Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

-ohne-


Sachverhalt:

 

Der Antragssteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu begründen, warum der Fachausschuss sich mit der Angelegenheit befassen soll.

 

Einen Anspruch des Antragsstellers auf Sachbehandlung (inhaltliche) und eine evtl. Beschlussfassung besteht nicht.

 

Der Fachausschuss kann nach der Einbringung und Begründung folglich auch über den Antrag durch Geschäftsordnungsbeschluss entscheiden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die finanziellen Auswirkungen für die Einrichtung der Stelle des Beamten auf Zeit “Erster Stadtrat” bereits mehrfach durch die Verwaltung während der Haushaltsberatungen 2019 und bei der eigentlichen Besetzung der Stelle vorgestellt und erläutert wurden. Die Verwaltung hat dem auch nichts mehr hinzuzufügen.

 

Sollte der Fachausschuss eine Beratung des Antrages wünschen, müssten Teile des Antrages in nicht öffentlicher Sitzung beraten werden.

 

Ausschussmitglied Sievers, FDP/ödp, trägt den Antrag der Gruppe FDP/ödp vor.

 

Die Fragen, die im öffentlichen Teil behandelt werden können, werden seitens der Verwaltung ausreichend beantwortet.  


Abstimmungsergebnis: