Beschluss: Verweisung

Verweis in die Fraktionen.


Sachverhalt:

 

Die Errichtung von großflächigen Werbetafeln u.a. für Fremdwerbung wirkt sich negativ auf das Ortsbild aus. Mit diesem Argument konnten die bisherigen Baugenehmigungen für großflächige Werbeanlagen leider nicht verhindert werden. Der Aufwand für eine entsprechende Änderung sämtlicher in Frage kommenden Bebauungspläne bzw. die Neuaufstellung von Bebauungsplänen bezgl. der Nichtzulassung von großflächigen Werbeanlagen für Fremdwerbung wäre zu groß und überhaupt derzeit nicht leistbar. Von daher wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.02.2018 vorgeschlagen, eine entsprechende Gestaltungssatzung gem. § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) für das Wiesmoorer Zentrum zu erlassen, um eben zukünftig die genannten Werbeanlagen zu unterbinden. Der Verwaltungsausschuss fasste sodann auch einen Aufstellungsbeschluss für eine derartige Satzung.

 

Die Örtliche Bauvorschrift soll hier im Hause in eigener Regie aufgestellt werden. Aufgrund personeller Engpässe vor allem in 2018 und vermehrt anfallender Arbeiten im Bauamt gibt es derzeit noch keinen abschließenden Entwurf für eine Satzung bzw. für eine Begründung. Die anliegende skizzierte grobe Vorlage wird in der Sitzung vorgetragen. Ziel der Satzung ist es, der gestalterischen Entwertung des Ortsbildes durch eine unkontrollierte Anhäufung von Werbeanlagen entgegenzuwirken und ein verträgliches Miteinander von Werbeanlagen und Baukörpern zu erreichen. Dabei verkennt die Stadt Wiesmoor nicht, dass Werbung für Gewerbetreibende unerlässlich ist. Die Werbeanlagen sollten aber so gestaltet werden, dass sie sich in das Ortsbild einfügen und der städtebauliche Charakter erkennbar bleibt. Dadurch soll das gewachsene, geprägte Ortsbild von Wiesmoor städtebaulich und gestalterisch erhalten und gestärkt werden. Dieses ist u.a. auch das Ziel des neuen Einzelhandelskonzeptes für die Stadt, welches in der Ratssitzung am 26.02.2018 beschlossen wurde. Für die Sicherung des Wiesmoorer Einzelhandelsstandortes wird im Konzept von einer qualitativen Aufwertung des Hauptzentrums gesprochen. Da Werbung auch wechselnden Modetrends unterworfen, sowie von der Art der angebotenen Ware/Dienstleistung und von ästhetischen Vorstellungen abhängig ist, würde eine bis ins Detail gehende Bauvorschrift in relativ kurzer Zeit überholt sein. Deshalb soll die Satzung auf den Ausschluss bestimmter Farben und anderer bis ins Detail gehender Gestaltungsvorgaben verzichten und beschränkt sich auf städtebauliche Anforderungen wie Gliederung, Größenordnung o.ä. Fremdwerbeanlagen bestimmen immer mehr das Bild im Stadtbereich und sollten daher ausgeschlossen werden. Bestehende genehmigte Werbeanlagen unterliegen dem Bestandsschutz und sind von dieser Satzung ausgenommen Der angedachte Geltungsbereich der Satzung ist dieser Vorlage beigefügt. Der Entwurf einschl. des Geltungsbereiches war bereits als Anlage dem VA-Protokoll vom 18.02.2019 beigefügt.

 

Um weitere beantragte großflächige Werbeanlagen zu unterbinden, fasste der Rat in seiner Sitzung am 25.02.2019 den Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre, die mit Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 01. März 2019 rechtskräftig wurde. Nunmehr gilt es eine Werbeanlagengestaltungssatzung konkret auszuarbeiten, die allen Betroffenen auch gerecht wird. In der Sitzung sollte hierüber beraten und die Thematik in die Fraktionen verwiesen werden.

 

 

Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) eröffnet den Tagesordnungspunkt.

 

Um 16:14 Uhr nimmt BGM Völler wieder an der Sitzung teil.

 

Um 16:15 Uhr nimmt Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers wieder an der Sitzung teil.

 

Fachbereichsleiter 4, J. Bohlen, erläutert an Hand einer Präsentation ausführlich den Entwurf der Werbeanlagengestaltungssatzung.

 

Das Planungsbüro Sweco, das bereits Erfahrungen auf dem Gebiet sammeln konnte, dass sich die Stadt Wiesmoor mit dem vorliegenden Entwurf einer Werbeanlagengestaltungssatzung auf dem richtigen Weg befinde. Ein striktes Verbot von Werbeanlagen sei nicht statthaft und sicherlich auch nicht gewollt.

 

In der Aussprache werden auf das sensible Umfeld mit dem denkmalgeschützten Bereich am Nordgeorgsfehnkanal mit Promenade und Hauptstraße mit Ehrenmal bis zum Torhaus hingewiesen. Diese müsste besonders gewürdigt werden. Ferner wird gefragt, ob die Gestaltungssatzung auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden könne.

 

Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu.

 

Im Anschluss an die Aussprache lässt der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) über einen Verweis der Thematik in die Fraktionen und Gruppen abstimmen.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 


Abstimmungsergebnis: