Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Lärmaktionsplan der Stadt Wiesmoor gem. § 47 d des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Richtlinie 2002/49/EG hat das Europäische Parlament den Lärmschutz als ein Teilziel zur Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus festgelegt. Hierbei ist der Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme bezeichnet worden.

 

Vor diesem Hintergrund wurde ein EU-einheitliches Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festgesetzt, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Allerdings sind hierbei keine Grenzwerte festgesetzt worden, die von den jeweiligen Mitgliedsstaaten einzuhalten sind.

 

Als Maßnahmen sind zunächst die Lärmbelastungen anhand von Lärmkarten nach gemeinsamen Bewertungsmethoden zu ermitteln. Im Anschluss daran ist die Öffentlichkeit zu informieren und ggf. sind Lärmaktionspläne aufzustellen.

 

Hierzu waren zunächst bis zum 30.06.2017 strategische Lärmkarten zu erarbeiten. Dies galt für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz pro Jahr und die Umgebung von Großflughäfen mit über 50.000 Flugbewegungen pro Jahr. Die strategischen Lärmkarten werden von der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) erarbeitet.

 

Bis zum 18.07.2018 sollten durch die Kommunen die Lärmaktionspläne erarbeitet werden.

 

Bei den strategischen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen erhält das ZUS LLGS die Verkehrsdaten mit den Verkehrsmengen über die NLSTBV aufgrund der regelmäßig durchgeführten Verkehrszählungen. Anhand dieser werden dann für sämtliche Kommunen in Niedersachsen die Belastungen ermittelt. Diese Zahlen sollten ursprünglich bis Ende 2016 geliefert werden, wurden dem ZUS LLGS aber erst Anfang 2018 übermittelt, so dass erst im Anschluss daran die entsprechenden Belastungen ermittelt werden konnten.

 

Die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten liegen seit April 2018 vor, so dass nach Vorstellung der Ergebnisse im Mai 2018 die Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen konnten.

 

Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den für die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie gewählten Lärmwerten um Auslösewerte handelt, die auch nicht mit den in Deutschland geltenden Grenzwerten verglichen werden können, da beide Werte durch unterschiedliche Verfahren ermittelt werden. Zudem ergeben sich aus den Lärmaktionsplänen aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmethoden auch keine Verpflichtungen für den Straßenbaulastträger, darin aufgeführte Maßnahmen umzusetzen.

 

Für die Stadt Wiesmoor kann festgestellt werden, dass die vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz empfohlenen Auslösewerte von 70/60 dB(A) Tag/Nacht, nicht überschritten werden. Vor diesem Hintergrund werden im Lärmaktionsplan, der von der Stadt Wiesmoor aufgestellt wird, nur geringfügige Maßnahmen aufgeführt.

 

Da aufgrund der verspätet vorgelegten Verkehrsmengen die Erarbeitung der strategischen Lärmkarten auch erst später erfolgen konnte, hat zur Folge, dass das Land für die Erarbeitung der Lärmaktionspläne eine Frist bis zum 30.04.2019 gesetzt hat.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde am 23.04.2019 in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau vorgestellt. Der Verwaltungsausschuss befasste sich mit der Thematik am 29.04.2019. Beide Gremien stimmten dem Entwurf des Lärmaktionsplanes zu. Die Verwaltung wurde beauftragt die öffentliche Auslegung der Unterlagen zu veranlassen. 

Die öffentliche Auslegung erfolgte somit in der Zeit vom 20.05.2019 bis einschließlich 17.06.2019.

Der Landkreis Aurich und die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan wurden nicht vorgetragen. Von dritter Seite liegen keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von zwei Personen im Rathaus eingesehen.

 

Der ausgelegte Lärmaktionsplan ist als Anlage zur Vorlage beigelegt. 

 

Um hier das Verfahren nunmehr abzuschließen, ist der Lärmaktionsplan vom Rat zu beschließen.

 

Nach der Vorstellung des Lärmaktionsplanes durch die Verwaltung stellt Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, den Änderungsantrag, dass die Stadt Wiesmoor einen freiwilligen Lärmaktionsplan aufstellt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Grundlagen für einen freiwilligen Lärmaktionsplan zu entwickeln und zeitnah vorzustellen. Danach entsteht innerhalb des Rates eine Diskussion über die Notwendigkeit eines freiwilligen Lärmaktionsplanes und ob es sich bei dem Antrag tatsächlich um einen Änderungsantrag handelt.

 

Nach ausführlicher Aussprache ist man sich darüber einig, dass der Antragsteller seinen Änderungsantrag zurückziehen sollte und einen normalen Sachantrag bezüglich eines freiwilligen Lärmaktionsplanes stellt. Daraufhin wird der Änderungsantrag vom Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, zurückgezogen.

 

Abschließend lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.  


Abstimmungsergebnis: