Beschluss: Nichtbefassung

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

 

Der Antragssteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu begründen, warum der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.

 

Einen Anspruch des Antragsstellers auf Sachbehandlung (inhaltliche) und Beschlussfassung des Rates besteht nicht. Eine Beschlussfassung ist auch aufgrund der fehlenden Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss nicht möglich.

 

Der Rat kann nach der Einbringung und Begründung folglich über den Antrag durch Geschäftsordnungsbeschluss (z. B. Nichtbefassung, Verweisung) entscheiden.

 

Die Thematik  “Baugebiet Neuer Weg zwischen den Siedlungen Wacholder Straße und Am Wildbach” wurde bereits ausführlich in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 12.06.2017 sowie in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am 07.09.2017 behandelt.

 

Ratsmitglied Klaus-Dieter Reder, CDU, weist erneut daraufhin, dass der Antrag bitte, wie üblich, vom Antragssteller oder Ratsvorsitzenden verlesen wird.

 

Daraufhin wird der Antrag zunächst durch den Ratsvorsitzenden Grohn verlesen. Danach bittet er den Antragssteller, seinen Antrag einzubringen.

 

Den Ausführungen des Antragsstellers, Wolfgang Sievers, GfW, ist zu entnehmen, dass die Thematik aufgrund eines Antrages der GfW am vergangenen Donnerstag im Fachausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau beraten wurde und hierzu ein Empfehlungsbeschluss gefasst wurde. Der Antrag dürfte daher allen Ratsmitgliedern hinlänglich bekannt sein.

 

Ratsmitglied Benjamin Feiler, SPD, führt aus, dass der Antragssteller gerade selbst erkannt hat, dass die Thematik erst am vergangenen Donnerstag im Fachausschuss beraten wurde. Er stellt daher einen Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt mit Nichtbefassung zu beschließen.

 

Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, merkt an, dass er es schade findet, dass der Empfehlungsbeschluss hier und heute nicht behandelt wird.

 

Ratsmitglied Klaus-Dieter Reder, CDU, antwortet, dass für einen Empfehlungsbeschluss doch das übliche Verfahren eingehalten werden muss. Nach der ausführlichen Behandlung im Fachausschuss, muss sich doch nun erst der VA mit der Thematik befassen. Die Fristen für eine heutige Behandlung im Rat hätten doch gar nicht mehr eingehalten werden können. Für die Zukunft wünscht er sich wieder einen besseren Umgang miteinander im Rat.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über den Antrag auf Nichtbefassung zum Tagesordnungspunkt 7.2 abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: