Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der Konzessionsvergabe Strom und Gas, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 24.12.2014, beschließt der Rat den in der Anlage beigefügten Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt Wiesmoor  und der EWE Netz GmbH, Cloppenburger Straße 302, 26133 Oldenburg.


Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 24.12.2014 hat die Gemeinde Hinte im eigenen Namen und im Namen der Stadt Wiesmoor, der Gemeinden Großefehn, Ihlow, Juist, Krummhörn, Südbrookmerland sowie der Samtgemeinde Brookmerland mit den Mitgliedsgemeinden Leezdorf, Marienhafe, Osteel, Rechtsupweg, Upgant-Schott und Wirdum und der Samtgemeinde Hage mit den Mitgliedsgemeinden Berumbur, Flecken Hage, Hagermarsch, Halbemond und Lütetsburg (nachstehend die „Gemeinden“) gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz(EnWG) bekannt gegeben, dass die jeweiligen Konzessionsverträge für die Strom- und Gasversorgungsnetze für die Gebiete der Gemeinden mit der EWE NETZ GmbH, Cloppenburger Straße 302, 26133 Oldenburg ausgelaufen sind und beabsichtigt ist, neue Konzessionsverträge ab dem 01.01.2017 mit einer Laufzeit von 20 Jahren neu zu vergeben.

 

Es wurde darauf hingewiesen, dass die bisherigen Konzessionsverträge für die Strom- und Gasversorgungsnetzes bereits Ende 2012 ausgelaufen sind und bereits mit Bekanntmachung vom 07.12.2010 die Neuvergabe der Konzessionsverträge gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt gemacht wurde. Die Gemeinden seien aus rechtlichen Gründen verpflichtet, das bisher durchgeführte Verfahren aufzuheben und ein erneutes Verfahren durchzuführen. Um den Anforderungen an ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren gerecht zu werden, erfolge eine erneute Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 EnWG. Dafür beauftragten und bevollmächtigten die Städte und Gemeinden die Gemeinde Hinte, das Bekanntmachungsverfahren gemäß § 46 Abs. 3 EnWG im Namen aller Gemeinden durchführen. Die Entscheidung über den Abschluss der Konzessionsverträge obliegt den einzelnen Gemeinden.

 

Mit dieser Bekanntmachung wurden Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss der Konzessionsverträge interessiert sind, aufgefordert, ihr Interesse schriftlich innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Hinte, zu bekunden.

 

Mit Datum vom 20.02.2015 bekundete die EWE NETZ GmbH ihr Interesse an der Neuvergabe der Konzessionsverträge.

 

Mit Datum vom 15.03.2015 bekundete die ENERCON GmbH und die BS/ENERGY Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG gemeinsam ihr Interesse an der Neuvergabe der Konzessionsverträge.

 

Der mit der Begleitung des Verfahrens beauftrage Rechtsanwalt, Herr Dr. Dietrich Borchert, bbt Rechts- und Steuerkanzlei v. Boehmer/Borchert/Trittel aus Hannover erarbeitete gemeinsam mit den Hauptverwaltungsbeamten der o. g. Gemeinden die Aufforderung zur Angebotsabgabe, an dem die Bieter sich zu orientieren haben. Dabei wurden auch die Auswahlkriterien erarbeitet.

 

In einer gemeinsamen Veranstaltung aller Räte der beteiligten Gemeinden am 11.03.2015 im Landgasthof „Alte Post“, Middels, wurden die erarbeiteten Kriterien vorgestellt.

 

Der Rat der Stadt Wiesmoor hat mit Beschluss vom 19.03.2015 die Auswahlkriterien und die Bewertung für die Neuvergabe der Wegenutzungsrechte Strom und Gas entsprechend festgelegt.

 

Die EWE NETZ GmbH sowie die Bietergemeinschaft ENERCON GmbH - BS/ENERGY Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG wurden aufgefordert, bis 13.05.2015 ein Angebot abzugeben. Aufgrund verschiedenster schriftlicher Nachfragen beider Interessenten und daraus resultierendem juristischem Klärungsbedarf wurde der vorgesehene Termin mehrfach aufgehoben.

 

Mit Schreiben vom 04. August 2016 erklärte dann die Bietergemeinschaft ENERCON GmbH - BS/ENERGY Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG vor dem Hintergrund einer sich ändernden energiewirtschaftlichen Landschaft im Landkreis Aurich, dass sich die Bietergemeinschaft nach sorgfältiger Abwägung des notwendigen Aufwandes im weiteren Bewerbungsprozess und der zugehörigen Erfolgsaussichten aus dem laufenden Verfahren zurückzieht.

 

Herr Rechtsanwalt Dr. Borchert hat dann im Auftrag der Gemeinden der EWE NETZ GmbH einen ersten Vertragsentwurf zugestellt, der nach mehreren Verhandlungsrunden zwischen den Bürgermeistern der Gemeinden mit Unterstützung des Herrn Dr. Borchert und der EWE NETZ GmbH in eine von allen Seiten akzeptierte und in der Anlage beigefügte Endfassung mündete.

 

BGM Völler berichtet über den Werdegang des Vertrages “Vertrag über die Einräumung von Wegennutzungsrechten zwischen der Stadt Wiesmoor und der EWE Netz GmbH”. Er hebt die folgenden Verbesserungen des neuen Vertrages gegenüber dem Altvertrag hervor. So werden zukünftig engere Absprachen über Bautätigkeiten vorgenommen. Außerdem verlängert sich die Gewährleistungsfrist von 3 auf 5 Jahre. Auch ist zukünftig eine Erstattung von eigenen Verwaltungskosten durch die EWE Netz GmbH möglich.

 

Die Konzessionsabgabe ist gesetzlich geregelt. Allerdings wurde im Vertrag aufgenommen, dass die EWE immer den gesetzlichen Höchstbetrag zahlt, obwohl sie ansonsten dazu nicht verpflichtet wäre. Er bittet daher darum, dem Vertrag zuzustimmen.

 

Ausschussmitlgied Sievers, GfW, gibt hier zu bedenken, da die seinerzeit eingerichtete Gesellschaft ENO noch nicht aufgelöst ist und ob vorher überhaupt ein Vertrag mit der EWE Netz GmbH geschlossen werden kann. BGM Völler teilt mit, dass die ENO sich im Auflösungsververfahren befindet und dass es somit keine Bedenken gibt.

 

Ausschussmitglied Sievers, GfW, möchte nunmehr wissen, ob und welcher Vertreter der Kommunen im Aufsichtsrat der EWE Netz GmbH vertreten sind. BGM Völler teilt mit, dass zwei Vertreter im Aufsichtsrat der EWE Netz GmbH vertreten sind. Die Namen der Vertreter werden noch nachgereicht.

 

Anmerkung des Protokollführers:

 

Die Namen der Vertreter lauten: Herr Gerd-Christian Wagner, BGM der Stadt Varel, und Herr Hermann Block, BGM der Gemeinde Bösel.

 

Ausschussmitglied Johannes Kleen, SPD, weist ebenfalls darauf hin, dass die ENO sich in Auflösung befindet und sieht es als sehr wichtig an, dass der Vertrag kurzfristig mit der EWE geschlossen wird, damit auch die EWE eine Planungssicherheit hat.  


Abstimmungsergebnis: