Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der o.a. Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt- und Feuerschutz vom 06.09.2018 seitens der CDU–Fraktion vorgestellt. Es wurde der Beschluss gefasst, den Antrag zuständigkeitshalber in den Planungsausschuss zu verweisen und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich zu beteiligen. Für die Sitzung des Planungsausschusses am 12.09.2018 konnte der Antrag nicht mehr fristgerecht auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der damalige Antrag aus der Planungsausschussmitte, den Antrag der CDU.Fraktion in der Sitzung mitzuberaten, wurde zwar mit 7 Ja- Stimmen und 1 Nein-Stimme befürwortet, konnte jedoch aufgrund der fehlenden Einstimmigkeit gem. der Geschäftsordnung nicht nachträglich mit auf die Tagesordnung genommen werden.

 

Die Verwaltung konnte und kann zu den im Antrag angefragten speziellen Rahmenbedingungen sowie zu den weiteren Aspekten noch nichts sagen, da hier die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, federführend ist. Bei der Hauptstraße handelt es sich um die Bundesstraße B 436 und bei der Oldenburger Straße um die Landesstraße 12, die in der Baulast des Bundes bzw. des Landes Niedersachsen liegen.

 

Im Rahmen der Städtebaulichen Rahmenplanung für Wiesmoor – Südwest hat sich das Büro SWECO ebenfalls mit einem Kreisverkehr B 436 / L 12 beschäftigt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am 28.11.2018 wurde der Antrag erneut vorgestellt. Man verständigte sich darauf, dass die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich zu der Thematik berichten sollte. Die Behörde hat für die aktuelle Sitzung ihr Kommen zugesagt.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) eröffnet den Tagesordnungspunkt und erteilt den Vertretern der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLBSTV)

das Wort.

 

Die Vertreter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLBSTV) (Herr Buchholz und Herr Janssen) stellen anhand einer über Beamer gezeigten Präsentation die Art der möglichen Kreisverkehre, die räumliche sowie verkehrliche Machbarkeit vor. Es wird den Anwesenden verdeutlicht, dass der Verkehrskontenpunkt B436 Hauptstraße / L12 Oldenburger u. Wittmunder Straße auf Grund seiner Schieflage und des Nordgeorgsfehnkanales ein ungünstiger Kontenpunkt ist. Zudem ist mit derzeit 20m Verkehrsraum kein ausreichender Platz vorhanden.

Zur verkehrlichen Machbarkeit wird dargestellt, dass täglich ca. 20.000 KFZ die Kreuzung B436 / L12 nutzen (L12 WTM-Str. 6.800, L12 OL-Str 7.800, B436 west 6.200 B436 ost 12900 KFZ).

Jedoch kann ein derartiger Kreisverkehr noch 12.000 bzw. 18.000 KFZ / 24h bewältigen.

Bezüglich der Unfalldaten der letzten Jahre zeigt sich der Verkehrsknotenpunkt als unaufflällig.

Dieses waren im Jahr 2015 ein Unfall, 2016 sechs Unfälle, 2017 drei Unfälle und 2018 ein Unfall.

Anhand dreier Skizzen zur räumlichen Machbarkeit wird der für einen Kreisverkehr benötigte Flächenbedarf, der je nach Ausführung zwischen 35m und 50m differiert, erläutert. Je nach Variante gibt es Standorteingriffe für das Ehrenmal, den Nordgeorgsfehnkanal sowie das vorhandene Brückenbauwerk.

Auf Nachfragen aus der Ausschussmitte erläutern die Vertreter der NLBSTV, dass derzeit ein Eingriff in das Brückenbauwerk oder den Kanal nicht erfolgen werde, um einen Kreisverkehr zu realisieren. Problematisch sei derzeit die fehlende Abbiegespur in Richtung L 12 Marcardsmoor. Mittelfristig, zum Ende des nächsten Jahrzehnts, sei ohnehin der Neubau der Brücke über den Nordgeorgsfehnkanal angedacht.

Auf die Frage, ob durch eine neue Verkehrsführung im Bereich des Plangebietes Wiesmoor Süd-West auf einen Kreisverkehr verzichtet werden könne, wird dem Ausschuss mitgeteilt, dass dieses durchaus im Bereich des Möglichen sei. Jedoch haben weder der Verkehr in Richtung Friedburg noch der Jade-Weser-Port einen wesentlichen Einfluss auf die vorhandene Verkehrssituation. Insgesamt werde der Verkehr noch zunehmen, so das NLBSTV.

Es wird zudem verdeutlicht, dass Radfahrer als Verkehrsteilnehmer durch einen Kreisverkehr

benachteiligt sind.

Den Hinweis aus der Ausschussmitte, die Rechtsabbiegespur an der L12 aus Richtung Marcardsmoor kommend in Richtung der Straße Am Nielsenpark zu verlängern, um den Verkehrsfluss zu auf der L12 in südlicher Richtung zu verbessern, will man seitens der NLBSTV

im Hause ansprechen. 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, werden die Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2

geschlossen.

 

Die Ausführungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, werden zur Kenntnis genommen.

 

Der BGM, der Fachbereichsleiter 2 sowie die Vertreter des NLBSTV, Herr Buchholz und Herr Janssen, verlassen die Sitzung um 15:52 Uhr.