Sitzung: 23.04.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Verweisung
Vorlage: IV/069/2019
Verweis in die Fraktionen.
Sachverhalt:
Die Errichtung von großflächigen Werbetafeln u.a. für Fremdwerbung wirkt
sich negativ auf das Ortsbild aus. Mit diesem Argument konnten die bisherigen
Baugenehmigungen für großflächige Werbeanlagen leider nicht verhindert werden.
Der Aufwand für eine entsprechende Änderung sämtlicher in Frage kommenden
Bebauungspläne bzw. die Neuaufstellung von Bebauungsplänen bezgl. der
Nichtzulassung von großflächigen Werbeanlagen für Fremdwerbung wäre zu groß und
überhaupt derzeit nicht leistbar. Von daher wurde in der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 05.02.2018 vorgeschlagen, eine entsprechende
Gestaltungssatzung gem. § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) für das
Wiesmoorer Zentrum zu erlassen, um eben zukünftig die genannten Werbeanlagen zu
unterbinden. Der Verwaltungsausschuss fasste sodann auch einen
Aufstellungsbeschluss für eine derartige Satzung.
Die Örtliche
Bauvorschrift soll hier im Hause in eigener Regie aufgestellt werden. Aufgrund
personeller Engpässe vor allem in 2018 und vermehrt anfallender Arbeiten im
Bauamt gibt es derzeit noch keinen abschließenden Entwurf für eine
Satzung bzw. für eine Begründung. Die anliegende skizzierte grobe Vorlage
wird in der Sitzung vorgetragen. Ziel der Satzung ist es, der gestalterischen
Entwertung des Ortsbildes durch eine unkontrollierte Anhäufung von Werbeanlagen
entgegenzuwirken und ein verträgliches Miteinander von Werbeanlagen und
Baukörpern zu erreichen. Dabei verkennt die Stadt Wiesmoor nicht, dass Werbung
für Gewerbetreibende unerlässlich ist. Die Werbeanlagen sollten aber so
gestaltet werden, dass sie sich in das Ortsbild einfügen und der städtebauliche
Charakter erkennbar bleibt. Dadurch soll das gewachsene, geprägte Ortsbild von
Wiesmoor städtebaulich und gestalterisch erhalten und gestärkt werden. Dieses
ist u.a. auch das Ziel des neuen Einzelhandelskonzeptes für die Stadt, welches
in der Ratssitzung am 26.02.2018 beschlossen wurde. Für die Sicherung des
Wiesmoorer Einzelhandelsstandortes wird im Konzept von einer qualitativen
Aufwertung des Hauptzentrums gesprochen. Da Werbung auch wechselnden Modetrends
unterworfen, sowie von der Art der angebotenen Ware/Dienstleistung und von
ästhetischen Vorstellungen abhängig ist, würde eine bis ins Detail gehende
Bauvorschrift in relativ kurzer Zeit überholt sein. Deshalb soll die Satzung
auf den Ausschluss bestimmter Farben und anderer bis ins Detail gehender
Gestaltungsvorgaben verzichten und beschränkt sich auf städtebauliche
Anforderungen wie Gliederung, Größenordnung o.ä. Fremdwerbeanlagen bestimmen immer
mehr das Bild im Stadtbereich und sollten daher ausgeschlossen werden.
Bestehende genehmigte Werbeanlagen unterliegen dem Bestandsschutz und sind von
dieser Satzung ausgenommen Der angedachte Geltungsbereich der Satzung ist
dieser Vorlage beigefügt. Der Entwurf einschl. des Geltungsbereiches war bereits als Anlage dem
VA-Protokoll vom 18.02.2019 beigefügt.
Um weitere beantragte großflächige Werbeanlagen zu unterbinden, fasste der Rat in seiner Sitzung am 25.02.2019 den Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre, die mit Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 01. März 2019 rechtskräftig wurde. Nunmehr gilt es eine Werbeanlagengestaltungssatzung konkret auszuarbeiten, die allen Betroffenen auch gerecht wird. In der Sitzung sollte hierüber beraten und die Thematik in die Fraktionen verwiesen werden.
Der
Ausschussvorsitzende Reder (CDU) eröffnet den Tagesordnungspunkt.
Um 16:14 Uhr
nimmt BGM Völler wieder an der Sitzung teil.
Um 16:15 Uhr
nimmt Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers wieder an der Sitzung teil.
Fachbereichsleiter
4, J. Bohlen, erläutert an Hand einer Präsentation ausführlich den Entwurf der
Werbeanlagengestaltungssatzung.
Das
Planungsbüro Sweco, das bereits Erfahrungen auf dem Gebiet sammeln konnte, dass
sich die Stadt Wiesmoor mit dem vorliegenden Entwurf einer
Werbeanlagengestaltungssatzung auf dem richtigen Weg befinde. Ein striktes
Verbot von Werbeanlagen sei nicht statthaft und sicherlich auch nicht gewollt.
In der
Aussprache werden auf das sensible Umfeld mit dem denkmalgeschützten Bereich am
Nordgeorgsfehnkanal mit Promenade und Hauptstraße mit Ehrenmal bis zum Torhaus
hingewiesen. Diese müsste besonders gewürdigt werden. Ferner wird gefragt, ob
die Gestaltungssatzung auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden könne.
Die
Verwaltung sagt eine Überprüfung zu.
Im Anschluss
an die Aussprache lässt der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) über einen Verweis
der Thematik in die Fraktionen und Gruppen abstimmen.
Der
Beschluss erfolgt einstimmig.
Abstimmungsergebnis: