Sachverhalt:
Der Bebauungsplan B 6 soll in einem 5. Änderungsverfahren
geändert werden. Der Verwaltungsausschuss fasste hierzu am 13.08.2018 einen
entsprechenden Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst einen Bereich zwischen
Schulstraße und Am Schulzentrum nördlich der Hauptstraße, beginnend in einem
Abstand von etwa 28 m ab Bürgersteig Hauptstraße bis zum Schulgrundstück. Die
Nutzungsmöglichkeiten des hier im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten
Kerngebietes werden dahingehend ergänzt, dass zukünftig auch im Erdgeschoss
Wohnungen allgemein zulässig sind. Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen. Die
Baugrenzen werden tlw. der vorhandenen Bebauung angepasst bzw. geringfügig
verschoben. Alle sonstigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
bleiben bestehen.
Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben
begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe
b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur
Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50
Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 die
öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 6 gemäß § 3
Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte
in der Zeit vom 26.04.2019 bis einschließlich 28.05.2019. 60 Träger
öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert.
Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich
ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen zwei Stellungnahmen vor. Die
Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus eingesehen.
Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Bebauungsplan und Begründung)
sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich.
Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden
Beschlüsse erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem
Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich
erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben
werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen ist als Anlage zur Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der Niederschrift.
Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der
Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen
Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen
sind als Anlage zur Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) und des § 58
des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
27.03.2019 (Nds. GVBL. S. 70), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 6, bestehend aus der Planzeichnung mit den
textlichen Festsetzungen und Hinweisen, gem. § 10 BauGB als Satzung
beschließen. Die
Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.
Innerhalb
des Rates entsteht eine Diskussion darüber, ob eine vorherige Beratung zur 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 6 im zuständigen Fachausschuss für
Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau hätte erfolgen müssen.
Abschließend
wird vom Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, der Antrag zur Geschäftsordnung
gestellt, gem. § 12 der GO eine persönliche Erklärung abgeben zu dürfen, um
einen Angriff auf seine Person zurückweisen zu können. Vom Ratsvorsitzenden
wird festgestellt, dass ein persönlicher Angriff gegen das Ratsmitglied Edgar
Weiss in der Aussprache nicht stattgefunden hat. Dementsprechend wird die
persönliche Erklärung nicht zugelassen.
Nach
ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die Beschlussvorschläge
a) bis c) einzeln abstimmen:
Zu a): Mehrheitlich (25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen),
werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zu b): Mehrheitlich (25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
werden die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der
Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen beschlossen.
Zu c): Mehrheitlich (25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) fasst der Rat den Beschluss, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 6 gem. § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: