Sitzung: 11.09.2017 Rat
Beschluss: Nichtbefassung
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: AN/188/2017
Sachverhalt:
Der
Antragssteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu begründen, warum
der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.
Einen
Anspruch des Antragsstellers auf Sachbehandlung (inhaltliche) und
Beschlussfassung des Rates besteht nicht. Eine Beschlussfassung ist auch
aufgrund der fehlenden Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss nicht
möglich.
Der Rat kann
nach der Einbringung und Begründung folglich über den Antrag durch
Geschäftsordnungsbeschluss (z. B. Nichtbefassung, Verweisung) entscheiden.
Die Thematik
“kommunale Selbstverwaltung” wurde bereits in den Sitzungen des
Verwaltungsausschusses am 14.08. und 28.08.2017 durch BGM Völler erläutert.
Ratsvorsitzender
Grohn bittet den Antragssteller, seinen Antrag einzubringen. Den Ausführungen
des Antragsstellers, Edgar Weiss, WB, ist zu entnehmen, dass es aus seiner
Sicht gerade bei Beratungen zu Auftragsvergaben im VA im Vorfeld zu wenige
Informationen gibt. Des Weiteren wünscht er sich, auch über den Ausgang einer
Maßnahme aufgrund einer Ausschreibung informiert zu werden. Er möchte, dass die Informationen selbstständig
durch die Verwaltung bei den Ratsmitgliedern ankommen und nicht immer
seinerseits Anträge auf Akteneinsicht gestellt werden müssen.
Ratsmitglied
Johannes Kleen, SPD, stellt fest, dass die Thematik für die SPD-Fraktion
bereits ausreichend von der Verwaltung in zwei VA-Sitzungen erläutert wurde. Er
stellt daraufhin einen Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt mit
Nichtbefassung zu beschließen.
Nach kurzer Aussprache über den Antrag zur Geschäftsordnung lässt Ratsvorsitzender Grohn über die Nichtbefassung des Tagespunktes 6.1 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: