Sachverhalt:
Das Plangebiet liegt südöstlich des Ortszentrums der
Stadt Wiesmoor in dem großflächigen Torfabbaugebiet zwischen Amselweg und
Drosselweg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 25 liegt innerhalb der
Flur 25 der Gemarkung Wiesmoor und umfasst die Flurstücke 182/1 und 182/2 sowie
die östlichen Randbereiche des Flurstücks 3/1. Dazu kommt noch ein Teilbereich
des Gewässers II. Ordnung Nr. 15 „Am Wildpark“, Flurstück 31 der Flur 25 der
Gemarkung Wiesmoor. Das Plangebiet liegt südlich des Amselweges, angrenzend an
das Baugebiet A 24 – Kiebitzweg und Möwenweg sowie in einer Entfernung von ca.
800 m zum westlich verlaufenden Nordgeorgsfehnkanal. Der Bebauungsplan umfasst
eine Gesamtfläche von knapp 9,3 ha. Alle
genannten Flurstücke stehen im Eigentum der Stadt Wiesmoor. Ziel dieses
Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
eine weitere Wohnbaulandausweisung im zentralen Bereich der Stadt Wiesmoor. Der
Bebauungsplanentwurf sieht überwiegend ein Allgemeines Wohngebiet in
eingeschossiger Bauweise vor. Dazu kommen die öffentlichen Verkehrsflächen,
großflächige Grünflächen sowie Wasserflächen (Regenrückhaltung und das Gewässer
II. Ordnung Am Wildpark). Weiterhin werden aufgrund der
Berücksichtigung des Immissionsschutzes (Lärm und Staub) zwei Flächen in einer
Tiefe von 30 m im westlichen Teil des Geltungsbereiches als Flächen für
Nutzungsbeschränkungen nach Ziffer 15.6 der Planzeichenverordnung (PlanZV 90)
festgesetzt. Soweit der Torfabbau in einem Streifen 30 m westlich des
Baugebietes abgeschlossen ist, gibt es für das Baugebiet selbst keine
Nutzungseinschränkungen bezgl. Lärm und Staub mehr. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes soll hier
ein attraktives Neubaugebiet mit ca. 60 Bauplätzen entwickelt werden.
Die Planung wird in der Sitzung ausführlich von der Verwaltung
vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf
Bebauungsplan, Umweltbericht, Begründung, Aussagen zu Lärm und Schall,
umweltrelevante Stellungnahmen) sind allen Ratsmitgliedern zugänglich gemacht
worden. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Das Planverfahren wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. 53 Träger öffentlicher
Belange und Sonstige wurden mit Schreiben vom 18.04.2017 mit Fristsetzung zum
22.05.2017 gehört. Eine Beschlussfassung im Rat / VA hierzu ist nicht
erforderlich.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 30.08.2017
im Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren lediglich drei Bürger der Stadt
Wiesmoor anwesend. Wesentliche Punkte wurden nicht vorgetragen.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom
07.06.2018 bis einschließlich 13.07.2018. 55 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger
öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.
Einige Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter
Seite wurden die Planunterlagen von keiner Person eingesehen. Stellungnahmen/
Einwendungen von dritter Seite liegen nicht vor.
Die Beratung erfolgte zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 7.
Nach ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die
Beschlussvorschläge abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Zu a): Die Niederschrift über die am 30.08.2017 stattgefundene
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung
vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und
erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben
werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen war
dieser Ratsvorlage als Anlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.
Mit 26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen stimmt der Rat dem
Beschlussvorschlag zu.
Zu b): Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem
Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich
erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen war dieser Ratsvorlage beigefügt
und wird mit den angesprochenen Ergänzungen Bestandteil der Niederschrift.
Mit 26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen stimmt der Rat dem
Beschlussvorschlag zu.
Zu c): Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während
der öffentlichen Auslegung seitens der Träger öffentlicher Belange und von
sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw.
erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben
werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen war dieser Ratsvorlage beigefügt und wird
mit den angesprochenen Ergänzungen Bestandteil der Niederschrift.
Mit 26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen stimmt der Rat dem
Beschlussvorschlag zu.
Zu d): Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I 2017 Seite
3634), des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds.
Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 20.06.2018 (Nds. GVBL. S. 113) und des § 84 der Nds. Bauordnung
vom 03.04.2012 (Nds. GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.09.2018
(Nds.GVBl. S.190) sollte der Rat der Stadt Wiesmoor den Bebauungsplan A 25
bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den
örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschließen. Die Begründung mit dem Umweltbericht und seinen Anlagen ist zur
Kenntnis zu nehmen.
Mit 26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis: