Sitzung: 07.01.2019 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 8, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/162/2018/1
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung eines Baumkatasters wird beschlossen. Das vorgestellte obige Konzept mit den Änderungen/Ergänzungen dient als Grundlage eines Baumkatasters.
Sachverhalt:
Seitens der Verwaltung wurde bereits am 11.04.2018 im Ausschuss für Wege,
Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt- und Feuerschutz deutlich gemacht, wie die
Verwaltung zur Thematik der Baumerhaltung steht. Danach werden Bäume im
öffentlichen Bereich nur noch dann gefällt, wenn es unbedingt u.a. aufgrund der
Verkehrssicherheit erforderlich ist. Stets werden derartige Maßnahmen von einem
anerkannten Baumgutachter begleitet. Die Vorgaben des Artenschutzes werden
hierbei beachtet. Die rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf eine Verhinderung
von Baumfällungen auf Privatgrundstücken fehlen der Stadt. Soweit die
artenschutzrechtlichen Vorgaben und die sonstigen Vorschriften der
Naturschutzgesetze eingehalten werden, hat auch die Untere Naturschutzbehörde
des Landkreises Aurich keine Möglichkeiten, hier einzugreifen. Um der Bedeutung
der Wertigkeit unseres Baumbestandes im Bereich der Stadt Wiesmoor sowohl auf
öffentlichen als auch auf privaten Grundstücken gerecht zu werden, ist es evtl.
Sinnvoll, sämtliche wertvollen Bäume in einem Kataster aufzunehmen. Hierzu
könnte z.B. anhand des nachstehenden Konzeptes vorgegangen werden. Zielsetzung
eines solchen Konzeptes ist es, das die Bedeutung des Grüns in der Stadt einen
noch höheren Stellenwert bei allen Beteiligten bekommt. Vor allem tragen Bäume
heute in unserem Umfeld erheblich zur Wohn- und Lebensqualität bei. In
Wohnquartieren senken Bäume und Sträucher die Stressbelastung und verbessern
die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus binden Pflanzen
CO 2 und Luftschadstoffe. Sie tragen so auf natürliche Weise zum Klimaschutz
bei. Die Thematik wurde im aktuellen o.a. Ausschuss am 06.09.2018 erneut
diskutiert. Tenor war hier, dass anstatt einer Baumschutzsatzung ein
Baumkataster gem. des nachstehenden Konzepts aufgestellt werden sollte. Dieses
sollte in einigen Teilbereichen auch in Abstimmung mit Fachbehörden /
Fachleuten noch konkretisiert werden. Der NABU bot an, die Maßnahme fachlich
mit Rat und Tat zu unterstützen.
Konzept
zur
Erstellung eines Katasters für ortsbildprägende Bäume
in der
Stadt Wiesmoor
Die Stadt Wiesmoor verfolgt das Ziel, ortsbildprägende Bäume als Bestandteil
des historisch gewachsenen Siedlungsbildes der Stadt und ihrer Ortschaften zu
erhalten. Die Stadt möchte die Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zur Erhaltung
und zur Pflege ortsbildprägender Bäume unterstützen. Dies soll in folgenden
Schritten erfolgen:
1. Erfassung der ortsbildprägenden Bäume
Die das Ortsbild prägenden Bäume auf privaten wie öffentlichen
Flächen sollen in einem Kataster erfasst werden. Das Kataster besteht aus
einer Karte sowie einer Liste mit Angaben über Art, Stammumfang, Zustand,
Standort und Eigentümer des Baumes. Für die Aufnahme in das Kataster sollen
folgende Kriterien zugrunde gelegt werden:
1.1 Es sollen insbesondere heimische Gehölzarten
wie z.B. Eiche, Linde, Buche und Kastanie erfasst werden.
1.2 Der Standort des Baumes soll eine hohe
Bedeutung für das Ortsbild haben. Kriterien hierfür sind insbesondere
·
Der Standort des Baumes soll von öffentlichen
Flächen (z.B. Straßen und Plätze) ersichtlich sein (z.B. Standort im
Vorgartenbereich).
·
Der Baum sollte aufgrund seines Alters und der
Größe eine besonders prägende Wirkung für den öffentlichen Raum haben.
Der Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherin sollen bei der Festlegung,
welche Bäume in das Baumkataster aufgenommen werden, im Rahmen einer
Ortsbegehung beteiligt werden.
2. Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege ortsbildprägender Bäume
Die betreffenden privaten Grundstückseigentümer sollen schriftlich über
den besonderen Wert ihrer Bäume für das Ortsbild und die Allgemeinheit sowie
über Unterstützungsmöglichkeiten, die sich aus diesem Konzept ergeben,
informiert werden.
In diesem Schreiben werden sie zudem über die Bestimmungen des BNSCHG
(Artenschutz) sowie ggf. bauleitplanerische Festlegungen informiert.
Die Eigentümer sollen gebeten werden, vor größeren Rückschnitten oder
der Entfernung des Baumes zunächst das Gespräch mit der Stadt zu suchen.
Seitens der Stadt soll bis zu einem gewissen Rahmen Hilfestellung bei
der Pflege der Bäume geleistet werden, soweit es den Eigentümern nicht
zugemutet werden kann, unverhältnismäßig hohen Aufwand zum Erhalt des Baumes zu
betreiben oder sie dieses nicht leisten können. Über eine mögliche Hilfestellung
und weitergehende Unterstützung soll in jedem Einzelfall entschieden werden.
Die Hilfestellung soll grundsätzlich folgende Leistungen umfassen:
·
Beratung durch Gartenfachleute des BBH
·
Vermittlung von Baumsachverständigen
·
Abnahme und Entsorgung des Baumschnitts
In der VA – Sitzung am 17.09.2018 war man sich einig, dass noch
detaillierte Fragen zum Baumkataster geklärt werden sollten. Aufgrund dessen
sollten die Fraktionen und Gruppen Anregungen und Änderungswünsche zum
Baumkataster bis zum 31.10. 2018 an die Verwaltung richten. Lediglich die
Gruppe FDP /ödp legte mit E-Mail vom 28.10.2018 die nachstehenden
redaktionellen Änderungen (kursive Darstellung) zum vorstehenden Konzept vor:
“1. Absatz, Satz 2: das Wort „unterstützen“
ersetzen durch „verbindlich beraten“.
Anmerkung der Verwaltung: Es
handelt sich nur um ein Kataster für ortsbildprägende Bäume. Eine verbindliche
Beratung ist somit hier nicht umzusetzen. Das Wort “beraten” kann daher
übernommen werden.
„ Zu Nr.1,
1.1: Die Worte „heimische Gehölzarten“ sollten durch die Worte „alle
Gehölzarten“ eventuell mit Auflistung” ersetzt werden.“
Anmerkung der Verwaltung: Es
sollen in erster Linie vor allem die heimischen typischen Gehölze erfasst
werden, daher sollte man auch nur diese erwähnen. Durch das Wort „insbesondere“
wird deutlich, dass auch ausnahmsweise andere als heimische ortsbildprägende
Bäume in das Kataster eingetragen werden können.
„Zu
Abschnitt 1, letzter Satz: Die Begriffe „Ortsvorsteher bzw. Ortsvorsteherin“
sollen erweitert werden „auf alle aktuell im Amt befindlichen Ratsleute““
Anmerkung der Verwaltung: Da es
Ortsvorsteher / Ortsvorsteherin nur in den Ortsteilen Marcardsmoor, Voßbarg,
Wiesederfehn und Zwischenbergen gibt, ist eine Ergänzung hier angebracht.
Hinter dem Wort „Ortsvorsteherin“ können
die Worte „sowie die Ratsmitglieder aus anderen Stadtteilen sollen in ihrem
jeweiligen Zuständigkeitsbereich“ eingefügt werden. Das Wort „sollen“ nach dem
Wort „Ortsvorsteherin“ wird gestrichen.
„Zu Nr. 2,
Satz 2: Das Wort „informiert“ streichen und ersetzen durch „schriftlich belehrt
werden mit den Bestimmungen des Naturschutzes inbegriffen Artenschutz sowie den
rechtlichen Grundlagen bei einer Verletzung und deren Folgen“
Anmerkung der Verwaltung: Das es sich um ein Schreiben handelt, ergibt
sich bereits aus Satz 1. Man sollte nicht von einer Belehrung sprechen. Die
Vorgaben der Naturschutzgesetze, u.a. das Thema Artenschutz sowie die Folgen
einer Verletzung der rechtlichen Vorgaben kann noch mit aufgenommen werden.
“Zu Nr. 2,
Satz 3: Das Wort “gebeten” ersetzen durch das Wort “aufgefordert”
Anmerkung der Verwaltung: keine Bedenken
“Zu Nr. 2,
Satz 6: Die Worte “Beratung durch Gartenfachleute des BBH” sollten ersetzt
werden durch “Gespräch mit dem Bauamt bzw. Landkreis UNB mit Anfertigung einer
Gesprächsnotiz. Diese Gespräche sollen dann einen verbindlichen Charakter
beinhalten”.
Anmerkung der Verwaltung: Die Beratung sollte durch die ausgebildeten
Gärtner des Baubetriebshofes erfolgen. Diese sind täglich mit der Materie
vertraut. In Problemfällen können anerkannte Gutachter (z.B. Herr Uwe Gerhardt,
Aurich) bzw. der Landkreis Aurich als Untere Naturschutzbehörde oder auch der
örtliche NABU hinzu gezogen werden. Es handelt sich nur um ein Kataster
für ortsbildprägende Bäume. Ein verbindlicher Charakter eines Gespräches kann
nicht erzielt werden. Dieses sollte auch von vornherein deutlich gemacht
werden, da durch ein Baumkataster die Schutzwürdigkeit eines Baumes nicht
begründet ist.
Innerhalb des Rates gibt es nach ausführlicher Aussprache
unterschiedliche Meinungen über den Sinn und Zweck eines Baumkatasters.
Friedhelm Jelken, CDU, stellt den
folgenden Änderungsantrag: “Anstelle der Einführung eines Baumkatasters sollen
die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor über die Wertigkeit und
Wichtigkeit von Bäumen informiert und sensibilisiert werden, um so zukünftig
keine wertvollen Bäume mehr zu verlieren”.
Der Änderungsantrag wird mit 6 Ja-Stimmen, 22
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.
Danach lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: