Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 2

 


Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 16.01.2017 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Änderung der Bebauungspläne B 6 und B 1. Der Gesamtgeltungsbereich der Bebauungsplanänderungen umfasst einen Teilbereich zur Größe von ca. 0,77 ha südwestlich des Rotenburger Weges in Höhe der Häuser Nr. 15 und 17 bis herangrenzend an die Privatstraße entlang des Lidl-Marktes/Ladenzeile zwischen Kaufhaus Behrends und dem Amaryllisweg. Es wird auf den anliegenden Übersichtsplan verwiesen. Der Geltungsbereich beider Bebauungsplanänderungen soll zukünftig zusammengefasst werden in einen neuen Bebauungsplan B 12. In den genannten Bebauungsplänen B 6 und B 1 ist jeweils noch eine Planstraße ab Rotenburger Weg (zwischen den Häusern Nr. 15 und 17) in Richtung Lidl - Markt vorgesehen. Die Notwendigkeit für eine weitere Straße in diesem Bereich ist nicht gegeben. Diese festgesetzten Verkehrsflächen werden nunmehr ersetzt durch zweigeschossige Mischgebiete analog den bisherigen weiteren Festsetzungen in den genannten Bebauungsplänen.

 

Da die Aufstellung des Bebauungsplanes der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB (21. Dezember 2006) ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Durch die geplante Aufstellung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

Der Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 24.04.2017, die Unterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 07.06.2017 bis einschließlich 11.07.2017. 54 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegt eine Stellungnahme vor. Die Unterlagen wurden von zwei Personen eingesehen.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf und Begründung) wurden allen Ratsmitgliedern zeitnah per E-Mail bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen werden dieser Vorlage als Anlage beigelegt und werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen werden dieser Vorlage als Anlage beigelegt und werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (Bundesgesetzblatt I 2017, Seite 2808) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.03.2017 (Nds. GVBL. S. 48), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 12, bestehend aus der Planzeichnung gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Johannes Bohlen trägt die Vorlage vor. Die entsprechende Planzeichnung wird über einen Beamer angezeigt.

 

Johannes Kleen, SPD, nimmt ab 20:06 Uhr an der Sitzung teil.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über den Beschlussvorschlag abstimmen. 

 

Zu a) Einstimmig (25 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen) erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.

 

Zu b) Einstimmig (25 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen) erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.

 

Zu c) Einstimmig (25 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen) fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis: