Sitzung: 25.09.2017 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/167/2017
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung
am 16.01.2017 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Änderung der
Bebauungspläne B 6 und B 1. Der Gesamtgeltungsbereich der Bebauungsplanänderungen umfasst einen
Teilbereich zur Größe von ca. 0,77 ha südwestlich des Rotenburger Weges in Höhe
der Häuser Nr. 15 und 17 bis herangrenzend an die Privatstraße entlang des
Lidl-Marktes/Ladenzeile zwischen Kaufhaus Behrends und dem Amaryllisweg. Es
wird auf den anliegenden Übersichtsplan verwiesen. Der Geltungsbereich beider
Bebauungsplanänderungen soll zukünftig zusammengefasst werden in einen neuen
Bebauungsplan B 12. In den genannten Bebauungsplänen B 6 und B 1 ist
jeweils noch eine Planstraße ab Rotenburger Weg (zwischen den Häusern Nr. 15
und 17) in Richtung Lidl - Markt vorgesehen. Die Notwendigkeit für eine weitere
Straße in diesem Bereich ist nicht gegeben. Diese festgesetzten Verkehrsflächen
werden nunmehr ersetzt durch zweigeschossige Mischgebiete analog den bisherigen
weiteren Festsetzungen in den genannten Bebauungsplänen.
Da die Aufstellung des Bebauungsplanes der Nachverdichtung oder anderer
Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die Aufstellung im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB (21. Dezember 2006) ohne Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Durch die geplante Aufstellung wird nicht die
Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe
b BauGB genannten Schutzgüter. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10
Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Der Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 24.04.2017, die
Unterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 07.06.2017 bis
einschließlich 11.07.2017. 54 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen.
In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite
liegt eine Stellungnahme vor. Die Unterlagen wurden von zwei Personen
eingesehen.
Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf und Begründung)
wurden allen Ratsmitgliedern zeitnah per E-Mail bzw. in gedruckter Fassung zur
Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag:
Um hier das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:
Zu a) Die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. §
4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die
Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen
Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen werden dieser Vorlage als Anlage
beigelegt und werden Bestandteil der Niederschrift.
Zu b) Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von
der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen
Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen werden dieser Vorlage als Anlage
beigelegt und werden Bestandteil der Niederschrift.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004
Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2017
(Bundesgesetzblatt I 2017, Seite 2808) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.03.2017 (Nds.
GVBL. S. 48), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. B 12, bestehend aus der Planzeichnung gem. § 10
BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.
Johannes Bohlen trägt die Vorlage vor. Die entsprechende Planzeichnung
wird über einen Beamer angezeigt.
Johannes Kleen, SPD, nimmt ab 20:06 Uhr an der Sitzung teil.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Zu a) Einstimmig (25 Ja Stimmen
und 2 Enthaltungen) erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.
Zu b) Einstimmig (25 Ja Stimmen
und 2 Enthaltungen) erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der
Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Zu c) Einstimmig (25 Ja Stimmen
und 2 Enthaltungen) fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung wird
zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: