Sitzung: 21.08.2018 Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/142/2018
Beschlussvorschlag:
Es ergeht die Beschlussempfehlung, der LEiLA gGmbH die Unterstützung zum Bau einer Kindertagesstätte mit zwei I-Gruppen und einer Krippengruppe bei Stellung eines kommunalen Grundstückes zu gewähren. Die Stadt Wiesmoor gewährt der LEiLA gGmbH hierbei die nachgewiesenen und erforderlichen finanziellen Aufwendungen zum Betrieb und zum Bau des Kindergartens im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung sowie im Umfang eines noch abzuschließenden ergänzenden Betriebsführungsvertrages. Voraussetzung ist hier bei die Klärung notwendiger bauleitplanerischer und finanzieller Fragen einschl. der Bereitstellung eines geeigneten Grundstückes. Der BGM wird diesbezüglich mit der weiteren Abwicklung der Vertragsmodalitäten beauftragt.
Sachverhalt:
Bekanntlich betreibt die LEiLA gGmbH (vormals Lebenshilfe) den
Kindergarten Tiddeltopp an der Mullberger Straße. Eigentümer des Gebäudes ist
die Stadt Wiesmoor, mit der LEiLA gGmbH ist ein Mietvertrag abgeschlossen. Über
einen sogenannten Betriebsführungsvertrag ist die Stadt ebenfalls zum
Defizitausgleich der Einrichtung verpflichtet.
Wie bereits in der letzten Fachausschusssitzung berichtet, hat die
Fachaufsicht des Nds. Kultusministeriums (MK) festgestellt, dass die
Räumlichkeiten den Anforderungen des KiTa-Gesetzes nicht mehr entsprechen.
Bemängelt wurde das zu geringe Raumangebot in einer Gruppe, das Fehlen eines
Schlaf- bzw. Differenzierungsraumes, das Fehlen eines Mitarbeiterraumes und die
unzureichenden Gegebenheiten im Sanitär- und Küchenbereich. Neben zahlreicher
kleinerer baulicher Mängel wurde insbesondere auch die mangelnde
Barrierefreiheit zur Erreichung des Obergeschosses thematisiert.
Die letzte notwendig werdende Änderung der Betriebserlaubnis ist der
LEiLA gGmbH durch die Fachaufsicht des MK daher vorerst lediglich befristet bis
zum 31.07.2018 erteilt worden. Von den Mindestanforderungen gem. der
Durchführungsverordnung zum KiTaG sind entsprechende Ausnahmen genehmigt
worden. Voraussetzung für die weitere Erteilung einer ebenfalls befristeten
Betriebserlaubnis ist es nötig, dass die LEiLA gGmbH zusammen mit der Stadt
Wiesmoor ein Konzept für die Weiterführung des Kindergartens Tiddeltopp
vorlegt.
Das für die LEiLA gGmbH tätige Architekturbüro Georg Tjards, Friedburg,
hat aus diesem Grunde erste Planentwürfe und Kostenaufstellungen zur Behebung
der Mängel bzw. für einen gänzlichen Neubau ermittelt. Berücksichtigt werden
sollte auch, dass in absehbarer Zeit eine weitere Krippengruppe in Wiesmoor
nötig werden wird. Da hierfür bei den städtischen Einrichtungen (insbesondere
in Wiesmoor-Mitte) kein weiterer Raum gesehen wird, sollte dieser Bedarf auch
bedacht werden. Die überschlägigen Kostenvergleiche (ohne Grundstückskosten)
ergaben folgendes Ergebnis:
Entwurf 1:Sanierung im Bestand von
zwei Gruppenräumen,
ohne Mehrzweck-, Differenzierungs- und Krippenraum rd. 755.000,00 €
Entwurf 2: Neubau von zwei
Gruppenräumen mit
Differenzierungsraum, ohne
Mehrzweckraum und Krippe rd.
1.222.000,00 €
Entwurf 3: Neubau von zwei Gruppenräumen
mit
Differenzierungs-, Mehrzweckraum
und Krippe rd.
1.400.000,00 €
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass eine Sanierung der bestehenden
Einrichtung nicht lohnenswert ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum
einen wäre ein Umbau im laufenden Betrieb so gut wie unmöglich. Die begrenzte
Grundstücksgröße ist ebenfalls zu beachten wie auch ein nicht zu
unterschätzendes Kostenrisiko für unvorhersehbare Gebäudemängel.
Aus diesem Grunde favorisiert die Verwaltung einen kompletten Neubau,
wobei auch die Schaffung einer Krippengruppe unabdingbar ist (Entwurf 3). In
diesem Fall könnten Krippenfördermittel in Höhe von rd. 180.000,00 € beantragt
werden. Auch die Verwertung (Umnutzung, Verkauf, Vermietung) des alten Gebäudes
wäre dann möglich.
Die Grundstücksfrage ist noch ungeklärt. Favorisiert wird von der
Verwaltung ein Standort in der Ortsmitte westlich des Nordgeorgsfehnkanals.
Denkbar ist ein Grundstück im neu zu entwickelnden Stadtteil auf dem ehemaligen
EON-Gelände oder auf einem anderen städtischen Grundstück. Das EON-Gelände ist
deshalb interessant, weil man hier evtl. zusätzliche Städtebaufördermittel
einwerben könnte.
Die LEiLA gGmbH hat der Stadt Wiesmoor im Wesentlichen zwei
Finanzierungsvorschläge unterbreitet. Unter der Voraussetzung, dass in beiden
Fällen die Stadt Wiesmoor ein Grundstück zur Verfügung stellen kann (etwa gegen
Vereinbarung eines Erbbaurechts), ist es möglich, dass die Stadt Wiesmoor die
Einrichtung komplett selbst errichtet und finanziert und anschließend an die
LEiLA gGmbH vermietet. In diesem Falle trifft jedoch auch die Stadt Wiesmoor
das Risiko bei Kostenüberschreitung der Maßnahme insgesamt.
Der zweite Vorschlag sieht die Vereinbarung eines ergänzenden
Betriebsführungsvertrages vor, bei welchem die Stadt Wiesmoor dann zusätzlich
zum allgemeinen Defizitausgleich die Finanzierung in Höhe von Abschreibungen
und Zinsaufwendungen vornimmt. In diesem Falle trägt die Stadt Wiesmoor für
eine Laufzeit von 30 Jahren hierdurch eine zusätzliche finanzielle
Verpflichtung von beginnend rd. 60.000,00 €. Dieser Betrag verringert sich über
die Laufzeit bis hin auf 36.000,00 € im letzten Jahr. Diese Regelung hätte für
die Stadt Wiesmoor den Vorteil, dass sowohl eine Deckelung der Gesamtausgaben
per Vertrag sowie auch nach Tilgung des Kapitaldienstes eine anschließende
Eigentumsübertragung zugunsten der Stadt Wiesmoor vereinbart werden kann.
Dieses Finanzierungsmodell wurde beispielsweise zwischen der Gemeinde Großefehn
und der LEiLA gGmbH für den Kindergarten Kinnerhuuk in Strackholt gewählt.
Die Verwaltung spricht sich grundsätzlich für das zweite
Finanzierungsmodell aus, wobei Details natürlich noch verhandelt werden müssen.
Der Vorteil ist hierbei auch, dass die Stadt Wiesmoor keine Investitionskosten
vorab veranschlagen und mit den erhöhten Betriebskostenzahlungen erst nach
Fertigstellung des Gebäudes beginnen muss.
Zur weiteren Planung und zur Erlangung einer weiteren befristeten
Betriebserlaubnis ist die LEiLA gGmbH nunmehr auf grundlegende möglichst
konkrete Beschlüsse seitens der Stadt Wiesmoor in dieser Angelegenheit
angewiesen. Unabhängig von der Grundstücksfrage müsste sich die Stadt Wiemsoor
verpflichten, eine Zusage für die Planung und den Bau einer Einrichtung mit
zwei I-Gruppen und einer Krippengruppe mit den dazugehörigen Nebenräumen zu
fassen. Zielsetzung ist hierbei die Fertigstellung der Einrichtung möglichst ab
dem Jahre Jahre 2020/21.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Beschluss
zu fassen.
Nach Vorstellung durch die Vorsitzende und Einführung durch die
Verwaltung trägt die Geschäftsführerin der LEiLA gGmbH, Frau Hinrichs, die
Beweggründe für einen Neu- bzw. Umbau des Kindergartens Tiddeltopp vor.
Nach kurzer Aussprache und Hinweis der Verwaltung hinsichtlich der Dringlichkeit aufgrund der Verlängerung der Betriebserlaubnis, lässt die Vorsitzende sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: