Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 – geprüfte Fassung –, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden zusammen mit der Einladung für die Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 27.05.2014 verschickt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

a)       den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 zu beschließen,

 

b)       1.            das Defizit des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 264.620,30 € aus der       Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre zu
             entnehmen.

 

2.                    den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 946.100,28 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen und

 

c)       die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Gesamtüberschuss aus 2011 beträgt damit 681.479,98 €.

 

Wolfgang Sievers stellt fest, dass es kein positives Zeichen sei, sich 3 Jahre später mit dem Jahresabschluss 2011 zu beschäftigen. Er macht seine Erwartung deutlich, dass die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 noch vor dem 01.11.2014 beschlossen werden können. Danach geht er die einzelnen Textziffern durch.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

Der Beschluss zu a) erfolgt bei 22 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen.

 

Die Beschluss zu b) erfolgt mit 22 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen.

 

Die Beschluss zu c) erfolgt mit 22 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen.