Sitzung: 12.02.2019 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: BV/018/2019
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Steuerhebesatzsatzung mit den Steuerhebesätzen für die Grundsteuer A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 % wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Steuerhebesätze werden seit
2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die
Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und
in Kraft treten. Für 2019 empfiehlt die Verwaltung, die Steuerhebesätze in
gleicher Höhe wie im Vorjahr festzusetzen. Dies bedeuten Steuerhebesätze für
die Grundsteuern A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in
Höhe von 377 %. Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Jens Brooksiek trägt laut
Beschlussvorlage die Daten zur Steuerhebesatzsatzung vor. Veränderungen
gegenüber dem Vorjahr ergeben sich nicht.
Somit wird die Satzung einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: