Sitzung: 25.02.2019 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/028/2019
Beschlussvorschlag:
Für die Baugebiete A 24 und A 25 südlich des Amselweges wird als
Schuleinzugsbereich die Grundschule Wiesmoor-Mitte festgelegt. Als
Schuleinzugsbereich für das künftige Baugebiet A 26 wird die Grundschule Am
Fehnkanal festgelegt.
Die Baugebiete A 24, A 25 und A 26 werden in den Wahlbezirk Wiesmoor-Mitte-Süd (Wahlbezirk 13) eingegliedert.
Sachverhalt:
Für die Baugebiete A 24 (Kiebitz- und Möwenweg) und A 25 (noch in der
Erschließung befindlich) sowie künftig A 26 ist eine Festlegung der
Schuleinzugsbereiche und der Wahlbezirke nötig. Grund hierfür ist, dass die
genannten Gebiete wie auch die bereits vorhandenen Stichstraßen südlich des
Amselweges in Mullberg liegen, größtenteils jedoch bereits jetzt und auch
künftig nach Wiesmoor-Mitte ausgerichtet sind.
Im Hinblick auf die Bautätigkeit und die im Mai anstehenden Wahlen ist
nunmehr eine zunächst vorläufige Festlegung der Schuleinzugsbereiche und
Wahlbezirke erforderlich. Folgende Zuordnung ist vorgesehen:
a)
Schuleinzugsbereich
Die Baugebiete A 24 (Kiebitz- und
Möwenweg) und A 25 (noch in der Erschließung) mit insgesamt rd. 90 Grundstücken
sollten dem Schuleinzugsbereich der Grundschule Wiesmoor-Mitte zugeordnet
werden. Grund hierfür ist die Einheitlichkeit mit den Stichstraßen südlich des
Amselweges bis zum jetzigen Kiebitzweg, welche auch allesamt der Grundschule
Wiesmoor-Mitte zugeordnet sind. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls die Grenze
des Schuleinzugsbereiches nördlich des Amselweges zu begradigen, indem einige
wenige Grundstücke folgerichtig der Grundschule Wiesmoor-Mitte zugordnet
werden.
Das sich westlich künftig
anschließende Baugebiet A 26 mit rd. 100 Grundstücken sollte künftig dem
Schuleinzugsbereich der Grundschule Am Fehnkanal zugeordnet werden. Dieses
Baugebiet wird vornehmlich von der Mullberger Straße aus über eine noch
herzustellende Erschließungsstraße in Höhe des Abbruchhauses Mullberger Straße
39 erschlossen werden. Hier liegt bereits jetzt die Grenze zwischen den
Schuleinzugsbereichen Grundschule Wiesmoor-Mitte und der Grundschule Am
Fehnkanal. Eine trennscharfe Festlegung im Baugebiet A 26 wird erfolgen, wenn
hierfür die endgültigen Planungen abgeschlossen sind.
Die Verwaltung befindet sich
derzeit in endgültigen Abstimmungsgesprächen mit den beteiligten Grundschulen
und dem Stadtelternrat. Eine Zustimmung wird erwartet.
Für die Kirchengemeinden könnte es
gegebenenfalls sinnvoll sein, dass sich deren Grenzen in etwa mit den
Schuleinzugsbereichen decken. Entsprechende Abstimmungsgespräche laufen auch
hier.
Der genaue Zuschnitt der
Schuleinzugsbereiche in diesem Gebiet ist aus der beigefügten Planskizze
ersichtlich.
Seitens der Verwaltung ist geplant,
nach Abschluss der Planungen für alle drei Baugebiete in diesem Bereich die
Schuleinzugsbereiche in einer gesonderten noch zu beschließenden Satzung
festzuschreiben.
b)
Wahlbezirk
Die Baugebiete A 24 und A 25
sollten dem Wahlbezirk Wiesmoor-Mitte-Süd zugeordnet werden. Dieser umfasst
bereits jetzt das Gebiet zwischen Narzissenstraße, Wolfsweg, Amselweg mit
seinen südlichen Stichstraßen und Mullberger Straße mit Ausnahme der
Marktstraße und dem Wahllokal im Brückenhaus. Auch das künftige Baugebiet A 26
ist diesem Gebiet formal
zunächst zuzuordnen. Eine Zuordnung dieser Gebiete in den bestehenden
Wahlbezirk Mullberg ist nicht ratsam, da dieser bereits jetzt einen der größten
innerhalb Wiesmoors darstellt. Mit fortschreitender Bautätigkeit in diesen
Gebieten kann es langfristig nötig werden, für diesen Bereich einen eigenen
Wahlbezirk innerhalb Mullbergs zu bilden. Hierüber wird zu gegebener Zeit
jedoch zu entscheiden sein.
Der jetzige
Zuschnitt des Wahlbezirkes ist ebenfalls aus der beigefügten Planskizze ersichtlich.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: