Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wiesmoor entsendet folgende Personen als Vertreter in die OOWV Verbandsversammlung:

 

  1. Vertreter: BGM Friedrich Völler                                     Stellvertreter: Jens Brooksiek
  2. Vertreter: Karl-Dieter Jelken (SPD)                               Stellvertreter: Friedhelm Jelken (CDU)

 

 


Sachverhalt:

 

Durch den Abschluss des Begleitvertrages zur Mitgliedschaft im OOWV für den Bereich Trinkwasser, erhält die Stadt Wiesmoor gem. § 7 Abs. 1 der Satzung des OOWV zwei stimmberechtigte Sitze in der Verbandsversammlung des OOWV.

 

Ein Sitz ist nach der Verbandssatzung des OOWV dem Hauptverwaltungsbeamten vorbehalten. Außerdem ist jeweils eine entsprechende Stellvertretung zu benennen, welche beim Hauptverwaltungsbeamten gem. § 11 Abs. 1 S. 4 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) ein/e Beschäftigte/r der Kommune sein muss.

 

Da neben dem Hauptverwaltungsbeamten nur noch ein/e weitere/r Vertreter/in zu bestellen ist, kommt eine Verteilung gem. § 71 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht in Betracht. Vielmehr beschließt der Rat durch Abstimmung gem. § 66 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

Da es sich um eine innerorganisatorische Angelegenheit des Rates handelt, bedarf es keiner Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.

 

Edgar Weiss, WB, stellt den Änderungsantrag, dass in die Verbandsversammlung des OOWV entgegen der im Beschlussvorschlag genannten Ratsmitglieder neben dem BGM ein junges Ratsmitglied entsendet wird, welches aber in keinem beruflichen Interessenkonflikt zum OOWV steht.

 

Der Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

 

Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: