Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Obwohl im Rahmen der jeweiligen Bebauungsplanverfahren auf die Problematik „Berichtigung des Flächennutzungsplanes“ hingewiesen wurde, wird nunmehr vorgeschlagen, aus Rechtssicherheitsgründen über jede einzelne Berichtigung, als Folge der zwischenzeitlich rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanverfahren/Bebauungsplanänderungsverfahren, nochmals zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Gemäß Abs. 2 kann dann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Danach handelt es sich bei der Berichtigung lediglich um einen redaktionellen Vorgang, mit dem die bisherige Darstellung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes nach § 13 a durch eine solche Darstellung ersetzt wird, die den Festzungen des Bebauungsplanes entspricht. Aus Rechtssicherheitsgründen sollte über die Berichtigung ein gesonderter Beschluss durch den Rat gefasst werden. Ein entsprechender Beschluss sollte somit für nachstehende Bebauungsplanverfahren/Änderungsverfahren gefasst werden:

 

a) Berichtigung Nr. 2

 

Hier handelt es sich um die fünfte Änderung des Bebauungsplanes C2, die mit Satzungsbeschluss am 02.06.2008 verabschiedet wurde. Unter anderem ist Inhalt dieser Änderung die Aufhebung der Fläche für den Gemeinbedarf im Bereich des Grundstückes 58/1 der Flur 7 der Gemarkung Wiesmoor (altes Rathaus). Gemäß der Änderung des Bebauungsplanes C2 folgt nunmehr die Darstellung im Flächennutzungsplan gemäß der benachbarten Bebauung als Mischgebiet (MI).

 

Die Beschlussfassung zu a) erfolgt einstimmig.

 

b) Berichtigung Nr. 3

 

Hier handelt es sich um die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. C10 „Senioren – Anlage Kastanienstraße“, ein Satzungsbeschluss wurde am 14.12.2009 gefasst. Der Bebauungsplan weist verschiedene Sondergebiete bezüglich der Altenbetreuung aus. Diese Sondergebiete werden im Rahmen der Berichtigung im Flächennutzungsplan nunmehr dargestellt.

 

Die Beschlussfassung zu b) erfolgt einstimmig.

 

c) Berichtigung Nr. 4

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sportanlagen der Turngemeinschaft Wiesmoor zu schaffen, wurde der Bebauungsplan Nr. C3 im Rahmen einer ersten Änderung gemäß § 13 a BauGB geändert. Ein Satzungsbeschluss vom 15.09.2010 liegt vor. Der Bebauungsplan weist ein Sondergebiet „Sport und Wellness“ für den Planbereich aus. Weiterhin sind Verkehrsflächen gemäß dem derzeitigen Bestand festgesetzt. Diese Festsetzungen des Bebauungsplanes werden im Flächennutzungsplan als Darstellungen im Rahmen der Berichtigung übernommen.

 

Die Beschlussfassung zu c) erfolgt einstimmig.

 

d) Berichtigung Nr. 5

 

Im Rahmen der zweiten Änderung des Bebauungsplanes A6 wurden Gewerbegebiete im Bereich der heutigen Erschließungsstraßen Renken und Wiesenweg umgewandelt in allgemeine Wohngebiete. Der Satzungsbeschluss erfolgte am 15.09.2010. Im Flächennutzungsplan werden nunmehr diese allgemeinen Wohngebiete anstatt gewerbliche Bauflächen dargestellt.

 

Die Beschlussfassung zu d) erfolgt einstimmig.

 

e) Berichtigung Nr. 6

 

Im Rahmen der dritten Änderung des Bebauungsplanes A6 wurden im Bereich nördlich des heutigen Wiesenweges und südlich des Dorfgemeinschaftshauses am Hopelser Weg weitere gewerbliche Bauflächen umgewandelt in Sonderbauflächen für Freilandphotovoltaikanlagen. Unter anderem wurden im Rahmen dieses Änderungsverfahrens ein Regenrückhaltebecken und weitere allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend den Festsetzungen der als Satzung am 30.05.2011 beschlossenen dritten Änderung des Bebauungsplanes A6 im Rahmen der Berichtigung angepasst.

 

Die Beschlussfassung zu e) erfolgt einstimmig.

 

f) Berichtigung Nr. 7

 

Mit Satzungsbeschluss vom 14.05.2012 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes A22 (unter anderem Bereich Schötweg) verabschiedet. Es wurde ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Gemäß diesen Festsetzungen wird der Flächennutzungsplan im Rahmen der Berichtigung nunmehr angepasst.

 

Die Beschlussfassung zu f) erfolgt einstimmig.

 

g) Berichtigung Nr. 8

 

Als Satzung wurde die zweite Änderung des Bebauungsplanes C3 am 26.08.2013 beschlossen. Für die Bereiche Skateranlage, Bauhof, Sportanlage Stadion und Bodenlager wurden im Bebauungsplanverfahren entsprechende Sondergebiete festgesetzt. Diese Sondergebiete werden nunmehr im Flächennutzungsplan im Rahmen der Berichtigung übernommen.

 

Die Beschlussfassung zu g) erfolgt einstimmig.

 

h) Berichtigung Nr. 9

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Altenwohnanlage La Vida gegenüber dem Combi-Markt zu schaffen, wurde die dritte Änderung des Bebauungsplanes B6 erforderlich. Das Änderungsverfahren, welches mit dem Satzungsbeschluss am 23.09.2013 abgeschlossen wurde, sieht unter anderem Mischgebiete und ein Sondergebiet „Sonderpostenmarkt“ vor. Dieses Festsetzung wurde als Darstellung im Flächennutzungsplan übernommen.

 

Die Beschlussfassung zu h) erfolgt einstimmig.

 

i) Berichtigung Nr. 10

 

Im Rahmen der zweiten Änderung des Bebauungsplanes B6 wurde für das Kaufhaus Behrends ein Sondergebiet „Einkaufszentrum“ festgesetzt. Der Satzungsbeschluss erfolgte am 24.02.2014. Dieses Sondergebiet wird nunmehr im Flächennutzungsplan dargestellt.

 

Die Beschlussfassung zu i) erfolgt einstimmig.


Abstimmungsergebnis: