Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der geänderte Antrag der Gruppe FDP/ödp auf Einstellung von je 1 Mio. € in den Jahren 2020, 2021 und 2022, jeweils mit einer Verpflichtungsermächtigung, für die Sanierung des Birkhahnwegs wird abgelehnt.

 

Es werden 35.000 € in den Haushalt 2019 eingeplant, um einen Antrag auf einen GVFG-Zuschuss stellen zu können.

 

Die erforderlichen Anträge für die Ausbaumaßnahme Birkhahnweg sind unverzüglich zu erledigen und die notwendigen Genehmigungen zu beantragen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gruppe FDP/ödp hat ursprünglich beantragt, für die Sanierung des Birkhahnweges 2,5 Mio. € im Haushalt 2019 bereit zu stellen. Da kein Finanzierungsvorschlag gemacht wurde, muss die Maßnahme fast vollständig durch Kredite finanziert werden. Der durch Straßenausbaubeiträge zu finanzierende Anteil kann noch nicht bestimmt werden.

 

Der Antrag wurde vom Ausschuss für Haushalt unf Finanzen in die Fraktionen verwiesen und sollte in die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2019 mit aufgenommen werden.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Maßnahme ohne GVFG-Zuschüsse nicht zu realisieren ist. Deshalb sind im Haushalt 2019 entsprechende Mittel aufgenommen worden, um den Antrag stellen zu können.

 

Im Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat der Antragsteller den Antrag zurückgezogen und folgenden Änderungsantrag gestellt: Für die Sanierung des Birkhahnweges sollen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils 1 Mio. € an Verpflichtigungsermächtigungen eingeplant werden. Dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt.

 

Der Fachausschuss hat empfohlen, 35.000 € in den Haushalt 2019 einzuplanen, um einen Antrag auf einen GVFG-Zuschuss stellen zu können.

 

Im Fachausschuss wurde außerdem folgender Ergänzungsantrag gestellt: Die erforderlichen Anträge für die Ausbaumaßnahme Birkhahnweg sind unverzüglich zu erledigen und die notwendigen Genehmigungen zu beantragen.

 

Der Antrag wird durch den Antragssteller eingebracht.

 

Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: