Sachverhalt:

 

Die Gruppe FDP/ödp beantragt, für die Sanierung des Birkhahnweges 2,5 Mio. € im Haushalt 2019 bereit zu stellen. Da kein Finanzierungsvorschlag gemacht wurde, muss die Maßnahme fast vollständig durch Kredite finanziert werden. Der durch Straßenausbaubeiträge zu finanzierende Anteil kann noch nicht bestimmt werden.

 

Der Antrag wurde vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen in die Fraktionen verwiesen und sollte in die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2019 mit aufgenommen werden. Zur nächsten Ausschusssitzung wird der Punkt im Zuge der Haushaltsberatungen wieder auf die Tagesordnung genommen.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Maßnahme ohne GVFG-Zuschüsse nicht zu realisieren ist. Deshalb sind im Haushalt 2019 entsprechende Mittel aufgenommen worden, um den Antrag stellen zu können.

 

Ausschussmitglied Sievers trägt den Antrag der FDP/ödp vor.

 

Nach kurzer Aussprache zieht er den Antrag zurück und stellt folgenden Änderungsantrag: Für die Sanierung des Birkhahnweges sollen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils 1 Mio. € an Verpflichtungsermächtigungen eingeplant werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abgelehnt

Ja: 1 Nein: 7 Enthaltung: 1

 

Die ursprünglich im Beschlussvorschlag angegebenen 8.000 € wurden auf 35.000 € erhöht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Beschlossen

Ja: 9 Nein: 0 Enthaltung: 0

 

In diesem Zusammenhang stellt Ausschussmitglied Weiss, WB, folgenden Antrag:

Die erforderlichen Anträge für die Ausbaumaßnahme Birkhahnweg sind unverzüglich zu erledigen und die notwendigen Genehmigungen zu beantragen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Beschlossen

Ja: 9 Nein: 0 Enthaltung: 0