Sitzung: 13.09.2017 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: BV/186/2017
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Konzessionsvergabe Strom und Gas, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 24.12.2014, beschließt der Rat den in der Anlage beigefügten Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt Wiesmoor und der EWE Netz GmbH, Cloppenburger Straße 302, 26133 Oldenburg.
Sachverhalt:
Mit Datum vom 24.12.2014 hat die Gemeinde Hinte im eigenen Namen und im
Namen der Stadt Wiesmoor, der Gemeinden Großefehn, Ihlow, Juist, Krummhörn,
Südbrookmerland sowie der Samtgemeinde Brookmerland mit den Mitgliedsgemeinden
Leezdorf, Marienhafe, Osteel, Rechtsupweg, Upgant-Schott und Wirdum und der
Samtgemeinde Hage mit den Mitgliedsgemeinden Berumbur, Flecken Hage,
Hagermarsch, Halbemond und Lütetsburg (nachstehend die „Gemeinden“) gemäß § 46
Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz(EnWG) bekannt gegeben, dass die jeweiligen
Konzessionsverträge für die Strom- und Gasversorgungsnetze für die Gebiete der
Gemeinden mit der EWE NETZ GmbH, Cloppenburger Straße 302, 26133 Oldenburg
ausgelaufen sind und beabsichtigt ist, neue Konzessionsverträge ab dem
01.01.2017 mit einer Laufzeit von 20 Jahren neu zu vergeben.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die bisherigen Konzessionsverträge für
die Strom- und Gasversorgungsnetzes bereits Ende 2012 ausgelaufen sind und
bereits mit Bekanntmachung vom 07.12.2010 die Neuvergabe der
Konzessionsverträge gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt gemacht wurde. Die Gemeinden
seien aus rechtlichen Gründen verpflichtet, das bisher durchgeführte Verfahren
aufzuheben und ein erneutes Verfahren durchzuführen. Um den Anforderungen an
ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren gerecht zu
werden, erfolge eine erneute Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 EnWG. Dafür
beauftragten und bevollmächtigten die Städte und Gemeinden die Gemeinde Hinte,
das Bekanntmachungsverfahren gemäß § 46 Abs. 3 EnWG im Namen aller Gemeinden
durchführen. Die Entscheidung über den Abschluss der Konzessionsverträge
obliegt den einzelnen Gemeinden.
Mit dieser Bekanntmachung wurden Energieversorgungsunternehmen, die an
dem Abschluss der Konzessionsverträge interessiert sind, aufgefordert, ihr
Interesse schriftlich innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Hinte, zu bekunden.
Mit Datum vom 20.02.2015 bekundete die EWE NETZ GmbH ihr Interesse an
der Neuvergabe der Konzessionsverträge.
Mit Datum vom 15.03.2015 bekundete die ENERCON GmbH und die BS/ENERGY
Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG gemeinsam ihr Interesse an der
Neuvergabe der Konzessionsverträge.
Der mit der Begleitung des Verfahrens beauftrage Rechtsanwalt, Herr Dr.
Dietrich Borchert, bbt Rechts- und Steuerkanzlei v. Boehmer/Borchert/Trittel
aus Hannover erarbeitete gemeinsam mit den Hauptverwaltungsbeamten der o. g.
Gemeinden die Aufforderung zur Angebotsabgabe, an dem die Bieter sich zu
orientieren haben. Dabei wurden auch die Auswahlkriterien erarbeitet.
In einer gemeinsamen Veranstaltung aller Räte der beteiligten Gemeinden
am 11.03.2015 im Landgasthof „Alte Post“, Middels, wurden die erarbeiteten
Kriterien vorgestellt.
Der Rat der Stadt Wiesmoor hat mit Beschluss vom 19.03.2015 die
Auswahlkriterien und die Bewertung für die Neuvergabe der Wegenutzungsrechte
Strom und Gas entsprechend festgelegt.
Die EWE NETZ GmbH sowie die Bietergemeinschaft ENERCON GmbH - BS/ENERGY
Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG wurden aufgefordert, bis 13.05.2015
ein Angebot abzugeben. Aufgrund verschiedenster schriftlicher Nachfragen beider
Interessenten und daraus resultierendem juristischem Klärungsbedarf wurde der
vorgesehene Termin mehrfach aufgehoben.
Mit Schreiben vom 04. August 2016 erklärte dann die Bietergemeinschaft
ENERCON GmbH - BS/ENERGY Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG vor dem Hintergrund
einer sich ändernden energiewirtschaftlichen Landschaft im Landkreis Aurich,
dass sich die Bietergemeinschaft nach sorgfältiger Abwägung des notwendigen
Aufwandes im weiteren Bewerbungsprozess und der zugehörigen Erfolgsaussichten
aus dem laufenden Verfahren zurückzieht.
Herr Rechtsanwalt Dr. Borchert hat dann im Auftrag der Gemeinden der EWE
NETZ GmbH einen ersten Vertragsentwurf zugestellt, der nach mehreren
Verhandlungsrunden zwischen den Bürgermeistern der Gemeinden mit Unterstützung
des Herrn Dr. Borchert und der EWE NETZ GmbH in eine von allen Seiten
akzeptierte und in der Anlage beigefügte Endfassung mündete.
BGM Völler berichtet über den Werdegang des Vertrages “Vertrag über die
Einräumung von Wegennutzungsrechten zwischen der Stadt Wiesmoor und der EWE
Netz GmbH”. Er hebt die folgenden Verbesserungen des neuen Vertrages gegenüber
dem Altvertrag hervor. So werden zukünftig engere Absprachen über
Bautätigkeiten vorgenommen. Außerdem verlängert sich die Gewährleistungsfrist
von 3 auf 5 Jahre. Auch ist zukünftig eine Erstattung von eigenen
Verwaltungskosten durch die EWE Netz GmbH möglich.
Die Konzessionsabgabe ist gesetzlich geregelt. Allerdings wurde im
Vertrag aufgenommen, dass die EWE immer den gesetzlichen Höchstbetrag zahlt,
obwohl sie ansonsten dazu nicht verpflichtet wäre. Er bittet daher darum, dem
Vertrag zuzustimmen.
Ausschussmitlgied Sievers, GfW, gibt hier zu bedenken, da die seinerzeit
eingerichtete Gesellschaft ENO noch nicht aufgelöst ist und ob vorher überhaupt
ein Vertrag mit der EWE Netz GmbH geschlossen werden kann. BGM Völler teilt
mit, dass die ENO sich im Auflösungsververfahren befindet und dass es somit
keine Bedenken gibt.
Ausschussmitglied Sievers, GfW, möchte nunmehr wissen, ob und welcher
Vertreter der Kommunen im Aufsichtsrat der EWE Netz GmbH vertreten sind. BGM
Völler teilt mit, dass zwei Vertreter im Aufsichtsrat der EWE Netz GmbH
vertreten sind. Die Namen der Vertreter werden noch nachgereicht.
Anmerkung
des Protokollführers:
Die Namen der Vertreter lauten: Herr Gerd-Christian Wagner, BGM der
Stadt Varel, und Herr Hermann Block, BGM der Gemeinde Bösel.
Ausschussmitglied Johannes Kleen, SPD, weist ebenfalls darauf hin, dass die ENO sich in Auflösung befindet und sieht es als sehr wichtig an, dass der Vertrag kurzfristig mit der EWE geschlossen wird, damit auch die EWE eine Planungssicherheit hat.
Abstimmungsergebnis: