Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Für die Baugebiete A 24 und A 25 südlich des Amselweges wird als Schuleinzugsbereich die Grundschule Wiesmoor-Mitte festgelegt. Als Schuleinzugsbereich für das künftige Baugebiet A 26 wird die Grundschule Am Fehnkanal festgelegt.

 

Die Baugebiete A 24, A 25 und A 26 werden in den Wahlbezirk Wiesmoor-Mitte-Süd (Wahlbezirk 13) eingegliedert.  


Sachverhalt:

 

Für die Baugebiete A 24 (Kiebitz- und Möwenweg) und A 25 (noch in der Erschließung befindlich) sowie künftig A 26 ist eine Festlegung der Schuleinzugsbereiche und der Wahlbezirke nötig. Grund hierfür ist, dass die genannten Gebiete wie auch die bereits vorhandenen Stichstraßen südlich des Amselweges in Mullberg liegen, größtenteils jedoch bereits jetzt und auch künftig nach Wiesmoor-Mitte ausgerichtet sind.

 

Im Hinblick auf die Bautätigkeit und die im Mai anstehenden Wahlen ist nunmehr eine zunächst vorläufige Festlegung der Schuleinzugsbereiche und Wahlbezirke erforderlich. Folgende Zuordnung ist vorgesehen:

 

a)       Schuleinzugsbereich

Die Baugebiete A 24 (Kiebitz- und Möwenweg) und A 25 (noch in der Erschließung) mit insgesamt rd. 90 Grundstücken sollten dem Schuleinzugsbereich der Grundschule Wiesmoor-Mitte zugeordnet werden. Grund hierfür ist die Einheitlichkeit mit den Stichstraßen südlich des Amselweges bis zum jetzigen Kiebitzweg, welche auch allesamt der Grundschule Wiesmoor-Mitte zugeordnet sind. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls die Grenze des Schuleinzugsbereiches nördlich des Amselweges zu begradigen, indem einige wenige Grundstücke folgerichtig der Grundschule Wiesmoor-Mitte zugordnet werden.

Das sich westlich künftig anschließende Baugebiet A 26 mit rd. 100 Grundstücken sollte künftig dem Schuleinzugsbereich der Grundschule Am Fehnkanal zugeordnet werden. Dieses Baugebiet wird vornehmlich von der Mullberger Straße aus über eine noch herzustellende Erschließungsstraße in Höhe des Abbruchhauses Mullberger Straße 39 erschlossen werden. Hier liegt bereits jetzt die Grenze zwischen den Schuleinzugsbereichen Grundschule Wiesmoor-Mitte und der Grundschule Am Fehnkanal. Eine trennscharfe Festlegung im Baugebiet A 26 wird erfolgen, wenn hierfür die endgültigen Planungen abgeschlossen sind.

 

Die Verwaltung befindet sich derzeit in endgültigen Abstimmungsgesprächen mit den beteiligten Grundschulen und dem Stadtelternrat. Eine Zustimmung wird erwartet.

Für die Kirchengemeinden könnte es gegebenenfalls sinnvoll sein, dass sich deren Grenzen in etwa mit den Schuleinzugsbereichen decken. Entsprechende Abstimmungsgespräche laufen auch hier.

Der genaue Zuschnitt der Schuleinzugsbereiche in diesem Gebiet ist aus der beigefügten Planskizze ersichtlich.

 

Seitens der Verwaltung ist geplant, nach Abschluss der Planungen für alle drei Baugebiete in diesem Bereich die Schuleinzugsbereiche in einer gesonderten noch zu beschließenden Satzung festzuschreiben.

 

b)       Wahlbezirk

 

Die Baugebiete A 24 und A 25 sollten dem Wahlbezirk Wiesmoor-Mitte-Süd zugeordnet werden. Dieser umfasst bereits jetzt das Gebiet zwischen Narzissenstraße, Wolfsweg, Amselweg mit seinen südlichen Stichstraßen und Mullberger Straße mit Ausnahme der Marktstraße und dem Wahllokal im Brückenhaus. Auch das künftige Baugebiet A 26 ist diesem                Gebiet formal zunächst zuzuordnen. Eine Zuordnung dieser Gebiete in den bestehenden Wahlbezirk Mullberg ist nicht ratsam, da dieser bereits jetzt einen der größten innerhalb Wiesmoors darstellt. Mit fortschreitender Bautätigkeit in diesen Gebieten kann es langfristig nötig werden, für diesen Bereich einen eigenen Wahlbezirk innerhalb Mullbergs zu bilden. Hierüber wird zu gegebener Zeit jedoch zu entscheiden sein.

 

                Der jetzige Zuschnitt des Wahlbezirkes ist ebenfalls aus der beigefügten Planskizze         ersichtlich.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: