Sitzung: 25.02.2019 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/037/2019/1
Beschlussvorschlag:
Die Veränderungssperre wird beschlossen.
Sachverhalt:
Im
Hinblick auf zwei Bauanträge für großflächige Werbeanlagen vor allem für
Fremdwerbung im Stadtgebiet hat sich der Verwaltungsausschuss mit der
Erstellung einer Werbeanlagengestaltungssatzung auseinandergesetzt. Der Verwaltungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 05.02.2018 und am
18.02.2019 gem. § 2 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 84 Absatz 3 Nr. 2 der
Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) nunmehr beschlossen, für den Kernbereich
der Stadt Wiesmoor mit seinen Zufahrtsstraßen eine
Werbeanlagengestaltungssatzung aufzustellen. Ziel der Satzung ist es, der
gestalterischen Entwertung des Ortsbildes durch eine unkontrollierte Anhäufung
von Werbeanlagen entgegenzuwirken und ein verträgliches Miteinander von
Werbeanlagen und Baukörpern zu erreichen. Dabei verkennt die Stadt Wiesmoor
nicht, dass Werbung für Gewerbetreibende unerlässlich ist. Die Werbeanlagen
sollten aber so gestaltet werden, dass sie sich in das Ortsbild einfügen und
der städtebauliche Charakter erkennbar bleibt. Dadurch soll das gewachsene,
geprägte Ortsbild von Wiesmoor städtebaulich und gestalterisch erhalten und
gestärkt werden. Dieses ist u.a. auch das Ziel des neuen Einzelhandelkonzeptes
für die Stadt, welches in der Ratssitzung am 26.02.2018 beschlossen wurde. Für
die Sicherung des Wiesmoorer Einzelhandelsstandortes wird im Konzept von einer
qualitativen Aufwertung des Hauptzentrums gesprochen. Da Werbung auch
wechselnden Modetrends unterworfen, sowie von der Art der angebotenen
Ware/Dienstleistung und von ästhetischen Vorstellungen abhängig ist, würde eine
bis ins Detail gehende Bauvorschrift in relativ kurzer Zeit überholt sein.
Deshalb soll die Satzung auf den Ausschluss bestimmter Farben und anderer bis
ins Detail gegehender Gestaltungsvorgaben verzichten und beschränkt sich auf
städtebauliche Anforderungen wie Gliederung, Größenordnung o.ä.
Fremdwerbeanlagen bestimmen immer mehr das Bild im Stadtbereich und sollten
daher ausgeschlossen werden. Bestehende genehmigte Werbeanlagen unterliegen dem
Bestandsschutz und sind von dieser Satzung ausgenommen. Der angedachte
Geltungsbereich der Satzung ist dieser Vorlage beigefügt. Da zu befürchten ist,
dass das Ortsbild durch weitere u.a. großflächige Werbeanlagen negativ
beeinträchtigt werden kann, sollte nunmehr eine Veränderungssperre gem. den
Vorgaben des Baugesetzbuches erlassen werden. Seitens des
Verwaltungsausschusses liegt hierzu ein Empfehlungsbeschluss vom 18.02.2019
vor.
Ein entsprechender Entwurf einer
Satzung für eine Veränderungssperre wurde während der Sitzung den
Ratsmitgliedern ausgehändigt.
Hinweis des Protokollführers:
Der Entwurf der Satzung der Stadt
Wiesmoor für eine Veränderungssperre ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: