Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die der Vorlage als Anlage beigefügte „Satzung über die Benutzungsgebühren der öffentlichen Toilettenanlage in der Stadt Wiesmoor – Am Marktplatz“ wird erlassen.

 


Sachverhalt:

Die Zuständigkeit für die Reinigung der öffentlichen Toiletten liegt seit dem 15.03.2014 wieder bei der Stadt Wiesmoor. Auch die Einnahmen aus den Benutzungsentgelten gehen seit dem wieder an die Stadt Wiesmoor. Da die Stadt Wiesmoor in der Hauptsatzung keinen Betrag für solche Fälle festgesetzt hat, ist § 58 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG zu beachten. Der Rat muss danach über die Erhebung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge und Steuern) und Umlagen beschließen.

 

Von der Verwaltung wurde deshalb der dieser Vorlage beigefügte Entwurf der „Satzung über die Benutzungsgebühren der öffentlichen Toilettenanlage in der Stadt Wiesmoor – Am Marktplatz“ aufgestellt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: