Sitzung: 11.09.2017 Rat
Beschluss: Nichtbefassung
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: AN/189/2017
Sachverhalt:
Der Antragssteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen
und zu begründen, warum der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.
Einen Anspruch des Antragsstellers auf Sachbehandlung
(inhaltliche) und Beschlussfassung des Rates besteht nicht. Eine
Beschlussfassung ist auch aufgrund der fehlenden Vorbereitung durch den
Verwaltungsausschuss nicht möglich.
Der Rat kann nach der Einbringung und Begründung folglich
über den Antrag durch Geschäftsordnungsbeschluss (z. B. Nichtbefassung,
Verweisung) entscheiden.
Die Thematik “Wiederverfüllung des Torfabbaugebietes zwischen
Amsel- und Drosselweg” wurde bereits ausführlich in der Sitzung des Ausschusses
für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am 10.05.2017 sowie in der
Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.05.2017 behandelt.
Ratsvorsitzender Grohn bittet den Antragssteller, seinen
Antrag einzubringen.
Den Ausführungen des Antragsstellers, Edgar Weiss, WB, ist zu
entnehmen, dass es für das Wiederverfüllungskonzept des Torfabbaugebietes
zwischen Amsel- und Drosselweg eine Genehmigung und Verträge gibt, wie die
Wiederverfüllung genau abzulaufen hat. Aus seiner Sicht gibt es dort Unstimmigkeiten.
Anträge auf Akteneinsicht nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz
sowie nach dem Umweltinformationsgesetz wurden bislang von der Verwaltung
abgelehnt. Nach seinen Informationen gibt es ein Ratsmitglied, welchem
sämtliche Informationen und Unterlagen dazu vorliegen. Er möchte von BGM Völler
wissen, ob dieses zutrifft.
Ratsvorsitzender Grohn weist daraufhin, dass es im Moment um
die Einbringung seines Antrages geht. Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, bittet
seine Anfrage aufgrund § 16 der GO zu beantworten. Daraufhin unterbricht
Ratsvorsitzender Grohn die Sitzung um 19:50 Uhr, um diesen möglichen Anspruch
zu prüfen.
Um 19:52 Uhr wird die Sitzung durch den Ratsvorsitzenden
wieder eröffnet. Er nimmt Bezug auf § 16 GO, in dem festgelegt ist, dass schriftliche
Anfragen, die in der Ratssitzung beantwortet werden sollen, spätestens fünf
Werktage vor der Ratssitzung an den Bürgermeister zu richten sind (siehe auch
Top 9). Dieses trifft hier nicht zu. Danach bittet Edgar Weiss, WB, die Anfrage
nach § 10 Abs. 6 der GO zu beantworten. Auch dieser Anspruch wird vom
Ratsvorsitzenden nicht zugelassen, da es sich bei der Anfrage um keine
Zweifelsfrage im Sinne der Geschäftsordnung handelt.
Ratsmitglied Alfred Meyer, SPD, erklärt, dass die Thematik bereits
in diesem Jahr zweimal ausführlich in Ausschusssitzungen des Rates vorgestellt
und beraten wurde. Er
stellt daraufhin einen Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt mit
Nichtbefassung zu beschließen.
Ratsmitglied Klaus-Dieter Reder, CDU, ist irritiert über das
bisherige Verfahren bei den Anträgen. Er möchte, dass die Anträge verlesen und
vorgestellt werden, so wie es üblich ist.
Nach kurzer Aussprache über den Antrag zur Geschäftsordnung lässt Ratsvorsitzender Grohn über die Nichtbefassung des Tagespunktes 6.2 abstimmen
Abstimmungsergebnis: