Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte Steuerhebesatzsatzung mit den Steuerhebesätzen für die Grundsteuer A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 % wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2018 empfiehlt die Verwaltung, die Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im Vorjahr festzusetzen. Dies bedeuten Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 %. Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 

In Bezug auf die Steuerhebesatzsatzung 2018 teilt der Fachbereichsleiter Brooksiek mit, dass die Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt liegen. Bei einer Anpassung der Steuerhebesätze der Grundsteuern auf den Landesdurchschnitt würden ca. 85.000,00 € mehr in die Stadtkasse fließen.

 

Ausschussmitglied Friedhelm Jelken, CDU, sieht es als richtiges Signal für die Bevölkerung und die Firmen in Bezug auf die Standortfrage an, dass die Steuerhebesätze für 2018 nicht angehoben werden.

 

Der Beschluss erfolgt gem. Beschlussvorschlag einstimmig.   


Abstimmungsergebnis: