Beschluss: Nichtbefassung

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

 

Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am 16.01.2019 seitens der Fraktion WB vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Inhalt und die Auswirkungen des RROP – Bereich Vorranggebiet Kabeltrasse und Umspannwerk – mit dem Ziel der Durchsetzung der diesbezüglichen Ratsbeschlüsse zu überprüfen und öffentlich (zeitnah) vorzustellen.

 

Das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen  (LROP in der Fassung vom 26.09.2017) hat u.a. als Ziel der Raumordnung unter Abschnitt 4.2, Ziffer 07, Satz 20 definiert, dass für die Energieübertragung im Hochspannungsnetz mit einer Nennspannung von 110 kV oder weniger die Leitungstrassen zu sichern und in den Regionalen Raumordnungsprogrammen der Landkreise als Vorranggebiete Leitungstrasse festzulegen sind. Der Landkreis Aurich musste dieser Vorgabe zwingend entsprechen und hat das dann auch unter Abschnitt 4.2.1., Ziffer 01, Satz 1 in der beschreibenden Darstellung und in der zeichnerischen Darstellung übernommen. Bereits das LROP 2012 hat diese Vorgaben gemacht. Sollten umsetzbare Alternativen (u.a. planerisch, finanziell) für eine neue 110 kV – Trasse und für einen neuen Standort Umspannwerk vorliegen, so kann man sich sicher sein, dass alle Verantwortlichen an dem gleichen Strang ziehen und das Bestreben haben derartige Planungen umzusetzen. Von den Zielen der Raumordnung können dann gem. § 8 des Nds. Raumordnungsgesetzes in einem sogenannten Zielabweichungsverfahren Abweichungen im Einvernehmen mit den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und im Benehmen mit der betroffenen Gemeinde zugelassen werden.

 

Die Notwendigkeit für weitere Beschlüsse wird derzeit nicht gesehen, zumal die Beratungen sowie die Beschlüsse zum Thema Verlegung Umspannwerk und 110–kV–Leitung u.a. in diesem Ausschuss am 15.02.2017 und im Rat am 29.5.2017 gezeigt haben, dass der komplette Rat hinter einer Auslagerung des UW und der Hochspannungsleitung aus dem zentralen Stadtgebiet steht. Auch die seinerzeitigen Forderungen die Thematik in die Rahmenplanung Wiesmoor – Südwest mit aufzunehmen wurden erfüllt.

 

In der Fachausschusssitzung am 16.01.2019 wurde sehr eindrucksvoll vom Antragsteller darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Darstellung im RROP nunmehr jegliche Planungsmöglichkeiten sowie Baumaßnahmen für den Wohnungsbau in einem Bereich von 400 m beidseitig der Leitung nicht mehr möglich seien. Dieses ist so nicht richtig. Unter Berücksichtigung gewisser Immissionsschutzabstände, wenn überhaupt, ist eine Bebauung sicherlich nachwievor möglich. In jüngster Vergangenheit wurden sogar direkt unterhalb der Leitung zwei weitere Wohnhäuser im Stadtgebiet errichtet. Die Abstandsregelung 400 m kommt aus den Vorgaben der Landesraumordnung und tauchte dort erstmals im LROP 2012 auf. Im aktuellen LROP sind gem. Abschnitt 4.2, Ziffer 07, Satz 6 Trassen für neu zu errichtende Höchstspannungsfreileitungen so zu planen, dass die Leitungen einen Absatnd von mindestens 400 m zu Wohngebäuden einhalten können, wenn diese Wohngebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB liegen und diese Gebiete dem Wohnen dienen. Die 110 –kV-Leitung ist eine Hochspannungsleitung, Höchstspannungsleitungen sind beispielsweise die 220-kV-Leitung Conneforde – Emden oder die geplante 380 – kV – Leitung Conneforde – Emden am Rande von Zwischenbergen.

 

Marion Fick-Tiggers, FDP/ödp, sowie Ewa Gall, SPD, verlassen um 21:23 Uhr den Sitzungssaal.

 

Der Antrag wird vom Antragssteller eingebracht.

 

Heiner Eisenhauer, SPD, stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag der Fraktion WB mit Nichtbefassung abzulehnen.

 

Der Antrag auf Nichtbefassung wird mit 23 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.


Abstimmungsergebnis: