Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Veränderungssperre wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Im Hinblick auf zwei Bauanträge für großflächige Werbeanlagen vor allem für Fremdwerbung im Stadtgebiet hat sich der Verwaltungsausschuss mit der Erstellung einer Werbeanlagengestaltungssatzung auseinandergesetzt. Der Verwaltungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 05.02.2018 und am 18.02.2019 gem. § 2 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 84 Absatz 3 Nr. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) nunmehr beschlossen, für den Kernbereich der Stadt Wiesmoor mit seinen Zufahrtsstraßen eine Werbeanlagengestaltungssatzung aufzustellen. Ziel der Satzung ist es, der gestalterischen Entwertung des Ortsbildes durch eine unkontrollierte Anhäufung von Werbeanlagen entgegenzuwirken und ein verträgliches Miteinander von Werbeanlagen und Baukörpern zu erreichen. Dabei verkennt die Stadt Wiesmoor nicht, dass Werbung für Gewerbetreibende unerlässlich ist. Die Werbeanlagen sollten aber so gestaltet werden, dass sie sich in das Ortsbild einfügen und der städtebauliche Charakter erkennbar bleibt. Dadurch soll das gewachsene, geprägte Ortsbild von Wiesmoor städtebaulich und gestalterisch erhalten und gestärkt werden. Dieses ist u.a. auch das Ziel des neuen Einzelhandelkonzeptes für die Stadt, welches in der Ratssitzung am 26.02.2018 beschlossen wurde. Für die Sicherung des Wiesmoorer Einzelhandelsstandortes wird im Konzept von einer qualitativen Aufwertung des Hauptzentrums gesprochen. Da Werbung auch wechselnden Modetrends unterworfen, sowie von der Art der angebotenen Ware/Dienstleistung und von ästhetischen Vorstellungen abhängig ist, würde eine bis ins Detail gehende Bauvorschrift in relativ kurzer Zeit überholt sein. Deshalb soll die Satzung auf den Ausschluss bestimmter Farben und anderer bis ins Detail gegehender Gestaltungsvorgaben verzichten und beschränkt sich auf städtebauliche Anforderungen wie Gliederung, Größenordnung o.ä. Fremdwerbeanlagen bestimmen immer mehr das Bild im Stadtbereich und sollten daher ausgeschlossen werden. Bestehende genehmigte Werbeanlagen unterliegen dem Bestandsschutz und sind von dieser Satzung ausgenommen. Der angedachte Geltungsbereich der Satzung ist dieser Vorlage beigefügt. Da zu befürchten ist, dass das Ortsbild durch weitere u.a. großflächige Werbeanlagen negativ beeinträchtigt werden kann, sollte nunmehr eine Veränderungssperre gem. den Vorgaben des Baugesetzbuches erlassen werden. Seitens des Verwaltungsausschusses liegt hierzu ein Empfehlungsbeschluss vom 18.02.2019 vor.

 

Ein entsprechender Entwurf einer Satzung für eine Veränderungssperre wurde während der Sitzung den Ratsmitgliedern ausgehändigt.

 

Hinweis des Protokollführers:

Der Entwurf der Satzung der Stadt Wiesmoor für eine Veränderungssperre ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: