Beschluss: Nichtbefassung

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

 

Der Antragssteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu begründen, warum der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.

 

Einen Anspruch des Antragsstellers auf Sachbehandlung (inhaltliche) und Beschlussfassung des Rates besteht nicht. Eine Beschlussfassung ist auch aufgrund der fehlenden Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss nicht möglich.

 

Der Rat kann nach der Einbringung und Begründung folglich über den Antrag durch Geschäftsordnungsbeschluss (z. B. Nichtbefassung, Verweisung) entscheiden.

 

Die Thematik “kommunale Selbstverwaltung” wurde bereits in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses am 14.08. und 28.08.2017 durch BGM Völler erläutert.

 

Ratsvorsitzender Grohn bittet den Antragssteller, seinen Antrag einzubringen. Den Ausführungen des Antragsstellers, Edgar Weiss, WB, ist zu entnehmen, dass es aus seiner Sicht gerade bei Beratungen zu Auftragsvergaben im VA im Vorfeld zu wenige Informationen gibt. Des Weiteren wünscht er sich, auch über den Ausgang einer Maßnahme aufgrund einer Ausschreibung informiert zu werden. Er möchte, dass die Informationen selbstständig durch die Verwaltung bei den Ratsmitgliedern ankommen und nicht immer seinerseits Anträge auf Akteneinsicht gestellt werden müssen.

 

Ratsmitglied Johannes Kleen, SPD, stellt fest, dass die Thematik für die SPD-Fraktion bereits ausreichend von der Verwaltung in zwei VA-Sitzungen erläutert wurde. Er stellt daraufhin einen Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt mit Nichtbefassung zu beschließen.

 

Nach kurzer Aussprache über den Antrag zur Geschäftsordnung lässt Ratsvorsitzender Grohn über die Nichtbefassung des Tagespunktes 6.1 abstimmen.


Abstimmungsergebnis: