Sitzung: 12.02.2019 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Beschlossen
Sachverhalt:
Auf die zum Haushalt 2019
übermittelten Unterlagen wird verwiesen.
Es wird besonders darauf
hingewiesen, dass eine weitere Ausbildungsstelle in der Verwaltung vorgesehen
ist, so dass dann vier Ausbildungsstellen vorhanden sind. Außerdem ist seitens
des Landes vorgesehen, dass auch in den Kindergärten Auszubildende eingestellt
werden können. Um darauf vorbereitet zu sein, sind vier Ausbildungsstellen in
den Kindergärten für 2019 vorgesehen.
Für die Sanierung der Sporthalle Am
Ottermeer sind 360.000,00 € eingeplant. Dafür werden die sogenannten “KIP
II-Mittel” des Landes verwendet. Diese Mittel in Höhe von 306.500,00 € werden
allerdings erst im Jahre 2020 ausgezahlt.
Kosten für die Anschaffung eines
Rüstwagens für die Feuerwehr wurden für 2019 nicht eingeplant, da der Landkreis
Aurich die Finanzierung dieses Wagens übernehmen soll, es hierfür aber noch
keine Zusage seitens des Landkreises gibt.
Zusätzlich wurden noch 53.000,00 €
an Mittel für eine Bootssteganlage beim Moorfreibad eingeplant.
Ausschussmitglied Weiss, WB,
bemängelt, dass für die Photovoltaikanlage beim Klärwerk immer noch die
Wirtschaftlichkeitsberechnung fehlt. Hierzu wird ihm mitgeteilt, dass die
Wirtschaftlichkeitsberechnung noch nicht vorliegt, diese aber rechtzeitig vor Beschlussfassung
durch den VA vorgelegt wird.
Außerdem fragt Ausschussmitglied
Weiss, WB, nach einer Aufstellung über die geplanten Grundstücksverkäufe im
Bebauungsplangebiet A 25. Hierzu wird ihm mitgeteilt, dass 39.000 qm für
Einfamilienhäuser und 7.400 qm für Mehrfamilienhäuser verkauft werden sollen.
Außerdem bittet er um Aufstellung
der Personalkosten, die der Bürgermeister aufgrund seiner Ermächtigung
veranlasst hat. Da die Zahlen nicht vorliegen, muss hierzu zu einem späteren
Zeitpunkt berichtet werden.
Des Weiteren erkundigt sich
Ausschussmitglied Weiss, WB, darüber, welche finanzielle Veränderung die
Beamtenstelle von A 14 auf A 15 mit sich bringt. Da die Zahlen hier nicht
vorliegen, erfolgt die Beantwortung mit dem Protokoll.
Anmerkung des Protokollführers:
„Die Besoldungstabelle für Kommunalbeamte in Niedersachsen sieht eine
Steigerung von der Besoldungsgruppe A 14 nach A 15, jeweils für die Endstufe,
in Höhe von mtl. 7.28,34 € vor, mal 12 Monate ergibt 8.740,08 € pro Jahr zzgl.
Gehaltssteigerung für das Jahr 2019 von 2,5 % ergibt 8.958,60 € (8.740,08 +
218,51 €). Da die Beförderung von den politischen Gremien (Rat) zu beschließen
ist und erst nach Beschluss gilt, hat die Verwaltung den Monat Mai 2019 als
ersten Monat der Erhöhung angenommen: 8.958,60 € geteilt durch 12 mal 8
Monate = 5.972,40 € oder 6.000 €“.
Des Weiteren fragt
Ausschussmitglied Weiss, WB, nach dem gesamten Schuldenstand der Stadt Wiesmoor
inkl. der Rückstellungen. Hierzu wird ihm mitgeteilt, dass Rückstellungen gem.
Der Haushalt- und Kassenverordnung nicht in die Schuldenübersicht gehören.
Per 31.12.2017 betrugen die
Rückstellungen jedoch 6,1 Mio. Euro.
Außerdem wird noch angefragt, was
es sich mit den 100.000,00 € zusätzlichen Kosten für die Amarylliswegbrücke auf
sich hat. Die Beantwortung hierzu erfolgt mit dem Protokoll.
Anmerkung des Protokollführers:
"Das NLWKN forderte den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der Satdt Wiesmoor bezgl. der Unterhaltung und der Verkehrssicherungspflicht für die Brückenbaumassnahme. Unter anderem ist dort in § 4 die Ablösevereinbarung erwähnt. Da dem Land durch die seitens der Stadt veranlassten Änderungen, Mehraufwendungen bei der Unterhaltung und Erneuerung der L 12 entstehen, zahlt die Stadt dem Land einen Ablösebetrag. Die Ermittlung des Ablösebetrages wird gem. § 2 Absatz 4 der Ablösebeträgeberechnungsverordnung (ABBV) in Verbindung mit den ABBV - Richtlinien (RL ABBV) von der Stadt durchgeführt. Die Regelungen der vorgenannten Verordnung und Richtlinie werden unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen beachtet. Im vorliegenden Fall übergibt die Stadt dem Land die Berechnung des Ablösebetrages zum Zeitpunkt der Abnahme oder der Verkehrsfreigabe, soweit diese vor der Abnahme erfolgt. Die Abnahme kann andernfalls seitens des Landes nicht in Aussicht gestellt werden."
Abstimmungsergebnis: