Sitzung: 23.04.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/067/2019
Beschlussvorschlag:
Dem in der Sitzung vorgestellten Lärmaktionsplan wird zugestimmt. Die
Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung der Unterlagen zu
veranlassen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Richtlinie 2002/49/EG hat das Europäische Parlament den
Lärmschutz als ein Teilziel zur Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und
Umweltschutzniveaus festgelegt. Hierbei ist der Umgebungslärm als eines der
größten Umweltprobleme bezeichnet worden.
Vor diesem Hintergrund wurde ein EU-einheitliches Konzept zur Bewertung
und Bekämpfung von Umgebungslärm festgesetzt, um schädliche Auswirkungen und
Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu
vermindern. Allerdings sind hierbei keine Grenzwerte festgesetzt worden, die
von den jeweiligen Mitgliedsstaaten einzuhalten sind.
Als Maßnahmen sind zunächst die Lärmbelastungen anhand von Lärmkarten
nach gemeinsamen Bewertungsmethoden zu ermitteln. Im Anschluss daran ist die
Öffentlichkeit zu informieren und ggf. sind Lärmaktionspläne aufzustellen.
Hierzu waren zunächst bis zum 30.06.2017 strategische Lärmkarten zu
erarbeiten. Dies galt für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz pro Jahr und die
Umgebung von Großflughäfen mit über 50.000 Flugbewegungen pro Jahr. Die
strategischen Lärmkarten werden von der Zentralen Unterstützungsstelle
Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) erarbeitet.
Bis zum 18.07.2018 sollten durch die Kommunen die Lärmaktionspläne
erarbeitet werden.
Bei den strategischen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen erhält das ZUS
LLGS die Verkehrsdaten mit den Verkehrsmengen über die NLSTBV aufgrund der
regelmäßig durchgeführten Verkehrszählungen. Anhand dieser werden dann für
sämtliche Kommunen in Niedersachsen die Belastungen ermittelt. Diese Zahlen
sollten ursprünglich bis Ende 2016 geliefert werden, wurden dem ZUS LLGS aber
erst Anfang 2018 übermittelt, so dass erst im Anschluss daran die entsprechenden
Belastungen ermittelt werden konnten.
Die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten liegen seit April 2018 vor,
so dass nach Vorstellung der Ergebnisse im Mai 2018 die Kommunen
Lärmaktionspläne aufstellen konnten.
Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den für die Umsetzung der
EU-Umgebungslärmrichtlinie gewählten Lärmwerten um Auslösewerte handelt, die
auch nicht mit den in Deutschland geltenden Grenzwerten verglichen werden
können, da beide Werte durch unterschiedliche Verfahren ermittelt werden. Zudem
ergeben sich aus den Lärmaktionsplänen aufgrund der unterschiedlichen
Berechnungsmethoden auch keine Verpflichtungen für den Straßenbaulastträger,
darin aufgeführte Maßnahmen umzusetzen.
Für die Stadt Wiesmoor kann festgestellt werden, dass die vom Niedersächsischen
Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz empfohlenen Auslösewerte
von 70/60 dB(A) Tag/Nacht, nicht überschritten werden. Vor diesem Hintergrund
werden im Lärmaktionsplan, der von der Stadt Wiesmoor aufgestellt wird, nur
geringfüge Maßnahmen aufgeführt.
Da aufgrund der verspätet vorgelegten Verkehrsmengen die Erarbeitung der
strategischen Lärmkarten auch erst später erfolgen konnte, hat zur Folge, dass
das Land für die Erarbeitung der Lärmaktionspläne eine Frist bis zum 30.04.2019
gesetzt hat.
Gemeinsam mit dem Büro RP Schalltechnik, Osnabrück, wird der Entwurf
eines Lärmaktionsplanes erarbeitet, der in der Sitzung dann vorgestellt wird.
Nach Anerkennung des Entwurfs ist die Öffentlichkeit zu informieren und
Gelegenheit zu geben, sich zu beteiligen. Vorschriften, in welcher Form diese
Beteiligung zu erfolgen hat, bestehen nicht. So können Anhörungs- oder
Erörterungstermine, Workshops, oder andere Möglichkeiten je nach Anzahl der
betroffenen Personen genutzt werden, um die Öffentlichkeit zu informieren.
Seitens der Stadt Wiesmoor wird vorgesehen, die Öffentlichkeit durch die
Auslegung des Lärmaktionsplans zu informieren. Für die Dauer von einem Monat
werden die Unterlagen ausgelegt und auf der Internetseite der Stadt Wiesmoor
bereitgestellt, so dass die Öffentlichkeit Gelegenheit hat, sich entsprechend
dem Beteiligungsverfahren zur Bauleitplanung zu informieren und zu beteiligen.
In der nächst möglichen Sitzung des Rates soll dann der Beschluss über den
Lärmaktionsplan nach Behandlung etwaig eingegangener Stellungnahmen erfolgen
und dann anschließend dem Ministerium in Hannover vorgelegt werden.
Das
Ausschussmitglied Joh. Saathoff (SPD) nimmt ab 15:44 Uhr an der Sitzung teil.
Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) eröffnet den Tagesordnungspunkt.
Nach einleitenden Worten der Verwaltung stellt das Sachverständigenbüro
RP Schalltechnik, Herr Ralf Pröpper, aus Osnabrück, den Entwurf des
Lärmaktionsplanes vor.
Herr Pröpper erläutert, dass die Erstellung des Lärmaktionsplanes auf der
EU-Richtlinie RL 2002/49 fußt. Die Datengrundlage von Lärmaktionsplänen sind
nicht Berechnungen, sondern vorliegende Verkehrsdaten. Die Daten werden durch
das Gewerbeaufsichtsamt
Für Wiesmoor sind stammen die Daten von Verkehrszählungen aus dem Jahr
2015.
Die Daten sind unter www.umweltkarten-niedersachsen.de/umweltkarten
online abrufbar.
Zwar werden die gemäß EU-Richtlinie erforderlichen 8000 KFZ / Tag in
Wiesmoor nicht erreicht, jedoch ist die Stadt Wiesmoor auf Grund der Meldung
der Daten durch die NLBSTV zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.
Nach Auswertung der vorliegenden Daten zeigt sich, dass in den
untersuchten Bereichen die Grenzwerte weder an der B436 Bereich Kreuzung L12 in
Richtung Friedeburg noch an der L12 in Richtung Uplengen überschritten werden.
Die Daten sind der Anlage Entwurf Lärmaktionsplan zu entnehmen.
Eine Aktualisierung der Lärmaktionspläne hat alle fünf Jahre zu erfolgen,
da sich Verkehrsdaten stetig ändern.
Es sind somit keine zwingenden Maßnahmen erforderlich.
Eine entsprechende Mitteilung an das Niedersächsische Ministerium für
Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz wird in Form einer Kurzfassung des
Lärmaktionsplanes im Anschluss einer Beschlussfassung durch die politischen
Gremien des Stadt Wiesmoor gesandt.
Das Ausschussvorsitzende eröffnet nach der Vorstellung des Entwurfes des
Lärmaktionsplanes die Aussprache.
Aus der Ausschussmitte wird gefragt, in welcher Form die Öffentlichkeit
beteiligt wird.
Die Verwaltung antwortet, dass es analog der Bauleitplanung eine
Beteiligung der Öffentlichkeit
in Form einer öffentlichen Auslegung geben wird.
Die Frage, ob Gewerbelärm an frequentierten Straßen nicht berücksichtigt
werde, wird durch das Fachbüro bejaht.
Im Anschluss an die Aussprache lässt der Ausschussvorsitzende Reder (CDU)
gemäß
dem vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Beschluss erfolgt mehrheitlich.
BGM Völler, Herr Pröpper (RP Schalltechnik), Frau Fick-Tiggers (ÖDP) sowie Frau Engelbrecht (Verwaltung) verlassen die Sitzung um 16:11.
Abstimmungsergebnis: