Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

 

Beschlussvorschlag zu TOP 10 und 11:

 

Es ergeht der Empfehlungsbeschluss, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Haushaltsberatungen, dem VfB Germania Wiesmoor einen Zuschuss in Höhe von 30.000,00 € (1. Priorität) und der TG Wiesmoor einen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € (2. Priorität) für die von ihnen beantragten Maßnahmen zu gewähren.

 


Sachverhalt:

 

Der Verwaltung liegen zwei Förderanträge auf Bezuschussung baulicher Maßnahmen nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Wiesmoor vor. Da für derartige Fördermaßnahmen, sofern eine Bewilligung erfolgt, eine Prioritätenliste zu erstellen ist, sollten die Tagesordnungspunkte 10 und 11 gemeinsam behandelt werden.

 

Vor der Sitzung werden im Rahmen der Bereisung die Örtlichkeiten in Augenschein genommen. Die entsprechenden Förderanträge sind den Ausschussmitgliedern bereits vorab übersandt worden.

 

Der VfB Germania Wiesmoor beabsichtigt eine Sanierung abgängiger Dusch- und Umkleideräume, die Erstellung eines weiteren Duschraumes sowie die Sanierung des Vereinsheimes im Stadiongebäude an der Hauptstraße. Bei diesen Räumlichkeiten handelt es sich um die letzten noch nicht sanierten Räume im westlichen Teil des Stadiongebäudes. Die dortigen Umkleideräume sind abgängig und verfügen bei zwei Umkleideräumen und eines Schiedsrichterraumes lediglich über einen gemeinsamen Duschraum. Aus diesem Grunde ist hier ebenfalls ein weiterer Duschraum geplant. Auch das Vereinsheim soll saniert werden.

 

Insgesamt werden hierfür Kosten in Höhe von 100.000,00 € abzüglich eines evtl. Zuschusses des Landessportbundes in Höhe von 20 % erwartet, wobei der Anteil für das Vereinsheim auf 20.000,00 € geschätzt wird. Der Verein beantragt einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 €. Die restlichen Mittel würde der Verein im Rahmen von Eigenmitteln und eigener Arbeitsleistung beisteuern.

 

Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Wiesmoor. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass der Anteil für das Vereinsheim außer Acht gelassen werden sollte. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Haushaltsberatungen wird daher vorgeschlagen, auf den verbleibenden Kostenanteil in Höhe von 60.000,00 € einen Zuschuss in Höhe von max. 30.000,00 € zu gewähren. Zu beachten ist hierbei, dass es sich bei den Sanitärräumen um Räumlichkeiten der Stadt Wiesmoor handelt.

 

Die TG Wiesmoor beabsichtigt, auf dem bereits vor geraumer Zeit von der Stadt Wiemsoor erworbenen Grundstück eine Beach-Volleyball-Anlage zu bauen. Vorgesehen sind insgesamt vier Beach-Volleyball-Felder einschließlich Zuschaueranlagen und Parkplätzen. Neben dem Wettkampfsport sollen Teilbereiche auch dem Breitensport zu Gute kommen. Laut Verein entstehen Kosten in Höhe von rd. 178.000,00 €, wofür Zuschüsse des Landessportbundes und der Lottostiftung in Höhe von rd. 38.000,00 € erwartet werden. Auf die dann verbleibenden Kosten in Höhe von rd. 140.000,00 € erhofft der Verein einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 60.000,00 €. Die restlichen Mittel würde der Verein im Rahmen von Eigenmitteln und eigener Arbeitsleistung beisteuern.

Auch diese Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Wiesmoor. Unter Berücksichtigung der Unterstützung durch die Stadt Wiesmoor in den letzten Jahren, u.a. bei der Grundstücksbeschaffung und der Gewährung von Bürgschaften, schlägt die Verwaltung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Haushaltsberatungen vor, einen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € zu gewähren.

 

Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Haushaltsberatungen vorerst beide Maßnahmen zu befürworten, wobei dem Antrag des VfB Germania Wiesmoor die höhere Priorität eingeräumt werden sollte. Entsprechende Haushaltsmittel sollten daher für das Haushaltsjahr 2018 bereitgestellt werden.

 

Zu erwähnen ist, dass die Sportförderrichtlinie der Stadt Wiesmoor auch eine nachträgliche Förderung von Maßnahmen ermöglicht, wenn, so wie hier geschehen, ein Zuschussantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt worden ist. Dieses bedeutet, dass eine Bezuschussung, sofern die Haushaltsmittel für 2018 nicht bereitgestellt werden können, auch in den Folgejahren berücksichtigt werden können.

 

Ausschussmitglied Nicole Elit verlässt die Sitzung bei diesem TOP und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

 

Fachbereichsleiter Horst-Dieter Schoon informiert kurz über die zwei Förderanträge des VfB Germania Wiesmoor und der Turngemeinschaft.

 

Ausschussmitglied Horst-Richard Schlösser, GfW, ist der Ansicht, dass der Sanierungsbedarf bei den Umkleide- und Duschräumen im Wiesmoorer Stadion drastisch ist. Er meint, dass die Turngemeinschaft bereits viel Unterstützung von der Stadt erhalten habe und deshalb erst einmal zurücktreten soll.

 

Ausschussvorsitzende Elke-Marei Bauer macht deutlich, dass allen Ausschussmitgliedern während der Bereisung, die vor der Sitzung stattfand, klar geworden ist, dass eine Sanierung erfolgen muss. Und das Vorhaben der Turngemeinschaft sei ebenfalls ein tolles Projekt.

 

Ausschussmitglied Sabiha Oltmanns, CDU, sagt, dass ihr die Darstellung des jüngsten Projektes der Turngemeinschaft während der Bereisung imponiert habe. Die Turngemeinschaft sei auf einem guten Weg.

 

BGM Völler macht nochmals deutlich, dass die Förderanträge unter dem Finanzierungsvorbehalt stehen und es viele Begehrlichkeiten gibt. Die Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 müssen auf jeden Fall abgewartet werden.

 

Ausschussmitglied Horst-Richard Schlösser, GfW, verlässt die Sitzung um 17:14 Uhr.


Abstimmungsergebnis: