Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Dem in der Sitzung vorgestellten Lärmaktionsplan wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung der Unterlagen zu veranlassen.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Richtlinie 2002/49/EG hat das Europäische Parlament den Lärmschutz als ein Teilziel zur Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus festgelegt. Hierbei ist der Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme bezeichnet worden.

 

Vor diesem Hintergrund wurde ein EU-einheitliches Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festgesetzt, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Allerdings sind hierbei keine Grenzwerte festgesetzt worden, die von den jeweiligen Mitgliedsstaaten einzuhalten sind.

 

Als Maßnahmen sind zunächst die Lärmbelastungen anhand von Lärmkarten nach gemeinsamen Bewertungsmethoden zu ermitteln. Im Anschluss daran ist die Öffentlichkeit zu informieren und ggf. sind Lärmaktionspläne aufzustellen.

 

Hierzu waren zunächst bis zum 30.06.2017 strategische Lärmkarten zu erarbeiten. Dies galt für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz pro Jahr und die Umgebung von Großflughäfen mit über 50.000 Flugbewegungen pro Jahr. Die strategischen Lärmkarten werden von der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) erarbeitet.

 

Bis zum 18.07.2018 sollten durch die Kommunen die Lärmaktionspläne erarbeitet werden.

 

Bei den strategischen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen erhält das ZUS LLGS die Verkehrsdaten mit den Verkehrsmengen über die NLSTBV aufgrund der regelmäßig durchgeführten Verkehrszählungen. Anhand dieser werden dann für sämtliche Kommunen in Niedersachsen die Belastungen ermittelt. Diese Zahlen sollten ursprünglich bis Ende 2016 geliefert werden, wurden dem ZUS LLGS aber erst Anfang 2018 übermittelt, so dass erst im Anschluss daran die entsprechenden Belastungen ermittelt werden konnten.

 

Die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten liegen seit April 2018 vor, so dass nach Vorstellung der Ergebnisse im Mai 2018 die Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen konnten.

 

Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den für die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie gewählten Lärmwerten um Auslösewerte handelt, die auch nicht mit den in Deutschland geltenden Grenzwerten verglichen werden können, da beide Werte durch unterschiedliche Verfahren ermittelt werden. Zudem ergeben sich aus den Lärmaktionsplänen aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmethoden auch keine Verpflichtungen für den Straßenbaulastträger, darin aufgeführte Maßnahmen umzusetzen.

 

Für die Stadt Wiesmoor kann festgestellt werden, dass die vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz empfohlenen Auslösewerte von 70/60 dB(A) Tag/Nacht, nicht überschritten werden. Vor diesem Hintergrund werden im Lärmaktionsplan, der von der Stadt Wiesmoor aufgestellt wird, nur geringfüge Maßnahmen aufgeführt.

 

Da aufgrund der verspätet vorgelegten Verkehrsmengen die Erarbeitung der strategischen Lärmkarten auch erst später erfolgen konnte, hat zur Folge, dass das Land für die Erarbeitung der Lärmaktionspläne eine Frist bis zum 30.04.2019 gesetzt hat.

 

Gemeinsam mit dem Büro RP Schalltechnik, Osnabrück, wird der Entwurf eines Lärmaktionsplanes erarbeitet, der in der Sitzung dann vorgestellt wird.

 

Nach Anerkennung des Entwurfs ist die Öffentlichkeit zu informieren und Gelegenheit zu geben, sich zu beteiligen. Vorschriften, in welcher Form diese Beteiligung zu erfolgen hat, bestehen nicht. So können Anhörungs- oder Erörterungstermine, Workshops, oder andere Möglichkeiten je nach Anzahl der betroffenen Personen genutzt werden, um die Öffentlichkeit zu informieren. Seitens der Stadt Wiesmoor wird vorgesehen, die Öffentlichkeit durch die Auslegung des Lärmaktionsplans zu informieren. Für die Dauer von einem Monat werden die Unterlagen ausgelegt und auf der Internetseite der Stadt Wiesmoor bereitgestellt, so dass die Öffentlichkeit Gelegenheit hat, sich entsprechend dem Beteiligungsverfahren zur Bauleitplanung zu informieren und zu beteiligen. In der nächst möglichen Sitzung des Rates soll dann der Beschluss über den Lärmaktionsplan nach Behandlung etwaig eingegangener Stellungnahmen erfolgen und dann anschließend dem Ministerium in Hannover vorgelegt werden.

 

Das Ausschussmitglied Joh. Saathoff (SPD) nimmt ab 15:44 Uhr an der Sitzung teil.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) eröffnet den Tagesordnungspunkt.

Nach einleitenden Worten der Verwaltung stellt das Sachverständigenbüro RP Schalltechnik, Herr Ralf Pröpper, aus Osnabrück, den Entwurf des Lärmaktionsplanes vor.

Herr Pröpper erläutert, dass die Erstellung des Lärmaktionsplanes auf der EU-Richtlinie RL 2002/49 fußt. Die Datengrundlage von Lärmaktionsplänen sind nicht Berechnungen, sondern vorliegende Verkehrsdaten. Die Daten werden durch das Gewerbeaufsichtsamt 

Für Wiesmoor sind stammen die Daten von Verkehrszählungen aus dem Jahr 2015.

Die Daten sind unter www.umweltkarten-niedersachsen.de/umweltkarten online abrufbar.

 

Zwar werden die gemäß EU-Richtlinie erforderlichen 8000 KFZ / Tag in Wiesmoor nicht erreicht, jedoch ist die Stadt Wiesmoor auf Grund der Meldung der Daten durch die NLBSTV zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.

Nach Auswertung der vorliegenden Daten zeigt sich, dass in den untersuchten Bereichen die Grenzwerte weder an der B436 Bereich Kreuzung L12 in Richtung Friedeburg noch an der L12 in Richtung Uplengen überschritten werden.

Die Daten sind der Anlage Entwurf Lärmaktionsplan zu entnehmen.

 

Eine Aktualisierung der Lärmaktionspläne hat alle fünf Jahre zu erfolgen, da sich Verkehrsdaten stetig ändern.

 

Es sind somit keine zwingenden Maßnahmen erforderlich.

 

 

Eine entsprechende Mitteilung an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz wird in Form einer Kurzfassung des Lärmaktionsplanes im Anschluss einer Beschlussfassung durch die politischen Gremien des Stadt Wiesmoor gesandt.

 

Das Ausschussvorsitzende eröffnet nach der Vorstellung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes die Aussprache.

 

Aus der Ausschussmitte wird gefragt, in welcher Form die Öffentlichkeit beteiligt wird.

Die Verwaltung antwortet, dass es analog der Bauleitplanung eine Beteiligung der Öffentlichkeit

in Form einer öffentlichen Auslegung geben wird.

 

Die Frage, ob Gewerbelärm an frequentierten Straßen nicht berücksichtigt werde, wird durch das Fachbüro bejaht.

 

Im Anschluss an die Aussprache lässt der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) gemäß

dem vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Der Beschluss erfolgt mehrheitlich.

 

BGM Völler, Herr Pröpper (RP Schalltechnik), Frau Fick-Tiggers (ÖDP) sowie Frau Engelbrecht (Verwaltung) verlassen die Sitzung um 16:11.


Abstimmungsergebnis: