Sitzung: 25.02.2019 Rat
Beschluss: Nichtbefassung
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: AN/004/2019/1
Sachverhalt:
Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft,
Fremdenverkehr, Planung und Bau am 16.01.2019 seitens der Fraktion WB
vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Inhalt und die Auswirkungen
des RROP – Bereich Vorranggebiet Kabeltrasse und Umspannwerk – mit dem Ziel der
Durchsetzung der diesbezüglichen Ratsbeschlüsse zu überprüfen und öffentlich
(zeitnah) vorzustellen.
Das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP in der Fassung vom 26.09.2017) hat u.a. als Ziel der Raumordnung
unter Abschnitt 4.2, Ziffer 07, Satz 20 definiert, dass für die
Energieübertragung im Hochspannungsnetz mit einer Nennspannung von 110 kV oder
weniger die Leitungstrassen zu sichern und in den Regionalen
Raumordnungsprogrammen der Landkreise als Vorranggebiete Leitungstrasse
festzulegen sind. Der Landkreis Aurich musste dieser Vorgabe zwingend
entsprechen und hat das dann auch unter Abschnitt 4.2.1., Ziffer 01, Satz 1 in
der beschreibenden Darstellung und in der zeichnerischen Darstellung
übernommen. Bereits das LROP 2012 hat diese Vorgaben gemacht. Sollten
umsetzbare Alternativen (u.a. planerisch, finanziell) für eine neue 110 kV –
Trasse und für einen neuen Standort Umspannwerk vorliegen, so kann man sich
sicher sein, dass alle Verantwortlichen an dem gleichen Strang ziehen und das
Bestreben haben derartige Planungen umzusetzen. Von den Zielen der Raumordnung
können dann gem. § 8 des Nds. Raumordnungsgesetzes in einem sogenannten
Zielabweichungsverfahren Abweichungen im Einvernehmen mit den in ihren Belangen
berührten öffentlichen Stellen und im Benehmen mit der betroffenen Gemeinde
zugelassen werden.
Die Notwendigkeit für weitere Beschlüsse wird derzeit nicht gesehen,
zumal die Beratungen sowie die Beschlüsse zum Thema Verlegung Umspannwerk und
110–kV–Leitung u.a. in diesem Ausschuss am 15.02.2017 und im Rat am 29.5.2017
gezeigt haben, dass der komplette Rat hinter einer Auslagerung des UW und der
Hochspannungsleitung aus dem zentralen Stadtgebiet steht. Auch die
seinerzeitigen Forderungen die Thematik in die Rahmenplanung Wiesmoor – Südwest
mit aufzunehmen wurden erfüllt.
In der Fachausschusssitzung am 16.01.2019 wurde sehr eindrucksvoll vom
Antragsteller darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Darstellung im
RROP nunmehr jegliche Planungsmöglichkeiten sowie Baumaßnahmen für den
Wohnungsbau in einem Bereich von 400 m beidseitig der Leitung nicht mehr
möglich seien. Dieses ist so nicht richtig. Unter Berücksichtigung gewisser
Immissionsschutzabstände, wenn überhaupt, ist eine Bebauung sicherlich
nachwievor möglich. In jüngster Vergangenheit wurden sogar direkt unterhalb der
Leitung zwei weitere Wohnhäuser im Stadtgebiet errichtet. Die Abstandsregelung
400 m kommt aus den Vorgaben der Landesraumordnung und tauchte dort erstmals im
LROP 2012 auf. Im aktuellen LROP sind gem. Abschnitt 4.2, Ziffer 07, Satz 6
Trassen für neu zu errichtende Höchstspannungsfreileitungen so zu planen, dass
die Leitungen einen Absatnd von mindestens 400 m zu Wohngebäuden einhalten
können, wenn diese Wohngebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im
unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB liegen und diese Gebiete dem
Wohnen dienen. Die 110 –kV-Leitung ist eine Hochspannungsleitung,
Höchstspannungsleitungen sind beispielsweise die 220-kV-Leitung Conneforde –
Emden oder die geplante 380 – kV – Leitung Conneforde – Emden am Rande von
Zwischenbergen.
Marion Fick-Tiggers, FDP/ödp, sowie Ewa Gall, SPD, verlassen um 21:23 Uhr
den Sitzungssaal.
Der Antrag wird vom Antragssteller eingebracht.
Heiner Eisenhauer, SPD, stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den
Antrag der Fraktion WB mit Nichtbefassung abzulehnen.
Der Antrag auf Nichtbefassung wird mit 23 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
Abstimmungsergebnis: