Sitzung: 07.01.2019 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/199/2018
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor
beschloss in seiner Sitzung am 19.02.2018 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A7 - Marktplatz. Der
Geltungsbereich der Änderung umfasst eine ca. 0,16 ha große Fläche im Bereich
des Marktplatzes an der Straße „Marktstraße“ und beinhaltet u.a. das Gebäude
Marktstraße 4 sowie die vorgelagerte Marktplatzfläche. Das hier im
rechtskräftigen Bebauungsplan vorhandene Sondergebiet wird im Hinblick auf den
Nutzungskatalog neu definiert. Zukünftig soll hier auch ein Gastronomiebetrieb
mit Außenterrasse zulässig sein.
Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Durch
die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die
einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage
1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei
der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von
schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu
beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB
wird abgesehen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2018 die
öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 7 gemäß § 3
Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte
in der Zeit vom 14.06.2018 bis einschließlich 20.07.2018. 51 Träger
öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert.
Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird
diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen keine
Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus
eingesehen.
Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf und Begründung)
sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich. Zur Klarstellung ist auch der rechtskräftige
Bebauungsplan A 7 beigefügt.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über die
Beschlussvorschläge abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem
Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich
erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben
werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird
Bestandteil der Niederschrift.
Einstimmig (28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen) stimmt der
Rat dem Beschlussvorschlag zu.
Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der
Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen
Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen
ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.
Einstimmig (28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen) stimmt der
Rat dem Beschlussvorschlag zu.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) und des § 58
des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
20.06.2018 (Nds. GVBL. S. 113), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 7, bestehend aus der Satzung gem. § 10
BauGB, als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.
Einstimmig (28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen) stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis;