeschlagen, werden die entsprechenden
Beschlüsse gefasst.
Johannes Bohlen erläutert die Vorlage.
Ratsmitglied Wolfgang Sievers stellt den Antrag, Herrn
Stützer zu diesem TOP anzuhören. Diesem Antrag wird mit 26 Ja-Stimmen und 1
Enthaltung zugestimmt.
Herr Stützer wiederholt in weiten Teilen seine
Stellungnahme, die der Vorlage beigefügt war.
Abstimmungsergebnis:
Die Beschlussfassung zu a) erfolgt einstimmig.
Die Beschlussfassung zu b) erfolgt einstimmig.
Die Beschlussfassung zu c) erfolgt einstimmig.
Die Beschlussfassung zu d) erfolgt einstimmig.