Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

 

Mit dem anliegenden Antrag der Ratsgruppe Gemeinsam für Wiesmoor GfW vom 31.07.2017 soll die Thematik des neuen geplanten Baugebietes am Neuen Weg zwischen den Siedlungen “Wacholderstraße” im Südosten und “Am Wildbach” im Nordwesten behandelt werden. Zu den angeführten Punkten 1 – 4 des Antrages wird die Verwaltung Stellung nehmen.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) eröffnet der Tagesordnungspunt 6 und verliest den Antrag der Gruppe GfW. Im Anschluss erteilt er dem Antragsteller das Wort.

 

Der Antragsteller Sievers (GfW) erläutert seinen Antrag dahingehend, dass er zum Verfahrensstand, zur Bodenabbaugenehmigung und zum Bebauungsplan C 15 informiert werden möchte. Er sieht im Hinblick auf die Erschließung neuer Baugrundstücke Handlungsbedarf. Die Erschließung der Fläche am Neuen Weg siehe er vor allem unter finanziellen Aspekten kritisch.

 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen erläutert den Werdegang zur Erschließung der ca. 8,5 ha großen Flächen am Neuen Weg. Erste Planungen für ein Baugebiet wurden bereits im Jahre 1999 verfolgt. Damals wurde ein Entwurf des Bebauungsplanes C 15 mit der Festsetzung einer Verkehrsfläche für das Grundstück zwischen den Hausnummern Neuer Weg 48 und Neuer Weg 52 entwickelt. Für den Geltungsbereich wurde eine Veränderungssperre erlassen, die bis 2005 Bestand hatte. Im Jahr 2012 gab es erneute Gespräche zwischen den politischen Gremien sowie der Verwaltung bezüglich der Entwicklung der ca. 8,5 ha großen Freifläche. Erneute Planungen für einen Bebauungsplan wurden Ende 2012 vorgestellt und ein entsprechender Aufstellungsbeschluss durch den damaligen Verwaltungsausschuss gefasst.

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan C 15 wurde beim Landkreis Aurich die Zurückstellung eines Bauantrages für ein Doppelhaus auf dem freien Grundstück erwirkt.

Zwischenzeitlich konnte dieses Grundstück durch die Stadt Wiesmoor erworben werden.

 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen nimmt zu den Punkten des Antrages der Gruppe GfW vom 31.07.2017 wie folgt Stellung:

 

Zu Punkt 1: Die Kosten für den Erwerb der Grundstücke zwischen der Wacholder Straße und der Straße Am Wildbach betragen ca. 194.400 € inkl. aller Nebenkosten. Hinzu kommen ca. 33.000 € Gutachterkosten. Die Verwaltungskosten sind nicht darstellbar.

 

Zu Punkt 2: Die Unterlagen für den Scoping-Termin vom 15. März 2016 sowie die Beratungstermine zwischen der Verwaltung und dem Landkreis Aurich März 2015 sowie Mai 2017 wurden den Mitgliedern der Rates der Stadt Wiesmoor zur Verfügung gestellt.

Die Ergebnisse des Scoping-Termins wurden bereits im April 2016 in diesem Fachausschuss sowie mehrfach im Verwaltungsausschuss ausführlich vorgestellt.

Als Ergebnis des landschaftsplanerischen Fachbeitrages zum geplanten Eingriff in die Natur kann mitgeteilt werden, dass sich im Plangebiet ca. 5,3 ha geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie § 28 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) befinden. Der geplante Eingriff ist mit Kompensationsmaßnahmen in einer Größenordnung von ca. 12 – 15 ha auszugleichen. 8,5 ha Kompensationsflächen konnten bereits erworben werden.

Der Bodenbaubau umfasst ca. 100.000 m³ Material. 

 

Die im Scoping-Termin geforderten Unterlagen und Gutachten wurden durch Fachbüros zwischenzeitlich erstellt. Zur Vervollständigung der Antragsunterlagen für den Antrag auf Bodenabbau sind derzeit noch ein hydrologisches Gutachten sowie ein Gutachten zum Gewerbelärm bedingt durch den Bodenabbau zu erstellen. Beide Gutachten sind durch die Verwaltung beauftragt. 

 

Zu Punkt 3: Es ist Zielsetzung der Verwaltung, im Frühjahr 2018, die Genehmigung für den Bodenabbau durch den Landkreis Aurich als Genehmigungsbehörde zu erhalten.

Im Anschluss soll umgehend mit dem Bodenabbau bis zum Höhenniveau des Neuen Weges begonnen werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 eingeplant.

 

Zu Punkt 4: Die Verwaltung erwägt derzeit keine anderweitigen Optionen zur Nutzung der Flächen am Neuen Weg, da seitens des Rates oder des Verwaltungsausschusses der Stadt Wiesmoor keine anderweitigen Beschlüsse vorliegen. 

Der Verwaltungsausschuss hat der Verwaltung lediglich aufgetragen, die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zu prüfen. Dieses ist jedoch noch nicht geschehen.

Als weitere Optionen für Bauland wurden in diesem Jahr die Flächen des Bebauungsplanes A 24 am Amselweg mit 23 Bauplätzen zur Verfügung gestellt. Im kommenden Jahr sollen durch den Bebauungsplan A 25 südlich angrenzend an den Bebauungsplan A 24 weitere 60 Bauplätze für eine Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Für die Bauleitplanung zum Bebauungsplan A 25 hat die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 BauGB bereits stattgefunden. Das Vorverfahren gem. § 4 (2) BauGB ist beendet.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes A 25 soll im Herbst 2017 stattfinden. Die Verwaltung strebt an, den Bebauungsplan A 25 durch den Rat der Stadt Wiesmoor im Sommer 2018 als Satzung beschließen zu lassen.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen durch die Verwaltung und eröffnet die Aussprache.

 

Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ÖDP) bemängelt die durch das Ing.-Büro Uwe Gerhardt aus Aurich erstellten Unterlagen und Gutachten.

 

Fachbereichsleiter Bohlen stellt klar, dass es sich hierbei lediglich um eine Tischvorlage und nicht um die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsvorprüfung handelt. Ferner bemängelt Fachbereichsleiter Bohlen die Verweigerungshaltung, zumal die Unterlagen zum Antrag bekanntlich noch nicht vollständig seien.

 

Ausschussmitglied Sievers (GfW) bemängelt, dass die Verwaltung keine Optionen für die Flächen am Neuen Weg für den Fall der Nichtrealisierung der Wohnbebauung vorweisen kann. Er sieht weiteren Bedarf an Wohnbaugrundstücken in Wiesmoor. Auf Alternativflächen habe er bereits mehrfach hingewiesen. Weiter fragt Ausschussmittglied Sievers (GfW), ob die Kosten für Kompensationsmaßnahmen bekannt seien. An BGM Völler gerichtet, erkundigt sich Ausschussmitglied Sievers nach dem Zeitplan zur Realisierung.

 

BGM Völler weist darauf hin, dass die Verwaltung dem Ausschuss lediglich den derzeitigen Sachstand mitgeteilt habe. Bestimmte Aufgaben sind noch abzuarbeiten. Die Bauleitplanung kann Ende 2017 eingeleitet werden. BGM Völler hält die Entscheidung für eine städtebauliche Entwicklung der Flächen am Neuen Weg für richtig. Bezüglich der von Ausschussmitglied Sievers (GfW) genannten alternativen Flächen, teilt BGM Völler mit, dass die Ausweisung weiterer Flächen für die Wohnbebauung im Außenbereich bereits mehrfach in den politischen Gremien der Stadt Wiesmoor diskutiert und abgelehnt wurde.

Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) begrüßt die städtebauliche Entwicklung der Flächen am Neuen Weg und nennt als Beispiele die angrenzenden Bebauungspläne C 9, C 11 sowie C 13. Hier habe man vor vergleichbaren Aufgaben gestanden.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) kann den Wunsch nach Baugrundstücken nachvollziehen. Aufgund der Lage und der Torfmächtigkeiten kritisiert Ausschussmitglied Weiss (WB) jedoch das Erschließungsvorhaben. Durch die geschätzten 10.000 Bodentransporte werde die benachbarte Bevölkerung erheblich beeinträchtigt. Weiter bemängelt er das Fehlen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung. Der Baulandpreis könne nicht ermittelt werden, so Ausschussmitglied Weiss. Dieser dürfe nicht weiter steigen.

 

BGM Völler erklärt, dass für eine genaue Kalkulation alle Daten und Gutachten erforderlich seien.

Für den Bebauungsplan A 24 muss der Käufer für einen m²-Bauland vollausgekoffert 79 € /m² Bauland zahlten. Am Neuen Weg werde der Torf lediglich bis zum Niveau des Neuen Weges abgebaut.  Punktuell verbleiben Torfmächtigkeiten von 4 - 5,00 m. Nur die Straßenverkehrsflächen werden im Rahmen der Erschließung bis zum tragfähigen Untergrund ausgekoffert und verfüllt.

 

BGM Völler verlässt um 16:20 Uhr die Sitzung.

 

Fachbereichsleiter Bohlen ergänzt, dass der Wunsch nach Bauland westlich des Nordgeorgsfehnkanals häufig an die Verwaltung herangetragen werde. Alle Schritte zur städtebaulichen Entwicklung der Flächen am Neuen Weg werden mit dem Landkreis Aurich abgestimmt. Bis dato gibt es seitens der Landkreises Aurich keine Hinweise auf eine Nichtrealisierung. Die Verwaltung wird die Planungen zum Bebauungsplan C 15 nicht ohne Auftrag der Politik beenden.

 

BGM Völler nimmt ab 16:24 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Fachgruppenleiter Beekmann ergänzt, dass die Grundstücke im Bebauungsplan A 24 am Amselweg bis auf drei Stück trotz des Baulandpreises von 79 € je m² sofort vergriffen waren. Mit 79 € liegt die Stadt Wiesmoor im Vergleich zu den Nachbarkommunen im unteren Bereich der Baulandpreise.

Zudem wünschen die Bürger zentrumsnahe Bauflächen. Dieses zeige sich u.a. am Baugebiet A12 “An der Fehnkaserne”. Dort geht der Verkauf von Grundstücken nur schleppend voran.

 

Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ÖDP) schlägt vor, eine Teilfläche zwischen der Wacholder Straße und der Straße Am Wildbach durch die Nähe zum Landschaftspark für eine Kurklinik zu entwickeln. Die verbleibende Fläche könne der Kompensation dienen, so Frau Fick-Tiggers.

Als Alternativfläche für eine Wohnbebauung nennt sie eine Fläche von ca. 10 ha am Amselweg, die derzeit als Baumschule genutzt wird.

 

Ausschussmitglied A. Meyer (SPD) appelliert an die Glaubwürdigkeit der Ratsherren. Sowohl Ausschussmitglied Weiss ((WB) als auch Ausschussmitglied Sievers (GfW) seien bereits seit 2014 im Rat der Stadt Wiesmoor. Somit sei beiden die Erschließung “C15” am Neuen Weg sowie die damit verbundenen Kosten und Grundstücksankäufe bekannt.

 

Ausschussmitglied Feiler (SPD) teilt für die SPD- Fraktion mit, dass man sich eine rasche Erschließung und Vermarktung der Flächen am Neuen Weg wünscht. Den Gedanken der Kurklinik kann man unter dem Tagesordnungspunkt 7 der heutigen Sitzung aufnehmen.

 

Ausschussmitglied Feiler verlässt die Sitzung um 16:36 Uhr.

 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen beziffert Kosten für den Erwerb der Kompensationsflächen mit ca. 135.000 €.

 

Im Anschluss erläutert Fachbereichsleiter Bohlen den über Beamer gezeigten einfachen Ideenentwurf zum Bebauungsplan C 15 mit Stand Sommer 2017. Dieser Entwurf mit jeweils einer Grüntrasse als Anschluss zu den vorhandenen Bebauungsplänen C 13 (Am Wildbach) und C 9 (Wacholder Straße) soll als Grundlage für eine Kostenrechnung dienen.

 

Ausschussmitglied Feiler (SPD) nimmt wieder um 16:39 Uhr an der Sitzung teil.

 

Ausschussmitglied Sievers (GfW) stellt den Antrag zur Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung an die Verwaltung und wünscht hierzu eine Abstimmung.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) lässt gemäß dem Antrag abstimmen.

 

Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Somit ergeht an die Verwaltung der Auftrag zur Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt 6.


Abstimmungsergebnis: