Sitzung: 11.06.2014 Rat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1
Vorlage: AN/083/2014
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor,
die Thematik zur weiteren Erörterung in den Ausschuss für Jugend, Schule,
Sport, Soziales und Kultur zu verweisen.
Wolfgang Sievers erläutert
für die Gruppe GfW den Antrag.
BGM Alfred Meyer, sagt, dass
die HVB im Landkreis Aurich der Auffassung sind, dass die Finanzierung durch
den Landkreis gesichert werden müsse. Wolfgang Sievers ist der Auffassung, dass
1.000,00 bis 2.000,00 € hierfür möglich sein müssten. Walter Harms und
Friedrich Völler sind der Auffassung, dass es häufig mehr Infos seitens des
Landkreises geben müsse, damit die Fraktionen sich mit dem TOP beschäftigen
könnten. Johannes Kleen ist der Meinung, dass der TOP zunächst in die
Fraktionen verwiesen werden müsse. Auf Landkreisebene befinde sich der TOP in
der Meinungsfindung. Außerdem müsse die Gegenfinanzierung gesichert sein.
Antragstext:
Die Stadtratsgruppe Gemeinsam
für Wiesmoor (GfW) beantragt mit Schreiben vom 24.05.2014 die Einführung einer
„Landkreis-Card“. Mit der kreisweiten Einführung einer derartigen Karte soll
Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen der Besuch ausgewählter
kultureller, sozialer und sportlicher Einrichtungen im Landkreis Aurich sowie
die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel zu vergünstigten Bedingungen
ermöglicht werden.
Die Einführung einer
Landkreis-Card wird auf Kreisebene bereits seit längerem diskutiert. Die
Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Aurich stehen der Einführung aufgrund des
nicht absehbaren Nutzens und des nicht unerheblichen Verwaltungsaufwandes
bislang ablehnend gegenüber. Der Sozialausschuss des Landkreises hat sich in
seiner letzten Sitzung ein Votum der kommunalen Vertretungen der Städte und
Gemeinden erbeten. Über die Art und die Form der Beteiligung des Landkreises
steht eine Entscheidung noch aus. Landkreisweit ist mit rd. 18.000 berechtigten
Personen zu rechnen.
Innerhalb der Nutzung einiger
städtischer Einrichtungen, wie etwa dem Hallenbad oder der Bibliothek, gibt es
bereits jetzt die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Vergünstigungen für
Bezieher von SGB II Leistungen. Weitere Details wären noch zu erörtern, ebenso
sollte ein Meinungsbild aus den anderen Kommunen eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis: