Sachverhalt:
Für die 3. Änderung des Bebauungsplanes C 1 im Bereich
des Moorkolonates in Verlängerung des Resedaweges fasste der
Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2018 einen Änderungsbeschluss
gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Inhalt der Änderung ist hier die Festsetzung einer
abweichenden Bauweise mit einer Längenbeschränkung von max. 30 m. Alle
sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1 bleiben bestehen.
Das
Änderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Durch die
geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei
der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von
schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu
beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB
wird abgesehen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 die
öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 1 gemäß § 3
Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte
in der Zeit vom 26.04.2019 bis einschließlich 28.05.2019.
59 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung
informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird
diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen keine
Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus
eingesehen.
Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Satzungsentwurf und
Begründung) sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich.
Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden
Beschlüsse erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem
Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich
erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben
werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen ist als Anlage zur Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der Niederschrift.
Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der
Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen
Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen
sind als Anlage zur Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) und des § 58
des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
27.03.2019 (Nds. GVBL. S. 70), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 1, bestehend aus der Satzung, gem. § 10
BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.
Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die
Beschlussvorschläge a) bis c) einzeln abstimmen.
Zu a): Einstimmig (29 Ja-Stimmen) werden die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs.
2 BauGB beschlossen.
Zu b): Einstimmig (29 Ja-Stimmen) werden die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen beschlossen.
Zu c): Einstimmig (29 Ja-Stimmen) fasst der Rat den Beschluss, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 1 gem. § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: