Sitzung: 25.02.2019 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/215/2018/2
Beschlussvorschlag:
Der geänderte Antrag der Gruppe FDP/ödp auf Einstellung von je 1 Mio. €
in den Jahren 2020, 2021 und 2022, jeweils mit einer
Verpflichtungsermächtigung, für die Sanierung des Birkhahnwegs wird abgelehnt.
Es werden 35.000 € in den Haushalt 2019 eingeplant, um einen Antrag auf
einen GVFG-Zuschuss stellen zu können.
Die
erforderlichen Anträge für die Ausbaumaßnahme Birkhahnweg sind unverzüglich zu
erledigen und die notwendigen Genehmigungen zu beantragen.
Sachverhalt:
Die Gruppe FDP/ödp hat ursprünglich beantragt, für die Sanierung des
Birkhahnweges 2,5 Mio. € im Haushalt 2019 bereit zu stellen. Da kein
Finanzierungsvorschlag gemacht wurde, muss die Maßnahme fast vollständig durch
Kredite finanziert werden. Der durch Straßenausbaubeiträge zu finanzierende
Anteil kann noch nicht bestimmt werden.
Der Antrag wurde vom Ausschuss für Haushalt unf Finanzen in die
Fraktionen verwiesen und sollte in die Haushaltsberatungen für den Haushalt
2019 mit aufgenommen werden.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Maßnahme ohne GVFG-Zuschüsse
nicht zu realisieren ist. Deshalb sind im Haushalt 2019 entsprechende Mittel
aufgenommen worden, um den Antrag stellen zu können.
Im Ausschuss
für Haushalt und Finanzen hat der Antragsteller den Antrag zurückgezogen und
folgenden Änderungsantrag gestellt: Für die Sanierung des Birkhahnweges sollen
in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils 1 Mio. € an
Verpflichtigungsermächtigungen eingeplant werden. Dieser Änderungsantrag wurde
abgelehnt.
Der
Fachausschuss hat empfohlen, 35.000 €
in den Haushalt 2019 einzuplanen, um einen Antrag auf einen GVFG-Zuschuss
stellen zu können.
Im
Fachausschuss wurde außerdem folgender Ergänzungsantrag gestellt: Die
erforderlichen Anträge für die Ausbaumaßnahme Birkhahnweg sind unverzüglich zu
erledigen und die notwendigen Genehmigungen zu beantragen.
Der Antrag
wird durch den Antragssteller eingebracht.
Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: