Sitzung: 07.09.2017 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Sachverhalt:
Mit dem anliegenden Antrag der Ratsgruppe Gemeinsam für
Wiesmoor GfW vom 31.07.2017 soll die Thematik des neuen geplanten Baugebietes
am Neuen Weg zwischen den Siedlungen “Wacholderstraße” im Südosten und “Am
Wildbach” im Nordwesten behandelt werden. Zu den angeführten Punkten 1 – 4
des Antrages wird die Verwaltung Stellung nehmen.
Der
Ausschussvorsitzende Reder (CDU) eröffnet der Tagesordnungspunt 6 und verliest
den Antrag der Gruppe GfW. Im Anschluss erteilt er dem Antragsteller das Wort.
Der
Antragsteller Sievers (GfW) erläutert seinen Antrag dahingehend, dass er zum
Verfahrensstand, zur Bodenabbaugenehmigung und zum Bebauungsplan C 15
informiert werden möchte. Er sieht im Hinblick auf die Erschließung neuer
Baugrundstücke Handlungsbedarf. Die Erschließung der Fläche am Neuen Weg siehe
er vor allem unter finanziellen Aspekten kritisch.
Fachbereichsleiter
Johannes Bohlen erläutert den Werdegang zur Erschließung der ca. 8,5 ha großen
Flächen am Neuen Weg. Erste Planungen für ein Baugebiet wurden bereits im Jahre
1999 verfolgt. Damals wurde ein Entwurf des Bebauungsplanes C 15 mit der
Festsetzung einer Verkehrsfläche für das Grundstück zwischen den Hausnummern
Neuer Weg 48 und Neuer Weg 52 entwickelt. Für den Geltungsbereich wurde eine
Veränderungssperre erlassen, die bis 2005 Bestand hatte. Im Jahr 2012 gab es
erneute Gespräche zwischen den politischen Gremien sowie der Verwaltung
bezüglich der Entwicklung der ca. 8,5 ha großen Freifläche. Erneute Planungen
für einen Bebauungsplan wurden Ende 2012 vorgestellt und ein entsprechender
Aufstellungsbeschluss durch den damaligen Verwaltungsausschuss gefasst.
Aufgrund des
Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan C 15 wurde beim Landkreis Aurich die
Zurückstellung eines Bauantrages für ein Doppelhaus auf dem freien Grundstück
erwirkt.
Zwischenzeitlich
konnte dieses Grundstück durch die Stadt Wiesmoor erworben werden.
Fachbereichsleiter
Johannes Bohlen nimmt zu den Punkten des Antrages der Gruppe GfW vom 31.07.2017
wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1:
Die Kosten für den Erwerb der Grundstücke zwischen der Wacholder Straße und der
Straße Am Wildbach betragen ca. 194.400 € inkl. aller Nebenkosten. Hinzu kommen
ca. 33.000 € Gutachterkosten. Die Verwaltungskosten sind nicht darstellbar.
Zu Punkt 2:
Die Unterlagen für den Scoping-Termin vom 15. März 2016 sowie die Beratungstermine
zwischen der Verwaltung und dem Landkreis Aurich März 2015 sowie Mai 2017
wurden den Mitgliedern der Rates der Stadt Wiesmoor zur Verfügung gestellt.
Die
Ergebnisse des Scoping-Termins wurden bereits im April 2016 in diesem
Fachausschuss sowie mehrfach im Verwaltungsausschuss ausführlich vorgestellt.
Als Ergebnis
des landschaftsplanerischen Fachbeitrages zum geplanten Eingriff in die Natur
kann mitgeteilt werden, dass sich im Plangebiet ca. 5,3 ha geschützte Biotope
nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie § 28 Niedersächsisches
Naturschutzgesetz (NNatG) befinden. Der geplante Eingriff ist mit
Kompensationsmaßnahmen in einer Größenordnung von ca. 12 – 15 ha auszugleichen.
8,5 ha Kompensationsflächen konnten bereits erworben werden.
Der Bodenbaubau
umfasst ca. 100.000 m³ Material.
Die im
Scoping-Termin geforderten Unterlagen und Gutachten wurden durch Fachbüros
zwischenzeitlich erstellt. Zur Vervollständigung der Antragsunterlagen für den
Antrag auf Bodenabbau sind derzeit noch ein hydrologisches Gutachten sowie ein
Gutachten zum Gewerbelärm bedingt durch den Bodenabbau zu erstellen. Beide
Gutachten sind durch die Verwaltung beauftragt.
Zu Punkt 3:
Es ist Zielsetzung der Verwaltung, im Frühjahr 2018, die Genehmigung für den
Bodenabbau durch den Landkreis Aurich als Genehmigungsbehörde zu erhalten.
Im Anschluss
soll umgehend mit dem Bodenabbau bis zum Höhenniveau des Neuen Weges begonnen
werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
eingeplant.
Zu Punkt 4:
Die Verwaltung erwägt derzeit keine anderweitigen Optionen zur Nutzung der
Flächen am Neuen Weg, da seitens des Rates oder des Verwaltungsausschusses der
Stadt Wiesmoor keine anderweitigen Beschlüsse vorliegen.
Der
Verwaltungsausschuss hat der Verwaltung lediglich aufgetragen, die
Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zu prüfen. Dieses ist jedoch noch nicht
geschehen.
Als weitere
Optionen für Bauland wurden in diesem Jahr die Flächen des Bebauungsplanes A 24
am Amselweg mit 23 Bauplätzen zur Verfügung gestellt. Im kommenden Jahr sollen
durch den Bebauungsplan A 25 südlich angrenzend an den Bebauungsplan A 24
weitere 60 Bauplätze für eine Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Für
die Bauleitplanung zum Bebauungsplan A 25 hat die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 BauGB
bereits stattgefunden. Das Vorverfahren gem. § 4 (2) BauGB ist beendet.
Die
öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes A 25 soll im Herbst
2017 stattfinden. Die Verwaltung strebt an, den Bebauungsplan A 25 durch den
Rat der Stadt Wiesmoor im Sommer 2018 als Satzung beschließen zu lassen.
Der
Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen durch die Verwaltung und
eröffnet die Aussprache.
Ausschussmitglied
Frau Fick-Tiggers (ÖDP) bemängelt die durch das Ing.-Büro Uwe Gerhardt aus
Aurich erstellten Unterlagen und Gutachten.
Fachbereichsleiter
Bohlen stellt klar, dass es sich hierbei lediglich um eine Tischvorlage und
nicht um die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsvorprüfung handelt. Ferner
bemängelt Fachbereichsleiter Bohlen die Verweigerungshaltung, zumal die
Unterlagen zum Antrag bekanntlich noch nicht vollständig seien.
Ausschussmitglied
Sievers (GfW) bemängelt, dass die Verwaltung keine Optionen für die Flächen am
Neuen Weg für den Fall der Nichtrealisierung der Wohnbebauung vorweisen kann.
Er sieht weiteren Bedarf an Wohnbaugrundstücken in Wiesmoor. Auf
Alternativflächen habe er bereits mehrfach hingewiesen. Weiter fragt
Ausschussmittglied Sievers (GfW), ob die Kosten für Kompensationsmaßnahmen
bekannt seien. An BGM Völler gerichtet, erkundigt sich Ausschussmitglied
Sievers nach dem Zeitplan zur Realisierung.
BGM Völler
weist darauf hin, dass die Verwaltung dem Ausschuss lediglich den derzeitigen
Sachstand mitgeteilt habe. Bestimmte Aufgaben sind noch abzuarbeiten. Die
Bauleitplanung kann Ende 2017 eingeleitet werden. BGM Völler hält die
Entscheidung für eine städtebauliche Entwicklung der Flächen am Neuen Weg für
richtig. Bezüglich der von Ausschussmitglied Sievers (GfW) genannten
alternativen Flächen, teilt BGM Völler mit, dass die Ausweisung weiterer
Flächen für die Wohnbebauung im Außenbereich bereits mehrfach in den
politischen Gremien der Stadt Wiesmoor diskutiert und abgelehnt wurde.
Der
Ausschussvorsitzende Reder (CDU) begrüßt die städtebauliche Entwicklung der
Flächen am Neuen Weg und nennt als Beispiele die angrenzenden Bebauungspläne C
9, C 11 sowie C 13. Hier habe man vor vergleichbaren Aufgaben gestanden.
Ausschussmitglied
Weiss (WB) kann den Wunsch nach Baugrundstücken nachvollziehen. Aufgund der
Lage und der Torfmächtigkeiten kritisiert Ausschussmitglied Weiss (WB) jedoch
das Erschließungsvorhaben. Durch die geschätzten 10.000 Bodentransporte werde
die benachbarte Bevölkerung erheblich beeinträchtigt. Weiter bemängelt er das
Fehlen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung. Der Baulandpreis könne nicht
ermittelt werden, so Ausschussmitglied Weiss. Dieser dürfe nicht weiter
steigen.
BGM Völler
erklärt, dass für eine genaue Kalkulation alle Daten und Gutachten erforderlich
seien.
Für den
Bebauungsplan A 24 muss der Käufer für einen m²-Bauland vollausgekoffert 79 €
/m² Bauland zahlten. Am Neuen Weg werde der Torf lediglich bis zum Niveau des
Neuen Weges abgebaut. Punktuell
verbleiben Torfmächtigkeiten von 4 - 5,00 m. Nur die Straßenverkehrsflächen werden
im Rahmen der Erschließung bis zum tragfähigen Untergrund ausgekoffert und
verfüllt.
BGM Völler
verlässt um 16:20 Uhr die Sitzung.
Fachbereichsleiter
Bohlen ergänzt, dass der Wunsch nach Bauland westlich des Nordgeorgsfehnkanals
häufig an die Verwaltung herangetragen werde. Alle Schritte zur städtebaulichen
Entwicklung der Flächen am Neuen Weg werden mit dem Landkreis Aurich
abgestimmt. Bis dato gibt es seitens der Landkreises Aurich keine Hinweise auf
eine Nichtrealisierung. Die Verwaltung wird die Planungen zum Bebauungsplan C
15 nicht ohne Auftrag der Politik beenden.
BGM Völler
nimmt ab 16:24 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Fachgruppenleiter
Beekmann ergänzt, dass die Grundstücke im Bebauungsplan A 24 am Amselweg bis
auf drei Stück trotz des Baulandpreises von 79 € je m² sofort vergriffen waren.
Mit 79 € liegt die Stadt Wiesmoor im Vergleich zu den Nachbarkommunen im
unteren Bereich der Baulandpreise.
Zudem
wünschen die Bürger zentrumsnahe Bauflächen. Dieses zeige sich u.a. am
Baugebiet A12 “An der Fehnkaserne”. Dort geht der Verkauf von Grundstücken nur
schleppend voran.
Ausschussmitglied
Frau Fick-Tiggers (ÖDP) schlägt vor, eine Teilfläche zwischen der Wacholder
Straße und der Straße Am Wildbach durch die Nähe zum Landschaftspark für eine
Kurklinik zu entwickeln. Die verbleibende Fläche könne der Kompensation dienen,
so Frau Fick-Tiggers.
Als
Alternativfläche für eine Wohnbebauung nennt sie eine Fläche von ca. 10 ha am
Amselweg, die derzeit als Baumschule genutzt wird.
Ausschussmitglied
A. Meyer (SPD) appelliert an die Glaubwürdigkeit der Ratsherren. Sowohl
Ausschussmitglied Weiss ((WB) als auch Ausschussmitglied Sievers (GfW) seien
bereits seit 2014 im Rat der Stadt Wiesmoor. Somit sei beiden die Erschließung
“C15” am Neuen Weg sowie die damit verbundenen Kosten und Grundstücksankäufe
bekannt.
Ausschussmitglied
Feiler (SPD) teilt für die SPD- Fraktion mit, dass man sich eine rasche
Erschließung und Vermarktung der Flächen am Neuen Weg wünscht. Den Gedanken der
Kurklinik kann man unter dem Tagesordnungspunkt 7 der heutigen Sitzung
aufnehmen.
Ausschussmitglied
Feiler verlässt die Sitzung um 16:36 Uhr.
Fachbereichsleiter
Johannes Bohlen beziffert Kosten für den Erwerb der Kompensationsflächen mit
ca. 135.000 €.
Im Anschluss
erläutert Fachbereichsleiter Bohlen den über Beamer gezeigten einfachen
Ideenentwurf zum Bebauungsplan C 15 mit Stand Sommer 2017. Dieser Entwurf mit
jeweils einer Grüntrasse als Anschluss zu den vorhandenen Bebauungsplänen C 13
(Am Wildbach) und C 9 (Wacholder Straße) soll als Grundlage für eine
Kostenrechnung dienen.
Ausschussmitglied
Feiler (SPD) nimmt wieder um 16:39 Uhr an der Sitzung teil.
Ausschussmitglied
Sievers (GfW) stellt den Antrag zur Erstellung einer
Wirtschaftlichkeitsberechnung an die Verwaltung und wünscht hierzu eine
Abstimmung.
Der
Ausschussvorsitzende Reder (CDU) lässt gemäß dem Antrag abstimmen.
Dem Antrag
wird mehrheitlich zugestimmt.
Somit ergeht
an die Verwaltung der Auftrag zur Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt 6.
Abstimmungsergebnis: