Beschluss: Verweisung

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

 

Der Antragssteller wird gebeten seinen Antrag einzubringen und zu begründen, warum der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.

 

Einen Anspruch des Antragsstellers auf Sachbehandlung (inhaltliche) und Beschlussfassung des Rates besteht nicht. Eine Beschlussfassung ist auch aufgrund der fehlenden Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss nicht möglich.

 

Der Rat kann nach der Einbringung und Begründung folglich über den Antrag durch Geschäftsordnungsbeschluss (z. B. Nichtbefassung, Verweisung) entscheiden.

 

Ratsvorsitzender Grohn bittet den Antragssteller, seinen Antrag einzubringen.

 

Den Ausführungen des Antragsstellers, Wolfgang Sievers, GfW, ist zu entnehmen, dass bereits einige andere Kommunen stark an einer Entschuldung arbeiten, um handlungsfähiger zu werden. Das sollte auch für die Stadt Wiesmoor gelten. Für ihn muss daher auch eine Senkung der Kreisumlage um 1% bis 2% thematisiert werden. Mit dem Antrag ist auch ein Herantreten an den Landkreis Aurich verbunden, um eine Senkung der Kreisumlage einzufordern.

 

Ratsmitglied Heinz Saathoff, SPD, äußert auch als Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, dass er den Antrag für sinnvoll hält. Nur muss die Thematik auch gut im Fachausschuss vorbereitet werden. Er stellt daraufhin den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag mit Nichtbefassung in den zuständigen Fachausschuss für Haushalt und Finanzen zu verweisen.

 

Wolfgang Sievers, GfW, begrüßt die Behandlung im zuständigen Fachausschuss, gibt aber zu bedenken, dass die Zeit bis zum Haushaltjahr 2018 äußerst knapp wird, da auch der Landkreis Aurich angehalten ist, seinen Haushalt rechtzeitig zu verabschieden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über die Nichtbefassung und Verweisung des Tagesordnungspunktes 7.1 in den Fachausschuss für Haushalt und Finanzen abstimmen.


Abstimmungsergebnis: