Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte Steuerhebesatzsatzung mit den Steuerhebesätzen für die Grundsteuer A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 % wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2019 empfiehlt die Verwaltung, die Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im Vorjahr festzusetzen. Dies bedeuten Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 %. Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 

Jens Brooksiek trägt laut Beschlussvorlage die Daten zur Steuerhebesatzsatzung vor. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich nicht.

 

Somit wird die Satzung einstimmig beschlossen.


Abstimmungsergebnis: