Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadt Wiesmoor unterstützt grundsätzlich die durch das Land Niedersachsen eingeführte Ehrenamtskarte und gewährt Ehrenamtskarteninhabern Vergünstigungen wie unter Nr. 1 bis 5 aufgeführt.
  2. Die Gebührenordnung des Hallenbades Wiesmoor vom 26.06.2001 wird unter Ziff. II wie folgt ergänzt:

"Inhaber/-innen der Nds. Ehrenamtskarte erhalten ebenfalls 50 %ige Ermäßigung auf den Eintrittspreis.“

  1. Die Entgeltordnung der Stadtbibliothek Wiesmoor vom 08.05.2006 wird unter Nr. 1 wie folgt ergänzt:

"Inhaber/-innen der Nds. Ehrenamtskarte"

  1. Die als Anlage 1 und 2 beigefügten Neufassungen der Gebühren- und Entgeltordnung des Hallenbades sowie der Stadtbibliothek werden beschlossen.

 

Friedrich Völler erläutert die Vorlage.

 

Nach kurzer Aussprache wird der Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zur Würdigung von ehrenamtlich Tätigen hat das Land Niedersachsen die Aktion „Ehrenamtskarte Niedersachsen“ eingeführt. Der Landkreis Aurich unterstützt diese Aktion seit Jahren und hat seit deren Einführung bereits 525 Ehrenamtliche mit der Ehrenamtskarte des Landes Niedersachsen ausgezeichnet. Unter den Inhabern der Ehrenamtskarte befinden sich auch vier ehrenamtlich Tätige aus Wiesmoor.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Aurich haben sich dafür ausgesprochen, sich mit ihren Kommunen an der Einführung zu beteiligen und entsprechende Vergünstigungen anzubieten.

 

Bislang werden von der Stadt Wiesmoor noch keine Vergünstigungen angeboten.

 

Um nun auch in der Stadt Wiesmoor entsprechende Vergünstigungen für Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte anzubieten, hat die Verwaltung folgende Vergünstigen erarbeitet:

 

  1. Ermäßigter Eintritt Erlebnisgolfanlage: 5,50 Euro statt 6,50 Euro Eintritt für Inhaber/-innen der Niedersächsischen Ehrenamtskarte.

 

Dieser Betrag wird derzeit auch für Schüler/Studenten, Rentnern und Schwerbehinderte angeboten.

 

  1. Ermäßigter Eintritt Hallenbad: Inhaber/-innen der Niedersächsischen Ehrenamtskarte erhalten

50 % Ermäßigung auf den Eintrittpreis (1,50 Euro statt 3,00 €).

 

Diese Ermäßigung wird derzeit auch Schwerbehinderten sowie Empfängern von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II gewährt.

 

  1. Ermäßigung Ausleihe Stadtbibliothek: Inhaber/-innen der Niedersächsischen Ehrenamtskarte erhalten 50 % Ermäßigung auf den Jahresbenutzerausweis (6,00 Euro statt 12,00 Euro).

 

Diese Ermäßigung wird derzeit auch Rentnern, Schwerbehinderten sowie Empfängern von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II gewährt.

 

  1. Kostenlose Beglaubigungen: Kostenlose Ausstellung von amtlichen Beglaubigungen für Inhaber/

-innen der Niedersächsischen Ehrenamtskarte.

 

  1. Kostenlose Kopien: 100 kostenlose A4 schwarz/weiß Kopien pro Jahr für Inhaber/-innen der Niedersächsischen Ehrenamtskarte.

 

Die Vergünstigung der Nr. 1 wurde mit der Geschäftsführung der LWTG besprochen und entsprechend von dieser genehmigt.

 

Die Vergünstigungen der Nr. 2 und der Nr. 3 erfordern eine Änderung der Gebühren- und Entgeltordnung des Hallenbades sowie der Stadtbibliothek. Nach der Richtlinienkompetenz gem. § 58 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG hat hierüber der Rat zu entscheiden.

 

Die durch Vergünstigungen entstehenden Kosten in Form von Ertragsverlusten sind durch die Verwaltung selbst zu tragen. Eine Kostenentlastung seitens des Landkreises oder des Landes erfolgt nicht. Die Höhe der Kosten ist derzeit noch ungewiss, da nicht feststeht, inwieweit die Ehrenamtskarte durch den berechtigten Personenkreis in Anspruch genommen wird.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: