Sitzung: 11.06.2014 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/081/2014
Beschlussvorschlag:
- Die Stadt Wiesmoor unterstützt grundsätzlich die
durch das Land Niedersachsen eingeführte Ehrenamtskarte und gewährt
Ehrenamtskarteninhabern Vergünstigungen wie unter Nr. 1 bis 5 aufgeführt.
- Die Gebührenordnung des Hallenbades Wiesmoor vom
26.06.2001 wird unter Ziff. II wie folgt ergänzt:
"Inhaber/-innen der
Nds. Ehrenamtskarte erhalten ebenfalls 50 %ige Ermäßigung auf den
Eintrittspreis.“
- Die Entgeltordnung der Stadtbibliothek Wiesmoor
vom 08.05.2006 wird unter Nr. 1 wie folgt ergänzt:
"Inhaber/-innen der
Nds. Ehrenamtskarte"
- Die als Anlage 1 und 2
beigefügten Neufassungen der Gebühren- und
Entgeltordnung des Hallenbades sowie der Stadtbibliothek werden
beschlossen.
Friedrich Völler erläutert
die Vorlage.
Nach kurzer Aussprache wird der
Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen.
Sachverhalt:
Zur Würdigung von
ehrenamtlich Tätigen hat das Land Niedersachsen die Aktion „Ehrenamtskarte
Niedersachsen“ eingeführt. Der Landkreis Aurich unterstützt diese Aktion seit
Jahren und hat seit deren Einführung bereits 525 Ehrenamtliche mit der
Ehrenamtskarte des Landes Niedersachsen ausgezeichnet. Unter den Inhabern der
Ehrenamtskarte befinden sich auch vier ehrenamtlich Tätige aus Wiesmoor.
Die Hauptverwaltungsbeamten
im Landkreis Aurich haben sich dafür ausgesprochen, sich mit ihren Kommunen an
der Einführung zu beteiligen und entsprechende Vergünstigungen anzubieten.
Bislang werden von der Stadt
Wiesmoor noch keine Vergünstigungen angeboten.
Um nun auch in der Stadt
Wiesmoor entsprechende Vergünstigungen für Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte
anzubieten, hat die Verwaltung folgende Vergünstigen erarbeitet:
- Ermäßigter
Eintritt Erlebnisgolfanlage: 5,50 Euro statt 6,50 Euro Eintritt für
Inhaber/-innen der Niedersächsischen Ehrenamtskarte.
Dieser Betrag wird derzeit auch für Schüler/Studenten, Rentnern
und Schwerbehinderte angeboten.
- Ermäßigter
Eintritt Hallenbad: Inhaber/-innen der Niedersächsischen Ehrenamtskarte
erhalten
50 % Ermäßigung auf den Eintrittpreis
(1,50 Euro statt 3,00 €).
Diese Ermäßigung wird derzeit auch Schwerbehinderten sowie
Empfängern von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II gewährt.
- Ermäßigung
Ausleihe Stadtbibliothek: Inhaber/-innen der Niedersächsischen
Ehrenamtskarte erhalten 50 % Ermäßigung auf den Jahresbenutzerausweis
(6,00 Euro statt 12,00 Euro).
Diese Ermäßigung wird derzeit auch Rentnern, Schwerbehinderten
sowie Empfängern von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II gewährt.
- Kostenlose
Beglaubigungen: Kostenlose Ausstellung von amtlichen Beglaubigungen für
Inhaber/
-innen der Niedersächsischen
Ehrenamtskarte.
- Kostenlose Kopien: 100
kostenlose A4 schwarz/weiß Kopien pro Jahr für Inhaber/-innen der Niedersächsischen
Ehrenamtskarte.
Die Vergünstigung
der Nr. 1 wurde mit der Geschäftsführung der LWTG besprochen und entsprechend
von dieser genehmigt.
Die
Vergünstigungen der Nr. 2 und der Nr. 3 erfordern eine Änderung der Gebühren-
und Entgeltordnung des Hallenbades sowie der Stadtbibliothek. Nach der
Richtlinienkompetenz gem. § 58 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG hat hierüber der Rat zu
entscheiden.
Die durch Vergünstigungen
entstehenden Kosten in Form von Ertragsverlusten sind durch die Verwaltung
selbst zu tragen. Eine Kostenentlastung seitens des Landkreises oder des Landes
erfolgt nicht. Die Höhe der Kosten ist derzeit noch ungewiss, da nicht
feststeht, inwieweit die Ehrenamtskarte durch den berechtigten Personenkreis in
Anspruch genommen wird.
Abstimmungsergebnis: