Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Antrag der Ratsgruppe FDP/ödp vom 14.06.2019 ist aus der Anlage ersichtlich und wird vom Antragsteller vorgetragen. Die Thematik ist im Stadtrat am 20. August 2019 ausführlich beraten worden. Die Verwaltung erläutert die Thematik wie folgt und wird die Planänderung in der Sitzung nochmal vorstellen.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 25.03.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes B7. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes B 7 u. a. entlang der Schulstraße in einer durchschnittlichen Tiefe von etwa 55 m ab dem Hausgrundstück Schulstraße 10 bis zum Sonnenblumenweg. Im Planbereich soll zukünftig eine bessere Ausnutzung der Dachräume zulässig sein. Die Berechnung der Geschossflächenzahl soll daher zukünftig nur in den Vollgeschossen erfolgen. Weiterhin wird eine im Plan festgesetzte Grünfläche dem tatsächlichen Bestand angepasst und zukünftig als Baufläche im Mischgebiet festgesetzt werden. Alle weiteren Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes B 7 bleiben bestehen.

 

Da die Bebauungsplanänderung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2019 die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 7 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 12.07.2019 bis einschließlich 16.08.2019.

 

58 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite lagen keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus eingesehen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung, der rechtskräftige Bebauungsplan und eine Übersicht sind aus den Anlagen ersichtlich.

 

Der Rat fasste in seiner Sitzung hierzu den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB. Durch die noch zu erfolgende öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden wird die Planänderung rechtsverbindlich.

 

Der Ausschussvorsitzende verliest den Antrag der Ratsgruppe FDP/ödp und erteilt der Verwaltung das Wort.

 

Die Verwaltung erläutert den Bebauungsplan B7 “Schulstraße“ sowie die Änderungen analog der Vorlage und zeigt hierzu eine Übersicht. Ergänzend werden nochmals die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens eingegangen sind, verlesen.

Der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes durch den Rat der Stadt Wiesmoor erfolgte am 20.08.2019 mit 25 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.

 

Aus der Ausschussmitte wird abermals der Unmut über derartige Anträge gezeigt, da zu diesem Thema bereits ausführlich in der öffentlichen Ratssitzung vom 20.08.2019 berichtet wurde.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird der Tagesordnungspunkt geschlossen.


Abstimmungsergebnis: