Sitzung: 20.08.2019 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/147/2019
Beschlussvorschlag:
Der Lärmaktionsplan der Stadt Wiesmoor gem. § 47 d des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Richtlinie 2002/49/EG hat das Europäische Parlament den
Lärmschutz als ein Teilziel zur Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und
Umweltschutzniveaus festgelegt. Hierbei ist der Umgebungslärm als eines der
größten Umweltprobleme bezeichnet worden.
Vor diesem Hintergrund wurde ein EU-einheitliches Konzept zur Bewertung
und Bekämpfung von Umgebungslärm festgesetzt, um schädliche Auswirkungen und
Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu
vermindern. Allerdings sind hierbei keine Grenzwerte festgesetzt worden, die
von den jeweiligen Mitgliedsstaaten einzuhalten sind.
Als Maßnahmen sind zunächst die Lärmbelastungen anhand von Lärmkarten
nach gemeinsamen Bewertungsmethoden zu ermitteln. Im Anschluss daran ist die
Öffentlichkeit zu informieren und ggf. sind Lärmaktionspläne aufzustellen.
Hierzu waren zunächst bis zum 30.06.2017 strategische Lärmkarten zu
erarbeiten. Dies galt für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz pro Jahr und die
Umgebung von Großflughäfen mit über 50.000 Flugbewegungen pro Jahr. Die
strategischen Lärmkarten werden von der Zentralen Unterstützungsstelle
Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) erarbeitet.
Bis zum 18.07.2018 sollten durch die Kommunen die Lärmaktionspläne
erarbeitet werden.
Bei den strategischen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen erhält das ZUS
LLGS die Verkehrsdaten mit den Verkehrsmengen über die NLSTBV aufgrund der
regelmäßig durchgeführten Verkehrszählungen. Anhand dieser werden dann für
sämtliche Kommunen in Niedersachsen die Belastungen ermittelt. Diese Zahlen
sollten ursprünglich bis Ende 2016 geliefert werden, wurden dem ZUS LLGS aber
erst Anfang 2018 übermittelt, so dass erst im Anschluss daran die entsprechenden
Belastungen ermittelt werden konnten.
Die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten liegen seit April 2018 vor,
so dass nach Vorstellung der Ergebnisse im Mai 2018 die Kommunen
Lärmaktionspläne aufstellen konnten.
Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den für die Umsetzung der
EU-Umgebungslärmrichtlinie gewählten Lärmwerten um Auslösewerte handelt, die
auch nicht mit den in Deutschland geltenden Grenzwerten verglichen werden
können, da beide Werte durch unterschiedliche Verfahren ermittelt werden. Zudem
ergeben sich aus den Lärmaktionsplänen aufgrund der unterschiedlichen
Berechnungsmethoden auch keine Verpflichtungen für den Straßenbaulastträger,
darin aufgeführte Maßnahmen umzusetzen.
Für die Stadt Wiesmoor kann festgestellt werden, dass die vom Niedersächsischen
Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz empfohlenen Auslösewerte
von 70/60 dB(A) Tag/Nacht, nicht überschritten werden. Vor diesem Hintergrund
werden im Lärmaktionsplan, der von der Stadt Wiesmoor aufgestellt wird, nur
geringfügige Maßnahmen aufgeführt.
Da aufgrund der verspätet vorgelegten Verkehrsmengen die Erarbeitung der
strategischen Lärmkarten auch erst später erfolgen konnte, hat zur Folge, dass
das Land für die Erarbeitung der Lärmaktionspläne eine Frist bis zum 30.04.2019
gesetzt hat.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde am 23.04.2019 in der
öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung
und Bau vorgestellt. Der Verwaltungsausschuss befasste sich mit der Thematik am
29.04.2019. Beide Gremien stimmten dem Entwurf des Lärmaktionsplanes zu. Die
Verwaltung wurde beauftragt die öffentliche Auslegung der Unterlagen zu
veranlassen.
Die öffentliche Auslegung erfolgte somit in der Zeit vom 20.05.2019 bis
einschließlich 17.06.2019.
Der Landkreis Aurich und die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr, Geschäftsbereich Aurich wurden über die Auslegung informiert.
Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan wurden nicht vorgetragen. Von dritter Seite
liegen keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von zwei Personen im
Rathaus eingesehen.
Der ausgelegte Lärmaktionsplan ist als Anlage zur Vorlage
beigelegt.
Um hier das Verfahren nunmehr abzuschließen, ist der Lärmaktionsplan vom
Rat zu beschließen.
Nach der Vorstellung des Lärmaktionsplanes durch die Verwaltung stellt
Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, den Änderungsantrag, dass die Stadt Wiesmoor
einen freiwilligen Lärmaktionsplan aufstellt. Die Verwaltung soll beauftragt
werden, die Grundlagen für einen freiwilligen Lärmaktionsplan zu entwickeln und
zeitnah vorzustellen. Danach entsteht innerhalb des Rates eine Diskussion über
die Notwendigkeit eines freiwilligen Lärmaktionsplanes und ob es sich bei dem
Antrag tatsächlich um einen Änderungsantrag handelt.
Nach ausführlicher Aussprache ist man sich darüber einig, dass der
Antragsteller seinen Änderungsantrag zurückziehen sollte und einen normalen
Sachantrag bezüglich eines freiwilligen Lärmaktionsplanes stellt. Daraufhin
wird der Änderungsantrag vom Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, zurückgezogen.
Abschließend lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: