Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Thematik zur weiteren Erörterung in den Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur zu verweisen.

 

Wolfgang Sievers erläutert für die Gruppe GfW den Antrag.

 

BGM Alfred Meyer, sagt, dass die HVB im Landkreis Aurich der Auffassung sind, dass die Finanzierung durch den Landkreis gesichert werden müsse. Wolfgang Sievers ist der Auffassung, dass 1.000,00 bis 2.000,00 € hierfür möglich sein müssten. Walter Harms und Friedrich Völler sind der Auffassung, dass es häufig mehr Infos seitens des Landkreises geben müsse, damit die Fraktionen sich mit dem TOP beschäftigen könnten. Johannes Kleen ist der Meinung, dass der TOP zunächst in die Fraktionen verwiesen werden müsse. Auf Landkreisebene befinde sich der TOP in der Meinungsfindung. Außerdem müsse die Gegenfinanzierung gesichert sein.

 

 


Antragstext:

 

Die Stadtratsgruppe Gemeinsam für Wiesmoor (GfW) beantragt mit Schreiben vom 24.05.2014 die Einführung einer „Landkreis-Card“. Mit der kreisweiten Einführung einer derartigen Karte soll Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen der Besuch ausgewählter kultureller, sozialer und sportlicher Einrichtungen im Landkreis Aurich sowie die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel zu vergünstigten Bedingungen ermöglicht werden.

 

Die Einführung einer Landkreis-Card wird auf Kreisebene bereits seit längerem diskutiert. Die Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Aurich stehen der Einführung aufgrund des nicht absehbaren Nutzens und des nicht unerheblichen Verwaltungsaufwandes bislang ablehnend gegenüber. Der Sozialausschuss des Landkreises hat sich in seiner letzten Sitzung ein Votum der kommunalen Vertretungen der Städte und Gemeinden erbeten. Über die Art und die Form der Beteiligung des Landkreises steht eine Entscheidung noch aus. Landkreisweit ist mit rd. 18.000 berechtigten Personen zu rechnen.

 

Innerhalb der Nutzung einiger städtischer Einrichtungen, wie etwa dem Hallenbad oder der Bibliothek, gibt es bereits jetzt die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Vergünstigungen für Bezieher von SGB II Leistungen. Weitere Details wären noch zu erörtern, ebenso sollte ein Meinungsbild aus den anderen Kommunen eingeholt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis: