Sitzung: 11.09.2017 Rat
Beschluss: Verweisung
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: AN/190/2017
Sachverhalt:
Der Antragssteller wird gebeten seinen Antrag einzubringen
und zu begründen, warum der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.
Einen Anspruch des Antragsstellers auf Sachbehandlung
(inhaltliche) und Beschlussfassung des Rates besteht nicht. Eine
Beschlussfassung ist auch aufgrund der fehlenden Vorbereitung durch den
Verwaltungsausschuss nicht möglich.
Der Rat kann nach der Einbringung und Begründung folglich
über den Antrag durch Geschäftsordnungsbeschluss (z. B. Nichtbefassung,
Verweisung) entscheiden.
Ratsvorsitzender Grohn bittet den Antragssteller, seinen
Antrag einzubringen.
Den Ausführungen des Antragsstellers, Wolfgang Sievers, GfW,
ist zu entnehmen, dass bereits einige andere Kommunen stark an einer
Entschuldung arbeiten, um handlungsfähiger zu werden. Das sollte auch für die
Stadt Wiesmoor gelten. Für ihn muss daher auch eine Senkung der Kreisumlage um
1% bis 2% thematisiert werden. Mit dem Antrag ist auch ein Herantreten an den
Landkreis Aurich verbunden, um eine Senkung der Kreisumlage einzufordern.
Ratsmitglied Heinz Saathoff, SPD, äußert auch als
Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, dass er den Antrag für
sinnvoll hält. Nur muss die Thematik auch gut im Fachausschuss vorbereitet
werden. Er stellt daraufhin den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag mit
Nichtbefassung in den zuständigen Fachausschuss für Haushalt und Finanzen zu
verweisen.
Wolfgang Sievers, GfW, begrüßt die Behandlung im zuständigen
Fachausschuss, gibt aber zu bedenken, dass die Zeit bis zum Haushaltjahr 2018
äußerst knapp wird, da auch der Landkreis Aurich angehalten ist, seinen
Haushalt rechtzeitig zu verabschieden.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über die Nichtbefassung und Verweisung des Tagesordnungspunktes 7.1 in den Fachausschuss für Haushalt und Finanzen abstimmen.
Abstimmungsergebnis: