Beschluss: Nichtbefassung

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

 

Der Antragssteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu begründen, warum der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.

 

Einen Anspruch des Antragsstellers auf Sachbehandlung (inhaltliche) und Beschlussfassung des Rates besteht nicht. Eine Beschlussfassung ist auch aufgrund der fehlenden Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss nicht möglich.

 

Der Rat kann nach der Einbringung und Begründung folglich über den Antrag durch Geschäftsordnungsbeschluss (z. B. Nichtbefassung, Verweisung) entscheiden.

 

Die Thematik “Wiederverfüllung des Torfabbaugebietes zwischen Amsel- und Drosselweg” wurde bereits ausführlich in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am 10.05.2017 sowie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.05.2017 behandelt.

 

Ratsvorsitzender Grohn bittet den Antragssteller, seinen Antrag einzubringen.

 

Den Ausführungen des Antragsstellers, Edgar Weiss, WB, ist zu entnehmen, dass es für das Wiederverfüllungskonzept des Torfabbaugebietes zwischen Amsel- und Drosselweg eine Genehmigung und Verträge gibt, wie die Wiederverfüllung genau abzulaufen hat. Aus seiner Sicht gibt es dort Unstimmigkeiten. Anträge auf Akteneinsicht nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz sowie nach dem Umweltinformationsgesetz wurden bislang von der Verwaltung abgelehnt. Nach seinen Informationen gibt es ein Ratsmitglied, welchem sämtliche Informationen und Unterlagen dazu vorliegen. Er möchte von BGM Völler wissen, ob dieses zutrifft.

 

Ratsvorsitzender Grohn weist daraufhin, dass es im Moment um die Einbringung seines Antrages geht. Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, bittet seine Anfrage aufgrund § 16 der GO zu beantworten. Daraufhin unterbricht Ratsvorsitzender Grohn die Sitzung um 19:50 Uhr, um diesen möglichen Anspruch zu prüfen.

 

Um 19:52 Uhr wird die Sitzung durch den Ratsvorsitzenden wieder eröffnet. Er nimmt Bezug auf § 16 GO, in dem festgelegt ist, dass schriftliche Anfragen, die in der Ratssitzung beantwortet werden sollen, spätestens fünf Werktage vor der Ratssitzung an den Bürgermeister zu richten sind (siehe auch Top 9). Dieses trifft hier nicht zu. Danach bittet Edgar Weiss, WB, die Anfrage nach § 10 Abs. 6 der GO zu beantworten. Auch dieser Anspruch wird vom Ratsvorsitzenden nicht zugelassen, da es sich bei der Anfrage um keine Zweifelsfrage im Sinne der Geschäftsordnung handelt.

 

Ratsmitglied Alfred Meyer, SPD, erklärt, dass die Thematik bereits in diesem Jahr zweimal ausführlich in Ausschusssitzungen des Rates vorgestellt und beraten wurde. Er stellt daraufhin einen Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt mit Nichtbefassung zu beschließen.

 

Ratsmitglied Klaus-Dieter Reder, CDU, ist irritiert über das bisherige Verfahren bei den Anträgen. Er möchte, dass die Anträge verlesen und vorgestellt werden, so wie es üblich ist.

 

Nach kurzer Aussprache über den Antrag zur Geschäftsordnung lässt Ratsvorsitzender Grohn über die Nichtbefassung des Tagespunktes 6.2 abstimmen


Abstimmungsergebnis: