Sitzung: 11.06.2014 Rat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/057/2014
Der
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 – geprüfte Fassung –, der Bericht
des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 und die
dazu erarbeitete Stellungnahme wurden zusammen mit der Einladung für die
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 27.05.2014 verschickt.
Gemäß
§ 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die
Zuführung zu bzw. die Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung
des Bürgermeisters.
Die
Verwaltung schlägt vor,
a) den Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2011 zu beschließen,
b) 1. das Defizit des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von
264.620,30 € aus der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre zu
entnehmen.
2.
den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 946.100,28
€ in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen
und
c) die Entlastung des
Bürgermeisters zu beschließen.
Der
Gesamtüberschuss aus 2011 beträgt damit 681.479,98 €.
Wolfgang
Sievers stellt fest, dass es kein positives Zeichen sei, sich 3 Jahre später
mit dem Jahresabschluss 2011 zu beschäftigen. Er macht seine Erwartung
deutlich, dass die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 noch vor dem 01.11.2014
beschlossen werden können. Danach geht er die einzelnen Textziffern durch.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschluss
zu a) erfolgt bei 22 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen.
Die Beschluss
zu b) erfolgt mit 22 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen.
Die Beschluss zu c) erfolgt mit 22 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen.