Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 19.02.2018 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A7 - Marktplatz. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine ca. 0,16 ha große Fläche im Bereich des Marktplatzes an der Straße „Marktstraße“ und beinhaltet u.a. das Gebäude Marktstraße 4 sowie die vorgelagerte Marktplatzfläche. Das hier im rechtskräftigen Bebauungsplan vorhandene Sondergebiet wird im Hinblick auf den Nutzungskatalog neu definiert. Zukünftig soll hier auch ein Gastronomiebetrieb mit Außenterrasse zulässig sein.

 

Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2018 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 7 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 14.06.2018 bis einschließlich 20.07.2018. 51 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus eingesehen.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf und Begründung) sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich. Zur Klarstellung ist auch der rechtskräftige Bebauungsplan A 7 beigefügt.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über die Beschlussvorschläge abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Einstimmig (28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen) stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag zu.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Einstimmig (28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen) stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag zu.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.06.2018 (Nds. GVBL. S. 113), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 7, bestehend aus der Satzung gem. § 10 BauGB, als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen. 

 

Einstimmig (28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen) stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag zu.

 


Abstimmungsergebnis;