Sitzung: 18.09.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/139/2019
Sachverhalt:
Der Antrag der Ratsgruppe FDP/ödp vom 14.06.2019 ist aus der Anlage
ersichtlich und wird vom Antragsteller vorgetragen. Die Thematik ist im
Stadtrat am 20. August 2019 ausführlich beraten worden. Die Verwaltung
erläutert die Thematik wie folgt und wird die Planänderung in der Sitzung
nochmal vorstellen.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor
beschloss in seiner Sitzung am 25.03.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes B7. Der räumliche Geltungsbereich
der Bebauungsplanänderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des
ursprünglichen Bebauungsplanes B 7 u. a. entlang der Schulstraße in einer
durchschnittlichen Tiefe von etwa 55 m ab dem Hausgrundstück Schulstraße 10 bis
zum Sonnenblumenweg. Im Planbereich soll zukünftig eine bessere Ausnutzung der
Dachräume zulässig sein. Die Berechnung der Geschossflächenzahl soll daher
zukünftig nur in den Vollgeschossen erfolgen. Weiterhin wird eine im Plan
festgesetzte Grünfläche dem tatsächlichen Bestand angepasst und zukünftig als
Baufläche im Mischgebiet festgesetzt werden. Alle weiteren Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes B 7 bleiben bestehen.
Da die Bebauungsplanänderung der Nachverdichtung
oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die Änderung im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Durch die geplante Änderung wird nicht die
Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe
b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur
Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50
Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2019 die
öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 7 gemäß § 3
Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte
in der Zeit vom 12.07.2019 bis einschließlich 16.08.2019.
58 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung
informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird
diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite lagen keine
Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus
eingesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung, der rechtskräftige
Bebauungsplan und eine Übersicht sind aus den Anlagen ersichtlich.
Der Rat fasste in seiner Sitzung hierzu den Satzungsbeschluss gem. § 10
BauGB. Durch die noch zu erfolgende öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt für
den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden wird die Planänderung
rechtsverbindlich.
Der Ausschussvorsitzende verliest den Antrag der Ratsgruppe FDP/ödp und
erteilt der Verwaltung das Wort.
Die Verwaltung erläutert den Bebauungsplan B7 “Schulstraße“ sowie die
Änderungen analog der Vorlage und zeigt hierzu eine Übersicht. Ergänzend werden
nochmals die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken der Träger
öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens eingegangen sind, verlesen.
Der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes durch den Rat
der Stadt Wiesmoor erfolgte am 20.08.2019 mit 25 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen
und zwei Enthaltungen.
Aus der Ausschussmitte wird abermals der Unmut über derartige Anträge
gezeigt, da zu diesem Thema bereits ausführlich in der öffentlichen Ratssitzung
vom 20.08.2019 berichtet wurde.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird der Tagesordnungspunkt geschlossen.
Abstimmungsergebnis: