Sitzung: 29.11.2017 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: BV/232/2017
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Steuerhebesatzsatzung mit den Steuerhebesätzen für die Grundsteuer A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 % wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen
Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig
vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2018 empfiehlt
die Verwaltung, die Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im Vorjahr
festzusetzen. Dies bedeuten Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B
jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 %. Ein
entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
In Bezug auf die Steuerhebesatzsatzung 2018 teilt der Fachbereichsleiter
Brooksiek mit, dass die Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt liegen. Bei
einer Anpassung der Steuerhebesätze der Grundsteuern auf den Landesdurchschnitt
würden ca. 85.000,00 € mehr in die Stadtkasse fließen.
Ausschussmitglied Friedhelm Jelken, CDU, sieht es als richtiges Signal
für die Bevölkerung und die Firmen in Bezug auf die Standortfrage an, dass die
Steuerhebesätze für 2018 nicht angehoben werden.
Der Beschluss erfolgt gem. Beschlussvorschlag einstimmig.
Abstimmungsergebnis: