Sachverhalt:

 

Der Geltungsbereich der Planung umfasst in erster Linie den Schulstandort der Grundschule

„Am Ottermeer“ mit seinen Nebenanlagen wie neuer Sportplatz und Parkflächen. Daneben sind die Flächen für das „Poller Tee-Huus“ sowie Waldflächen und die Anlagen des Friedhofs an der Pollerstraße einschl. Friedhofskapelle mit den dazugehörigen Parkplätzen an der Jadestraße mit aufgenommen. Das Plangebiet hat eine Größe von 2,71 ha. Mit den Darstellungen im Flächennutzungsplan soll die bisherige bauliche Nutzung gesichert und bedarfsgerecht erweitert werden.

 

Die Planung wird in der Sitzung ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan, Umweltbericht, Begründung, Schalltechnisches Gutachten) waren in Form einer CD der VA-Vorlage vom 27. März 2014 beigefügt.

 

Das Planverfahren wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet. 47 Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.06.2010 mit Fristsetzung zum 02.08.2010 gehört. Eine Beschlussfassung im VA hierzu, obwohl nicht erforderlich, gab es bereits in der Sitzung am 23.08.2010.

 

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 04.08.2010 im Sitzungssaal des Rathauses statt Hier waren 18 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor anwesend.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 24.02.2014 bis einschließlich 28.03.2014. 52 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegt eine Stellungnahme vor.

Um das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind jeweils zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes folgende Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a:  Die Niederschrift über die am 04.08.2010 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und ausführlich erläutert. Die Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu b: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen war der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu c: Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden.

 

Zu d: Der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung gem. § 2a BauGB ist zur Kenntnis zu nehmen. Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (Bundesgesetzblatt I 2013, Seite 1548) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.12.2013 (Nds. GVBL. S. 307), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, beschließen (Feststellungsbeschluss). Die Begründung einschließlich der Anlage ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31. März 2014 entsprechende Empfehlungsbeschlüsse gefasst.

 

Beschlussvorschlag:

 

Wie oben vorgeschlagen, werden die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

 

Johannes Bohlen erläutert die Vorlage.

 

Ratsmitglied Wolfgang Sievers stellt den Antrag, Herrn Stützer zu diesem TOP anzuhören. Diesem Antrag wird mit 26 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

Herr Stützer wiederholt in weiten Teilen seine Stellungnahme, die der Vorlage beigefügt war.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Die Beschlussfassung zu a) erfolgt einstimmig.

Die Beschlussfassung zu b) erfolgt einstimmig.

Die Beschlussfassung zu c) erfolgt einstimmig.

Die Beschlussfassung zu d) erfolgt einstimmig.