Beschluss: Beschlossen

  


Sachverhalt:

 

Auf die zum Haushalt 2019 übermittelten Unterlagen wird verwiesen.

 

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass eine weitere Ausbildungsstelle in der Verwaltung vorgesehen ist, so dass dann vier Ausbildungsstellen vorhanden sind. Außerdem ist seitens des Landes vorgesehen, dass auch in den Kindergärten Auszubildende eingestellt werden können. Um darauf vorbereitet zu sein, sind vier Ausbildungsstellen in den Kindergärten für 2019 vorgesehen.

 

Für die Sanierung der Sporthalle Am Ottermeer sind 360.000,00 € eingeplant. Dafür werden die sogenannten “KIP II-Mittel” des Landes verwendet. Diese Mittel in Höhe von 306.500,00 € werden allerdings erst im Jahre 2020 ausgezahlt.

 

Kosten für die Anschaffung eines Rüstwagens für die Feuerwehr wurden für 2019 nicht eingeplant, da der Landkreis Aurich die Finanzierung dieses Wagens übernehmen soll, es hierfür aber noch keine Zusage seitens des Landkreises gibt.

 

Zusätzlich wurden noch 53.000,00 € an Mittel für eine Bootssteganlage beim Moorfreibad eingeplant.

 

Ausschussmitglied Weiss, WB, bemängelt, dass für die Photovoltaikanlage beim Klärwerk immer noch die Wirtschaftlichkeitsberechnung fehlt. Hierzu wird ihm mitgeteilt, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung noch nicht vorliegt, diese aber rechtzeitig vor Beschlussfassung durch den VA vorgelegt wird.

Außerdem fragt Ausschussmitglied Weiss, WB, nach einer Aufstellung über die geplanten Grundstücksverkäufe im Bebauungsplangebiet A 25. Hierzu wird ihm mitgeteilt, dass 39.000 qm für Einfamilienhäuser und 7.400 qm für Mehrfamilienhäuser verkauft werden sollen.

Außerdem bittet er um Aufstellung der Personalkosten, die der Bürgermeister aufgrund seiner Ermächtigung veranlasst hat. Da die Zahlen nicht vorliegen, muss hierzu zu einem späteren Zeitpunkt berichtet werden.

Des Weiteren erkundigt sich Ausschussmitglied Weiss, WB, darüber, welche finanzielle Veränderung die Beamtenstelle von A 14 auf A 15 mit sich bringt. Da die Zahlen hier nicht vorliegen, erfolgt die Beantwortung mit dem Protokoll.

 

Anmerkung des Protokollführers:

 

„Die Besoldungstabelle für Kommunalbeamte in Niedersachsen sieht eine Steigerung von der Besoldungsgruppe A 14 nach A 15, jeweils für die Endstufe, in Höhe von mtl. 7.28,34 € vor, mal 12 Monate ergibt 8.740,08 € pro Jahr zzgl. Gehaltssteigerung für das Jahr 2019 von 2,5 % ergibt 8.958,60 € (8.740,08 + 218,51 €). Da die Beförderung von den politischen Gremien (Rat) zu beschließen ist und erst nach Beschluss gilt, hat die Verwaltung den Monat Mai 2019 als ersten Monat der Erhöhung angenommen:  8.958,60 € geteilt durch 12 mal 8 Monate = 5.972,40 € oder 6.000 €“.

 

 

Des Weiteren fragt Ausschussmitglied Weiss, WB, nach dem gesamten Schuldenstand der Stadt Wiesmoor inkl. der Rückstellungen. Hierzu wird ihm mitgeteilt, dass Rückstellungen gem. Der Haushalt- und Kassenverordnung nicht in die Schuldenübersicht gehören.

Per 31.12.2017 betrugen die Rückstellungen jedoch 6,1 Mio. Euro.

Außerdem wird noch angefragt, was es sich mit den 100.000,00 € zusätzlichen Kosten für die Amarylliswegbrücke auf sich hat. Die Beantwortung hierzu erfolgt mit dem Protokoll. 

 

Anmerkung des Protokollführers:

 

"Das NLWKN forderte den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der Satdt Wiesmoor bezgl. der Unterhaltung und der Verkehrssicherungspflicht für die Brückenbaumassnahme. Unter anderem ist dort in § 4 die Ablösevereinbarung erwähnt. Da dem Land durch die seitens der Stadt veranlassten Änderungen, Mehraufwendungen bei der Unterhaltung und Erneuerung der L 12 entstehen, zahlt die Stadt dem Land einen Ablösebetrag. Die Ermittlung des Ablösebetrages wird gem. § 2 Absatz 4 der Ablösebeträgeberechnungsverordnung (ABBV) in Verbindung mit den ABBV - Richtlinien (RL ABBV) von der Stadt durchgeführt. Die Regelungen der vorgenannten Verordnung und Richtlinie werden unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen beachtet. Im vorliegenden Fall übergibt die Stadt dem Land die Berechnung des Ablösebetrages zum Zeitpunkt der Abnahme oder der Verkehrsfreigabe, soweit diese vor der Abnahme erfolgt. Die Abnahme kann andernfalls seitens des Landes nicht in Aussicht gestellt werden."


Abstimmungsergebnis: