Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 8, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung eines Baumkatasters wird beschlossen. Das vorgestellte obige Konzept mit den Änderungen/Ergänzungen dient als Grundlage eines Baumkatasters.


Sachverhalt:

 

Seitens der Verwaltung wurde bereits am 11.04.2018 im Ausschuss für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt- und Feuerschutz deutlich gemacht, wie die Verwaltung zur Thematik der Baumerhaltung steht. Danach werden Bäume im öffentlichen Bereich nur noch dann gefällt, wenn es unbedingt u.a. aufgrund der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Stets werden derartige Maßnahmen von einem anerkannten Baumgutachter begleitet. Die Vorgaben des Artenschutzes werden hierbei beachtet. Die rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf eine Verhinderung von Baumfällungen auf Privatgrundstücken fehlen der Stadt. Soweit die artenschutzrechtlichen Vorgaben und die sonstigen Vorschriften der Naturschutzgesetze eingehalten werden, hat auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich keine Möglichkeiten, hier einzugreifen. Um der Bedeutung der Wertigkeit unseres Baumbestandes im Bereich der Stadt Wiesmoor sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Grundstücken gerecht zu werden, ist es evtl. Sinnvoll, sämtliche wertvollen Bäume in einem Kataster aufzunehmen. Hierzu könnte z.B. anhand des nachstehenden Konzeptes vorgegangen werden. Zielsetzung eines solchen Konzeptes ist es, das die Bedeutung des Grüns in der Stadt einen noch höheren Stellenwert bei allen Beteiligten bekommt. Vor allem tragen Bäume heute in unserem Umfeld erheblich zur Wohn- und Lebensqualität bei. In Wohnquartieren senken Bäume und Sträucher die Stressbelastung und verbessern die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus binden Pflanzen CO 2 und Luftschadstoffe. Sie tragen so auf natürliche Weise zum Klimaschutz bei. Die Thematik wurde im aktuellen o.a. Ausschuss am 06.09.2018 erneut diskutiert. Tenor war hier, dass anstatt einer Baumschutzsatzung ein Baumkataster gem. des nachstehenden Konzepts aufgestellt werden sollte. Dieses sollte in einigen Teilbereichen auch in Abstimmung mit Fachbehörden / Fachleuten noch konkretisiert werden. Der NABU bot an, die Maßnahme fachlich mit Rat und Tat zu unterstützen.

 

 

Konzept

zur Erstellung eines Katasters für ortsbildprägende Bäume

in der Stadt Wiesmoor

 


Die Stadt Wiesmoor verfolgt das Ziel, ortsbildprägende Bäume als Bestandteil des historisch gewachsenen Siedlungsbildes der Stadt und ihrer Ortschaften zu erhalten. Die Stadt möchte die Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zur Erhaltung und zur Pflege ortsbildprägender Bäume unterstützen. Dies soll in folgenden Schritten erfolgen:

 

1. Erfassung der ortsbildprägenden Bäume

Die das Ortsbild prägenden Bäume auf privaten wie öffentlichen Flächen sollen in einem Kataster erfasst werden. Das Kataster besteht aus einer Karte sowie einer Liste mit Angaben über Art, Stammumfang, Zustand, Standort und Eigentümer des Baumes. Für die Aufnahme in das Kataster sollen folgende Kriterien zugrunde gelegt werden:

1.1   Es sollen insbesondere heimische Gehölzarten wie z.B. Eiche, Linde, Buche und Kastanie erfasst werden.

1.2   Der Standort des Baumes soll eine hohe Bedeutung für das Ortsbild haben. Kriterien hierfür sind insbesondere

 

·         Der Standort des Baumes soll von öffentlichen Flächen (z.B. Straßen und Plätze) ersichtlich sein (z.B. Standort im Vorgartenbereich).

 

·         Der Baum sollte aufgrund seines Alters und der Größe eine besonders prägende Wirkung für den öffentlichen Raum haben.

 

Der Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherin sollen bei der Festlegung, welche Bäume in das Baumkataster aufgenommen werden, im Rahmen einer Ortsbegehung beteiligt werden.

 

2. Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege ortsbildprägender Bäume

Die betreffenden privaten Grundstückseigentümer sollen schriftlich über den besonderen Wert ihrer Bäume für das Ortsbild und die Allgemeinheit sowie über Unterstützungsmöglichkeiten, die sich aus diesem Konzept ergeben, informiert werden.

In diesem Schreiben werden sie zudem über die Bestimmungen des BNSCHG (Artenschutz) sowie ggf. bauleitplanerische Festlegungen informiert.

 

Die Eigentümer sollen gebeten werden, vor größeren Rückschnitten oder der Entfernung des Baumes zunächst das Gespräch mit der Stadt zu suchen.

 

Seitens der Stadt soll bis zu einem gewissen Rahmen Hilfestellung bei der Pflege der Bäume geleistet werden, soweit es den Eigentümern nicht zugemutet werden kann, unverhältnismäßig hohen Aufwand zum Erhalt des Baumes zu betreiben oder sie dieses nicht leisten können. Über eine mögliche Hilfestellung und weitergehende Unterstützung soll in jedem Einzelfall entschieden werden.

Die Hilfestellung soll grundsätzlich folgende Leistungen umfassen:

·         Beratung durch Gartenfachleute des BBH

·         Vermittlung von Baumsachverständigen

·         Abnahme und Entsorgung des Baumschnitts

 

In der VA – Sitzung am 17.09.2018 war man sich einig, dass noch detaillierte Fragen zum Baumkataster geklärt werden sollten. Aufgrund dessen sollten die Fraktionen und Gruppen Anregungen und Änderungswünsche zum Baumkataster bis zum 31.10. 2018 an die Verwaltung richten. Lediglich die Gruppe FDP /ödp legte mit E-Mail vom 28.10.2018 die nachstehenden redaktionellen Änderungen (kursive Darstellung) zum vorstehenden Konzept vor:

1. Absatz, Satz 2: das Wort „unterstützen“ ersetzen durch „verbindlich beraten“.

Anmerkung der Verwaltung: Es handelt sich nur um ein Kataster für ortsbildprägende Bäume. Eine verbindliche Beratung ist somit hier nicht umzusetzen. Das Wort “beraten” kann daher übernommen werden.

„ Zu Nr.1, 1.1: Die Worte „heimische Gehölzarten“ sollten durch die Worte „alle Gehölzarten“ eventuell mit Auflistung” ersetzt werden.“ 

Anmerkung der Verwaltung: Es sollen in erster Linie vor allem die heimischen typischen Gehölze erfasst werden, daher sollte man auch nur diese erwähnen. Durch das Wort „insbesondere“ wird deutlich, dass auch ausnahmsweise andere als heimische ortsbildprägende Bäume in das Kataster eingetragen werden können.

„Zu Abschnitt 1, letzter Satz: Die Begriffe „Ortsvorsteher bzw. Ortsvorsteherin“ sollen erweitert werden „auf alle aktuell im Amt befindlichen Ratsleute““

Anmerkung der Verwaltung: Da es Ortsvorsteher / Ortsvorsteherin nur in den Ortsteilen Marcardsmoor, Voßbarg, Wiesederfehn und Zwischenbergen gibt, ist eine Ergänzung hier angebracht. Hinter dem  Wort „Ortsvorsteherin“ können die Worte „sowie die Ratsmitglieder aus anderen Stadtteilen sollen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich“ eingefügt werden. Das Wort „sollen“ nach dem Wort „Ortsvorsteherin“ wird gestrichen.

„Zu Nr. 2, Satz 2: Das Wort „informiert“ streichen und ersetzen durch „schriftlich belehrt werden mit den Bestimmungen des Naturschutzes inbegriffen Artenschutz sowie den rechtlichen Grundlagen bei einer Verletzung und deren Folgen“

Anmerkung der Verwaltung: Das es sich um ein Schreiben handelt, ergibt sich bereits aus Satz 1. Man sollte nicht von einer Belehrung sprechen. Die Vorgaben der Naturschutzgesetze, u.a. das Thema Artenschutz sowie die Folgen einer Verletzung der rechtlichen Vorgaben kann noch mit aufgenommen werden.

“Zu Nr. 2, Satz 3: Das Wort “gebeten” ersetzen durch das Wort “aufgefordert”

Anmerkung der Verwaltung: keine Bedenken

“Zu Nr. 2, Satz 6: Die Worte “Beratung durch Gartenfachleute des BBH” sollten ersetzt werden durch “Gespräch mit dem Bauamt bzw. Landkreis UNB mit Anfertigung einer Gesprächsnotiz. Diese Gespräche sollen dann einen verbindlichen Charakter beinhalten”.

Anmerkung der Verwaltung: Die Beratung sollte durch die ausgebildeten Gärtner des Baubetriebshofes erfolgen. Diese sind täglich mit der Materie vertraut. In Problemfällen können anerkannte Gutachter (z.B. Herr Uwe Gerhardt, Aurich) bzw. der Landkreis Aurich als Untere Naturschutzbehörde oder auch der örtliche NABU hinzu gezogen werden. Es handelt sich nur um ein Kataster für ortsbildprägende Bäume. Ein verbindlicher Charakter eines Gespräches kann nicht erzielt werden. Dieses sollte auch von vornherein deutlich gemacht werden, da durch ein Baumkataster die Schutzwürdigkeit eines Baumes nicht begründet ist.

 

Innerhalb des Rates gibt es nach ausführlicher Aussprache unterschiedliche Meinungen über den Sinn und Zweck eines Baumkatasters.

 

Friedhelm Jelken, CDU, stellt den folgenden Änderungsantrag: “Anstelle der Einführung eines Baumkatasters sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor über die Wertigkeit und Wichtigkeit von Bäumen informiert und sensibilisiert werden, um so zukünftig keine wertvollen Bäume mehr zu verlieren”.

 

Der Änderungsantrag wird mit 6 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Danach lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: