Sitzung: 29.11.2017 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: IV/234/2017
Sachverhalt:
Wie bereits
in den vorangegangenen Sitzungen berichtet, hat der Rat der Stadt Wiesmoor im
Rahmen der Haushaltssatzung den Wirtschaftsplan 2017 beschlossen, wonach für
das laufende Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 1.769.000,00 €
erwartet werden.
Nach der
aktuell vorliegenden betriebswirtschaftlichen Auswertung bis zum Monat Oktober
2017 kann zu der wirtschaftlichen Situation des Baubetriebshofes Wiesmoor
folgendes ausgesagt werden:
Gemäß dieser
Auswertung betragen die kumulierten Umsatzerlöse für den gesamten Zeitraum
insgesamt 1.497.527,49 €. Das bedeutet, dass für die verbleibenden zwei Monate
noch mindestens rund 272.000,00 € zu erwirtschaften sind, um die eingeplante
Summe aus dem Wirtschaftsplan erreichen zu können. Im Unterschied dazu sind an
betrieblichen Kosten bislang insgesamt 1.472.886,79 € entstanden. Bei der
Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen verbleibt derzeit ein Überschuss
in Höhe von 24.640,70 € zu verbuchen.
Bis zum Ende
des Geschäftsjahres bleibt allerdings abzuwarten, inwieweit sich dieses
Ergebnis noch verändern wird. Beispielsweise ist ungewiss, in welcher Höhe
Umsatzerlöse insbesondere im Winterdienst erzielt werden können. Im Übrigen
sind auch die noch entstehenden Kosten nicht genau zu beziffern.
Unter diesen
Voraussetzungen wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass am
Jahresende mindestens ein Ergebnis entsprechend den Angaben aus dem
Wirtschaftsplan 2017 erreicht wird.
Es bleibt
abschließend noch zu erwähnen, dass das aktuelle, durchschnittlich gute
Ergebnis u. a. auf die Beschäftigung der vier Saisonarbeitskräfte sowie der
übrigen Arbeitskräfte, bestehend aus den Ein-Euro-Kräften des Jobcenters Aurich
als auch der Gartengruppe der Werkstätten für behinderte Menschen zurückzuführen
ist
Baubetriebshofleiter Johann Burlager trägt den Vierteljahresbericht über die Entwicklung des Baubetriebshofes laut Informationsvorlage vor. Dieses wird allgemein zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: