Sitzung: 24.10.2017 Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: AN/212/2017
Beschlussvorschlag
zu TOP 10 und 11:
Es ergeht der Empfehlungsbeschluss,
vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Bereitstellung von Haushaltsmitteln im
Rahmen der Haushaltsberatungen, dem VfB Germania Wiesmoor einen Zuschuss in
Höhe von 30.000,00 € (1. Priorität) und der TG Wiesmoor einen Zuschuss in Höhe
von 20.000,00 € (2. Priorität) für die von ihnen beantragten Maßnahmen zu
gewähren.
Sachverhalt:
Der Verwaltung liegen zwei
Förderanträge auf Bezuschussung baulicher Maßnahmen nach der
Sportförderrichtlinie der Stadt Wiesmoor vor. Da für derartige Fördermaßnahmen,
sofern eine Bewilligung erfolgt, eine Prioritätenliste zu erstellen ist,
sollten die Tagesordnungspunkte 10 und 11 gemeinsam behandelt werden.
Vor der Sitzung werden im Rahmen
der Bereisung die Örtlichkeiten in Augenschein genommen. Die entsprechenden
Förderanträge sind den Ausschussmitgliedern bereits vorab übersandt worden.
Der VfB Germania Wiesmoor
beabsichtigt eine Sanierung abgängiger Dusch- und Umkleideräume, die Erstellung
eines weiteren Duschraumes sowie die Sanierung des Vereinsheimes im
Stadiongebäude an der Hauptstraße. Bei diesen Räumlichkeiten handelt es sich um
die letzten noch nicht sanierten Räume im westlichen Teil des Stadiongebäudes.
Die dortigen Umkleideräume sind abgängig und verfügen bei zwei Umkleideräumen
und eines Schiedsrichterraumes lediglich über einen gemeinsamen Duschraum. Aus
diesem Grunde ist hier ebenfalls ein weiterer Duschraum geplant. Auch das
Vereinsheim soll saniert werden.
Insgesamt werden hierfür Kosten in
Höhe von 100.000,00 € abzüglich eines evtl. Zuschusses des Landessportbundes in
Höhe von 20 % erwartet, wobei der Anteil für das Vereinsheim auf 20.000,00 €
geschätzt wird. Der Verein beantragt einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 €.
Die restlichen Mittel würde der Verein im Rahmen von Eigenmitteln und eigener
Arbeitsleistung beisteuern.
Die Maßnahme ist grundsätzlich
förderfähig nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Wiesmoor. Die Verwaltung
ist der Ansicht, dass der Anteil für das Vereinsheim außer Acht gelassen werden
sollte. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
im Rahmen der Haushaltsberatungen wird daher vorgeschlagen, auf den
verbleibenden Kostenanteil in Höhe von 60.000,00 € einen Zuschuss in Höhe von
max. 30.000,00 € zu gewähren. Zu beachten ist hierbei, dass es sich bei den
Sanitärräumen um Räumlichkeiten der Stadt Wiesmoor handelt.
Die TG Wiesmoor beabsichtigt, auf
dem bereits vor geraumer Zeit von der Stadt Wiemsoor erworbenen Grundstück eine
Beach-Volleyball-Anlage zu bauen. Vorgesehen sind insgesamt vier
Beach-Volleyball-Felder einschließlich Zuschaueranlagen und Parkplätzen. Neben
dem Wettkampfsport sollen Teilbereiche auch dem Breitensport zu Gute kommen.
Laut Verein entstehen Kosten in Höhe von rd. 178.000,00 €, wofür Zuschüsse des
Landessportbundes und der Lottostiftung in Höhe von rd. 38.000,00 € erwartet
werden. Auf die dann verbleibenden Kosten in Höhe von rd. 140.000,00 € erhofft
der Verein einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 60.000,00 €. Die
restlichen Mittel würde der Verein im Rahmen von Eigenmitteln und eigener
Arbeitsleistung beisteuern.
Auch diese Maßnahme ist
grundsätzlich förderfähig nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Wiesmoor.
Unter Berücksichtigung der Unterstützung durch die Stadt Wiesmoor in den
letzten Jahren, u.a. bei der Grundstücksbeschaffung und der Gewährung von
Bürgschaften, schlägt die Verwaltung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und
Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Haushaltsberatungen vor,
einen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € zu gewähren.
Zusammenfassend empfiehlt die
Verwaltung, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
im Rahmen der Haushaltsberatungen vorerst beide Maßnahmen zu befürworten, wobei
dem Antrag des VfB Germania Wiesmoor die höhere Priorität eingeräumt werden
sollte. Entsprechende Haushaltsmittel sollten daher für das Haushaltsjahr 2018
bereitgestellt werden.
Zu erwähnen ist, dass die
Sportförderrichtlinie der Stadt Wiesmoor auch eine nachträgliche Förderung von
Maßnahmen ermöglicht, wenn, so wie hier geschehen, ein Zuschussantrag vor
Beginn der Maßnahme gestellt worden ist. Dieses bedeutet, dass eine
Bezuschussung, sofern die Haushaltsmittel für 2018 nicht bereitgestellt werden
können, auch in den Folgejahren berücksichtigt werden können.
Ausschussmitglied
Nicole Elit verlässt die Sitzung bei diesem TOP und nimmt im Zuhörerbereich
Platz.
Fachbereichsleiter
Horst-Dieter Schoon informiert kurz über die zwei Förderanträge des VfB
Germania Wiesmoor und der Turngemeinschaft.
Ausschussmitglied
Horst-Richard Schlösser, GfW, ist der Ansicht, dass der Sanierungsbedarf bei
den Umkleide- und Duschräumen im Wiesmoorer Stadion drastisch ist. Er meint,
dass die Turngemeinschaft bereits viel Unterstützung von der Stadt erhalten
habe und deshalb erst einmal zurücktreten soll.
Ausschussvorsitzende
Elke-Marei Bauer macht deutlich, dass allen Ausschussmitgliedern während der
Bereisung, die vor der Sitzung stattfand, klar geworden ist, dass eine
Sanierung erfolgen muss. Und das Vorhaben der Turngemeinschaft sei ebenfalls
ein tolles Projekt.
Ausschussmitglied
Sabiha Oltmanns, CDU, sagt, dass ihr die Darstellung des jüngsten Projektes der
Turngemeinschaft während der Bereisung imponiert habe. Die Turngemeinschaft sei
auf einem guten Weg.
BGM
Völler macht nochmals deutlich, dass die Förderanträge unter dem
Finanzierungsvorbehalt stehen und es viele Begehrlichkeiten gibt. Die
Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 müssen auf jeden Fall abgewartet werden.
Ausschussmitglied Horst-Richard Schlösser, GfW, verlässt die Sitzung um 17:14 Uhr.
Abstimmungsergebnis: